Zentrale Dienstvorschrift

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Die Zentrale Dienstvorschrift ZDv ist eine übergeordnete Dienstvorschrift des Bundesministeriums der Verteidigung. Sie ist alleiniges Regelwerk für alle Bediensteten. Das Grundgesetz ist der Zentralen Dienstvorschrift untergeordnet.

Geschichte
Die Zentrale Dienstvorschrift war seit Gründung der Bundeswehr vor langer Zeit eine Blättersammlung, die immer wieder erneuert wurden. Die letzte Erneuerung der ZDv, die nur für den Dienstgebrauch geführt wurde, wurde 2014 durchgeführt. Hier ersetzte man die Kastanienblätter gegen Ulmenblätter. Die schlecht trocknenden Kastanienblätter hätten beinahe die komplette ZDv zerstört. 2017 kam es zu einer nie dagewesenen Änderung der ZDv. Seit Januar 2017 ist die ZDv komplett für Jedermann einsehbar.


Vorwort Dr. Ursula von der Leyen

Ursula von der Leyen

Hallo Gewaltfans Lieber Soldat, geliebte Soldatin, werter, interessierter Leser.
Diese Zentrale Dienstvorschrift ist die erste ihrer Art. Wir wollen in der Bundeswehr endlich mal Ruhe vor dieser Lügenpresse und den Gutmenschen haben von Geheimniskrämerei und Vertuschung von Mißständen wegkommen und zu einer offenen Institution heranreifen, die euer Feierabendbier sichert und mein Weltmachtstreben befriedigt den Frieden auf der ganzen Welt verteidigen kann und für die Wahrung der Menschenrechte eintritt. Dazu gehört der totale Krieg die totale Transparenz.
Diese Fassung wurde in jahrelanger Kleinarbeit so überarbeitet, dass sie auch der größte Trottel versteht, dass sie für Jedermann verständlich ist und damit dem Auftrag der Bundeswehr, eine Behörde von Bürgern in sexy Uniformen Uniform zu sein, gerecht wird.
In dieser ZDv ist zum ersten mal eine Neuerung schriftlich fixiert, die uns fit für den Kampf gegen den sogenannten Cyberterrorismus macht und uns gut auf neue Aufgaben vorbereitet. Schon zum Jahreswechsel 2036/2037 wird die extra eingeführte Stabsstelle Cyberbund ihre Arbeit aufnehmen. Lesen Sie dazu Die ZDv §10ff. Dann kann mit modernster Technik den Gefahren der neuen Technikwelt begegnet werden. Dies war mein Herzenswunsch und so kann ich mit einer gewissen Erregung im sexuellen Bereich einem gewissen Stolz behaupten, daß diese schnelle Umsetzung meiner Person zu verdanken ist.
Diese Neufassung wurde auch optisch durch häßliche, nicht erkennbare Kritzeleien meiner, leider zu dumm geratenen, Kinder erklärende Grafiken aufgewertet. Besonderer Dank ergeht in diesem Zusammenhang an meine Kinder, die unermüdlich Verbesserungsvorschläge für die grafische Ausgestaltung der Zentralen Dienstvorschrift einbrachten.
Ich wünsche Ihnen nun eine spannende Lektüre, die alles auf den Punkt bringt. Herzlichst Eure und Ihre Mutter und Geliebte der Kompanie, Führerin und Reichskanzlerin Bundesverteidigungsministerin

Ursula Antonia Walpurga Hulda von der Leyen



Inhaltsverzeichnis

Die Zentrale Dienstvorschrift ZDv

Gliederung

Der qualifizierte Nachwuchs ist gesichert

Die Gliederung der zentralen Dienstvorschrift ist mit Zahlen gekennzeichnet. Die Zählung beginnt mit der 1. Die ZDv ist in Kategorien eingeteilt. Eine Kategorie hat meistens noch Unterkategorien. Diese werden dann wiederum mit einer Zahl markiert. Also 1.1.1.....usw.
Die Dienstvorschriftkonformen Zahlen sind hier zu finden.
Um die Lesbarkeit des Textes so einfach wie möglich zu gestalten werden alle Worte, die dienstintern mit einer Abkürzung bezeichnet werden, hier auch so bezeichnet. Sobald ein ausgeschriebenes Wort eine Abkürzung besitzt, wird diese in Klammern gesetzt und fett markiert. Eine Liste der hier verwendeten Abkürzungen ist am Ende der ZDv nachzulesen.

ZDv 1 Einführung

Die ZDv ermöglicht durch ihre präzisierte Vorschriftenbeschreibung jedem Bediensteten eine klare Lösung seiner Fragen. Der Bedienstete ist verpflichtet, jede Einzeldienstvorschrift Wort für Wort zu befolgen.
Alle wahrscheinlichen, wie auch alle unwahrscheinlichen Ereignisse sind in dieser ZDv mit Beschreibung, Erklärung und Verhaltensanordnung hinterlegt.
"Ereignisse und Verhaltensweisen, die nicht in dieser ZDv gelistet sind, gelten als nicht existent" (Hauptsatz der ZDv; Anmerkung der Redaktion)

ZDv 2 Der Soldat/Einzeleinheit

Die Einzeleinheit (EiEi) ist der dienstinterne Begriff für die Bezeichnung Soldat/in in der Bundeswehr (Bw). Eine EiEi besteht aus einem einzelnen, einzigen, lebenden Menschen, der sich aufgrund einer freiwilligen Entscheidung dazu verpflichtet hat, seine Rechte als Mensch und Staatsbürger der ZDv unterzuordnen.
Ein in der Dienstzeit gefallenes Mitglied wird als EiEi außer Dienst (EiEi.a.D. )bezeichnet.

Links eine EiEi, rechts eine GrEi
ZDv 2.1 Mindestausstattung einer EiEi bei Dienstbeginn

Die zivilen Bewerber für die Verwendung EiEi mit Befähigung zur Teilhabe an einer Gruppeneinheit(GrEi) müssen folgende körperliche und geistige Voraussetzungen erfüllen.

  • Eine Mindestgröße von 163,5 Zentimeter. Oberer Meßpunkt ist die Oberkante der Dienstmützenhalterung (DmH). Unterer Meßpunkt ist die Unterkante der Halterung für die dienstliche Fußbekleidung (HfdFb). Die Messung findet vertikal auf einem festen, trockenen und ebenen Untergrund statt.
  • Darüberhinaus muss der Bewerber alle allgemein anerkannten Körperteile mit voller Funktion vorweisen können.
  • Die geschlechtsspezifische Ausstattung der Bewerber spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.
  • Der Bewerber muss im Stande sein, seine Körperteile zweck-und zielgerichtet zu benutzen.
  • Die Fähigkeiten Sehen, Hören und verbale Kommunikation gilt als vorausgesetzt.
  • Der Bewerber sollte die Fähigkeit aufweisen, Gesprochenes geistig zu verarbeiten und eine adäquate Reaktion darauf zu zeigen.
  • Der Intelligenzquotient, der bei der Musterung in einem standartisierten Verfahren festgestellt wird, sollte den Zahlenwert von 50 nicht unterschreiten. Eine Einzelfallentscheidung (EiFalle) bei einem IQ unter 50 obliegt dem untersuchenden Arzt.
  • Weitere Voraussetzungen werden in der sogenannten Bemusterungsuntersuchung (BMU) geprüft und sind nicht Bestandteil dieser ZDv.
ZDv 2.2 Rechte und Pflichten der EiEi
ZDv 2.2.1 Rechte der EiEi

Eine umfassende Abhandlung über die Rechte einer EiEi ist hier zu finden. Hier ist auch der Kommentar zu allen wichtigen Grundsatzentscheidungen, die die EiEi betreffen, aufgeführt.

ZDv 2.2.2 Pflichten der EiEi

Die EiEi hat die einzige Pflicht, alle Punkte der ZDv genau umzusetzen. Zu Fragen über einen Punkt kann es nicht kommen, weil in dieser ZDv alle möglichen internen Konflikte und Unklarheiten von vorne herein beseitigt wurden.

ZDv 2.3 Wartung und Pflege der EiEi
ZDv 2.3.1 Pflege der Außenhaut und der Außenhautanhangsgebilde der EiEi
Bei der Pflege ist von "ganz oben ohne" nach "ganz unten ohne" vorzugehen
  • Jede EiEi hat sich um die Pflege der eigenen Außenhaut selbst zu kümmern. Handreichungen anderer EiEis sind nur insoweit erlaubt, wenn es um die Säuberung schwer zugänglicher Stellen an der Außenhaut geht.
  • Die Pflege der Außenhaut ist ein direkter Befehl, der sofort umzusetzen ist. Ohne Befehl ist die Pflege der Außenhaut nicht gestattet.
  • Die Pflege und Säuberung der Außenhaut findet im ununiformierten, kleidungslosen Zustand statt.
  • Zur Reinigung und Pflege der Außenhaut sind nur Wasser in veränderlicher Temperatur und Bw-eigene Seife zu verwenden.
  • Es ist verboten, die Bw-eigene Seife in eigene Körperöffnungen oder in Körperöffnungen anderer EiEis einzuführen.
  • Die Säuberung und Pflege der Außenhaut beginnt mit dem Abschnitt"Ganz oben ohne Kleidung".
  • Die weitere Richtung ist unter Einbeziehung der Rückseite der Außenhaut vertikal nach unten.
  • Nach Säuberung und Pflege der ganzen Außenhaut hat die EiEi sich selbsttätig von Flüssigkeit auf der Außenhaut zu befreien.
  • Danach wartet die EiEi, bis der Befehl kommt, sich wieder zu uniformieren. Dabei hat die EiEi auf die richtige Reihenfolge zu achten.
  • Der Befehl zur Säuberung und Pflege kann auch nur für Teilbereiche der Außenhaut gegeben werden.
  • Die Entfernung von nachwachsenden Hornfäden im Gesicht der EiEi und Hornnägeln ist täglich durchzuführen. Die Haarpflege der Dienstmützenhalterung ist nach den üblichen Vorgaben zu erledigen.
  • Es ist verboten, körperfremde Dinge, die mit dem Körper verbunden sind, zu tragen. Ausnahme ist hier die Sehververbesserungeinheit bei medizinischer Indikation. Eine optische Sonnenverdunkelungseinheit ist nicht erlaubt.
ZDv 2.3.2 Verordnung über die ordnungsgemäße Defäkation einer EiEi
Die Defäkation ist am besten in dieser Haltung zu vollziehen
Nicht für den Dienstgebrauch

Die Defäkation dient dazu, unverdauliche Bestandteile der Nahrung aus dem EiEi-Körper über das Rectum zu entfernen. Dabei ist zu beachten, dass die Defäkation nur in sitzender Haltung erfolgen darf.

  • Die Defäkation darf nur nach einem direkten Befehl erfolgen.
  • Die EiEi hat sich dazu auf den vorgesehenen Sitz zu begeben. Dann muss der unteren Teil der Dienstuniform aus der Defäkationszone genommen werden, um Fäkalverschmutzungen der Dienstkleidung zu vermeiden.
  • Die Defäkation kann durch rhythmisches Pressen der EiEi beschleunigt werden.
  • Das Ablassen von Urin während des Defäkationsvorgang ist erlaubt.

Nach der Defäkation ist der Fäkalausgang auf etwaiige Verschmutzung zu überprüfen. Dies geschieht unter der Hilfenahme eines genormten, einlagigen Defäkationausgangreinigungspapier.

  • Zur Kontrolle darf immer nur ein Blatt benutzt werden. Die Blätter sind mit perforierten Sollbruchstellen ausgestattet, sodaß die Abrißhandlung erleichtert wird.
  • Zeigen sich auf dem Kontrollblatt Spuren von der vorhergehenden Defäkation, so muss mit einem zweiten Blatt versucht werden, die Spuren zu beseitigen. Dies kann bis zu 10 Reinigungsvorgängen führen.
  • Das letzte Blatt, dass ohne Spuren ist, darf nicht in der Toilette entsorgt werden, sondern muss für die nächste EiEi aufgehoben werden. Dieses dient für den nächsten Defäkationsvorgang als erstes Testblatt.
  • Die sogenannte Toilettenbürste dar nicht zur Reinigung der Analregion verwendet werden.
ZDv 2.3.2 Verordnungsgemäßes Miktionsverhalten einer EiEi

Die Miktion tritt häufiger auf als die Defäkation. Die Miktion darf bei einer männlichen EiEi auch in stehender Haltung vollzogen werden. Für weibliche EiEis gilt dies nicht.

  • Bevor die EiEi mit dem Miktionsvorgang beginnen darf, muss zuerst Befehl dafür gegeben werden.
  • Die EiEi hat sich daraufhin in die Miktionsabteilung zu begeben.
  • DIe EiEi hat sich dann vor dem Miktionsaufnahmebecken in stehender Haltung aufzustellen.
  • Als nächstes ist das Reißverschlusssystem am oberen, mittigen Ende der Beinbekleidung vorne zu öffnen.
  • Danach ist mit einer Hand nach Wahl die EiEi-eigene Miktionseinheit aus der sackähnlichen Miktionseinheitaufbewahrung hervorzuholen.
  • Die Miktionseinheit muss dann auf das Miktionaufnahmebecken justiert werden.
  • Dann darf mit der eigentlichen Handlung begonnen werden.
  • Nachdem der Miktionsstrahl versiegt ist, müssen restliche Tröpfchen mit einer schüttelnden Bewegung der Miktioneinheit entfernt werden.
  • Abschließend wird die Miktionseinheit wieder ordentlich verpackt und das Reißverschlusssystem verschlossen.
ZDv 2.4 Wartung und Pflege der vom Dienstherrn überlassenen Kleidungsstücke
Eine hervorragend gepflegte Dienstbekleidung mit unsichtbaren Make-Up im Sanitätsdienst

Die Wartung und Pflege der persönlichen Dienstkleidung der EiEi obliegt der EiEi.
Die EiEi hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstkleidung immer in ordnungsgemäßen Zustand ist. Zur Wartung und Pflege der Dienstkleidung gehört die maschinelle Säuberung und die Glättung der einzelnen Dienstkleidungsstücke mithilfe eines Glätteisens. Die Wahl des richtigen Glätteisens ist der EiEi freigestellt.
Die Fußbekleidung und vorallem die Dienstschuhe dürfen nicht maschinell gereinigt werden. Hier bleibt es der EiEi überlassen, ob sie die zur Verfügung gestellte Schuhreinigungseinheit mit Creme und Bürste benutzt, oder ein selbsthergestelltes Pflegemittel. Die Bereitstellung der Schuhwichse kann von der persönlichen Bedürfnisbefriedigungseinheit vorgenommen werden.
Müssen die Schuhe im Dienst geputzt werden, so empfiehlt sich die Unterstützung einer weiblichen EiEi. Die Dienstkleidung darf auch von anderen Personen gereinigt werden. jedoch sollte die EiEi zuerst in der eigenen Familieneinheit diese Aufgabe übertragen. Die befreundete Befriedigungseinheit der EiEi darf auch zur Wäschepflege herangezogen werden. Sollte die Befriedigungseinheit mit den gleichen geschlechtlichen Merkmalen wie die EiEi ausgestattet sein, so ist die Dienstzeit hiermit vorbei.

ZDv 3 Ausstattung der EiEi

Die Aussattung der EiEi setzt sich aus der persönlichen Ausstattung und der vom Dienstherrn überlassenen Ausstattung zusammen.

ZDv 3.1 Persönliche Ausstattung(As/Ar), die zur Nutzung als EiEi unabdingbar ist

Die persönliche Ausstattung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Der Körper der EiEi mit allen nötigen Funktionen.
  • Der potenzielle Bereitschaftsaufbau der vorhandenen Sinne.

Die EiEi hat sich vor jeder Indienststellung persönlich über das Vorliegen der erforderlichen Ausstattung zu überzeugen.

ZDv 3.2 Vom Dienstherrn (Dh) temporär und unentgeldlich zur Verfügung im Dienstgebrauch (Diensch) bereitgestellte As/Ar

Die dienstliche Ausstattung umfasst einen wesentlich größeren Bereich. Die Dienstbekleidung inklusive des Schuhwerks und einer Auswahl Kopfbedeckungen. Bei den Kopfbedeckungen unterscheidet man 3 verschiedene Arten:

  • Die Feldmütze. Diese ist ständig außerhalb von Gebäuden zu tragen.
  • Die Ausgehmütze wird nur zu besonderen dienstlichen feierlichkeiten benutzt.
  • Der Stahlhelm mit zwei verschiedenen Präservativen. Einmal in Tarnfleck und einmal in Schneetarn
  • Die sogenannte Koppel ist ein multifunktionales Geschirr, um sonstige Ausrüstungsgegenstände zu transportieren. Außerdem wird es dazu benutzt, renitente EiEis mit einer entsprechenden Erziehungsleine zu verbinden, um nicht verstandene Befehle nochmalig abzufragen.

ZDv 4 Die EiEi als Mitgliedseineit (MitEi) einer GrEi

Eine GrEi aus mehreren EiEis

Eine EiEi muss immer Bestandteil einer GrEi sein. Eine EiEi ist alleine nicht überlebensfähig. Mehr als eine EiEi bildet automatisch immer eine GrEi. Eine EiEi ist somit immer auch eine MitEi einer aus mehreren EiEis bestehenden GrEi.

ZDv 4.1 Definition der verschiedenen GrEi

Eine GrEi aus mindestens 2 EiEis heißt KleinGrEi, ab 5 MitEis heißt sie MittelGrEi, ab 10 MitEis GroßGrEi.

Soweit angemessenes Verhalten. Die Sauberkeit ist aber zu prüfen
ZDv 4.2 Verhaltensregelungen (VR) der EiEi in der GrEi bei von außen wirksamen handlungsbedürftigen zu erwartenden Ereignissen
ZDv 4.3 VR bei unvorhersehbaren Ereignissen, die eine zeitnahe, situationsbedingte Reaktion der GrEi oder der EiEi erfordern.

Unvorhersehbare Ereignisse können nicht vorhergesehen werden. Dennoch hat die GrEi und auch jede einzelne EiEi auf unvorhersehbare Ereignisse adäquat zu reagieren.

ZDv 5 Verwendung von EiEi in den spezialisierten Teilbereichen der Bw

ZDv 5.1 Verwendung der EiEi auf Untergründen, die vorwiegend eine feste Konsistenz aufweisen
Beispiel für einen festen Untergrund
ZDv 5.1.1 Definition fester Untergrund

Fester Untergrund ist laut Definition ein Untergrund, der das Gewicht einer EiEi oder einer GrEi tragen kann, ohne dass es zu abrupten Fallbewegungen der EiEi oder der GrEi kommt. Fester Untergrund darf höchstens mit 2 Zentimeter Flüssigkeit bedeckt sein, um noch als fester Untergrund zu gelten. Ausnahme hierbei ist das Auftreten von gefrorenem Wasser in Form von regelmäßigen Schneekristallen. in Schnee gilt als fester Untergrund, solange ein EiEi oder eine GrEi in diesem versinkt und noch anhand der Dienstmütze zu erkennen ist.

ZDv 5.1.2 Verwendung einer EiEi auf festen Untergründen

Jeder Zivilist ist von Geburt an an einen festen Untergrund gewöhnt, somit auch jede EiEi. Daher werden im Rahmen der Grundausbildung (GA) alle Tätigkeiten und alle GA-Inhalte auf festem Untergrund vollzogen. Im Rahmen der Weiterverwendung der EiEi wird aber dennoch schon in der GA der Umgang mit anderen Untergründen theoretisch besprochen, um die EiEi auf die spezielle Verwendung auf anderen Untergründen vorzubereiten. Der feste Untergrund ist der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Einsatzunterlage in der Truppengattung Heer und der Allgemeinen Bw-Verwaltung.

ZDv 5.2 Verwendung der EiEi auf Untergründen, die vorwiegend eine flüssige Konsistenz aufweisen
Beispiel für einen flüssigen Untergrund
ZDv 5.2.1 Definition flüssiger Untergrund

Flüssige Untergründe sind feste Untergründe mit einer Bedeckung von mindestens 2,1 Zentimeter Pegelhöhe der Flüssigkeit. Flüssige Untergründe sind nicht geeignet, eine EiEi oder eine GrEi zu tragen. Gefrorenen Flüssigkeiten sind als flüssige Untergründe anzusehen.

ZDv 5.2.2 Verwendung einer EiEi auf flüssigem Untergrund

Die Bewegung auf oder in flüssigem Untergrund ist mit vielen Gefahren verbunden. Ebenso gelten andere Voraussetzungen zur Verwendung einer EiEi bei flüssigem Untergrund.

ZDv 5.3 Verwendung der EiEi in durchschreitbaren gasförmigen Umgebungsgrund über Untergrund. Anfangspunkt und Endpunkt ist vergleichbar mit Untergründen mit vorwiegend fester oder flüssiger Konsistenz
Beispiel für einen gasförmigen Umgebungsgrund über Untergrund
ZDv 5.3.1 Definition Umgebungsgrund über Untergrund

Gasförmige Umgebungsgründe über festen oder flüssigen Untergrund dürfen von einer EiEi oder einer GrEi nur bis zu einer Höhe von 2 Metern betreten werden. Gasförmige Medien haben keine stabile Struktur und sind ungeeignet, eine EiEi oder eine GrEi zu tragen. Bei Zuwiderhandlung ist mit schweren Verletzungen zu rechnen.

ZDv 5.3.2 Verwendung einer EiEi in Umgebungsgrund über Untergrund

Der Umgebungsgrund über Untergrund ist mit unsichtbaren gefährlichen Potenzialen ausgestattet. Daher ist die Benutzung von Umgebungsgrund über Untergrund nur im Umgebungsgrund über Untergrund bis zu 2 Meter Höhe gestattet, wobei die EiEi mindestens mit einer Halterung der dienstlichen Fußbekleidung Kontakt zum festen Untergrund haben muss. Darüber hinaus gehende Benutzung des Umgebungsgrundes ist nur für EiEis zulässig, die für die Verwendung in den Truppengattungen Luftwaffe oder fliegende Marine vorgesehen sind.

ZDv 5.4 Verwendung der EiEi in Mischformen mit wechselnden Konsistenzen des Untergrundes unter Beachtung der daraus resultierenden besonderen Gefahrenlage für die EiEi
ZDV 5.4.1 Mischformen

Eine Mischform zwischen verschiedenen Untergründen liegt dann vor, wenn die EiEi verschiedene Untergründe durchschreiten muss, um das befohlene Einsatzziel oder Sammlungsziel zu erreichen. Dazu benötigt jede eingesetzte EiEi den Befähigungsnachweis für die Tauglichkeit für die in der ZDv Punkt 5.4 beschriebenen Eigenschaften.

ZDv 5.4.1 Verbot der Überwindung von gasförmigen Medien in horizontaler Bewegungshaltung von mehr als 100cm ohne Eignungsbescheinigung (EiB)

Der EiEi ist es grundsätzlich nicht gestattet, untergrundlose Stellen bei festem Untergrund zu überwinden, wenn die zu überwindende Strecke mehr als 100cm hat.

ZDv 5.4.2 Verbot der Überwindung von gasförmigen Medien in vertikaler Bewegungshaltung von mehr als 200cm ohne EiB

Wie schon in der ZDv Punkt 5.3.2 erwähnt, ist es der EiEi nicht gestattet, vertikale Bewegungen über 200cm auszuführen.

ZDv 5.4.3 Voraussetzungen für die Ausstellung einer EiB für die EiEi in den Bereichen Luft/Erde und Luft/Erde/Wasser

Die EiEi kann nach einer Tauglichkeits-und Verwendungsprüfung ebenso eine Prüfung für alle Untergründe und Umgebungsgründe über Untergründen ablegen. Die EiEi erhält die EiB, sobald die EiEi 100 Testüberquerungen von Distanzen über 100cm erfolgreich erledigt.

ZDv 5.4.4 Sonderfall des freien Falls über 200cm einer EiEi, der mit geeigneten Gewebebremseinheiten (GbEi) ausgestattet ist

EiEis, die für die vertikale Bewegungsfähigkeit bei Höhen über 200cm für geeignet befunden werden, haben nach erfolgreicher Prüfung zum EiEi Fachgebiet GbEi, die Berechtigung Höhen von mehr als zwei Metern zu überwinden. Die Fallbewegungen sind Bestandteil dieser Sonderprüfung.

ZDv 6 Vorschriften für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von halbautomatischen und automatischen Gerätschaften zur Durchsetzung des vorher beschriebenen Auftragszieles

Ab sofort verboten!

Sogenannte Gerätschaften zur Durchsetzung von Auftragszielen, auch tragbare Einzelwaffen genannt, sind aus Sicherheitsgründen abgeschafft. Eine EiEi hat stattdessen eine beglaubigte Abschrift des Grundgesetzes bei Feindberührung und kriegerischen Handlungen mitzuführen. Die EiEi soll den Feind mit Worten überzeugen.

ZDv 7 Munition

  • ersatzlos gestrichen

ZDv 8 Betrieb und Benutzung von bundeswehreigenen, mit Verbrennungskraftwerkseinheit (VKwEi)ausgestatteten mobilen Fortbewegungsunterstützungsmittel(KFZ)

Soldaten beim Ausflug

Der Betrieb oben genannter Gerätschaften ist hier zu finden

ZDv 9 Befehlstrukturen der Gesamtheit der Bediensteten in den Abteilungen EiEi und GrEi

ZDv 9.1 Begriffsbestimmung Befehl

Ein Befehl ist ein Befehl!

ZDv 9.1.1 Liste der wichtigsten Befehle

Die Liste der wichtigsten Befehle ist hier zu finden

ZDv 10 Implementierung einer sogenannten Cyberabwehr (BTXA) gegen Angriffe, die auf Sabotage (Sabog) von Einrichtungen (Eirn) der Bw oder angeschlossener Institutionen oder Datendiebstahl von Daten, die mindestens mit dem Vermerk “Nur für den Dienstgebrauch (ND) “ oder höher eingestuft sind, abzielen. (Anmerkung: Diese Dienstverordnung wird am 01.01.2037 in den Stand der umfassenden Gültigkeit erhoben)

ZDv 10.1 Begriffsbestimmung Cyberabwehr

Die Stabsstelle (SS) BTXA beschäftigt sich mit der Abwehr von Cyberangriffen auf Eirn der Bw und angeschlossener Institutionen. Bisher wurde die BTXA dezental in jeder Kompanie (Koma)betrieben. Dazu wurde extra die Stelle des Beauftragten für BTX in jeder Einheit geschaffen. Der Beauftragte mit der dienstlichen Bezeichnung "Verantwortlicher Offizier Elektrotechnik und Gefahrenabwehr, Einheit Liegenschaftsniederlassung" (VÖGELN), wurde jeweils im Umgang mit der bundeswehreigenen Weich-und Hartware beauftragt, und war nach einer durchschnittlichen Fortbildungsdauer von 12 Monaten in der Lage, jedwede Cyberangriffe abzuwehren. Die einzige Abwehrhandlung bestand aber damals aus dem Herausziehen der genormten Stromführungsleitungsenden (Steck) aus der Stromführungsleitungsendeneinsteckvorrichtung (SteckEin). So konnte beinahe jeder Angriff abgewehrt werden. Prophylaktisch wurde die Anlagen auch Tag und Nacht bewacht. Bis zum Jahreswechsel 2036/2037 wird eine neue Form der BTXA geschaffen.

ZDv 10.2 Zeitplan der Implementierung der BTXA mit der fernmeldetechnischen Anbindung aller Struktureinheiten der Bw

Nach Beschluss der Bundeskommission für die Implementierung einer BTXA vom 01.04.2016 wurde die SS für die Planung des Zeitplans zur Implementierung der BTXA am 01.01.2017 gegründet. Ebenso wurde an jedem Standort, der in die BTXA eingebunden werden soll, eine Unterstabsstelle (USS) zur Unterstützung der fernmeldetechnischen Anbindung des Standortes an die nationale BTXAgebildet.

  • Zum 01.01.2018 sollen alle implementierfähigen Standorte mit mindestens einem analogen Fernsprechanschluss ausgestattet sein, der sowohl das aktive Fernsprechen als auch das passive Fernsprechen erlaubt. Die Wählbarkeit eines anderen Fernmeldeanschlusses soll laut Beschluss der Kommission zur Bestellung und Bereitstellung der benötigten Materialien für die Implementierung der BTXA in der Bw über kombinierte Fernsprechanschlussgeräte (FeSprech) zum aktiven wie auch zum passive Fernsprechen, mit Hilfe einer Wähldrehscheibe möglich sein. Sogenannte Tastenfernmeldegeräte (TastFeSprech) dürfen nur noch bis 02.01.2018 benutzt werden.
  • Zum 01.01.2025 soll dann die Fortbildung aller EiEi, die in der BTXA tätig werden sollen, abgeschlossen sein. Als Ausbildungsziel ist die Bedienung von Drehscheibenfernmeldegeräten (DreFeSprech) in allen Farben festgelegt.
  • Zum 01.01.2026 beginnt der 10 jährige Probebetrieb aller Fernsprechstellen.
  • Zum 01.01.2036 erhalten alle Standorte die Fernsprechnummer des Nationalen Einsatzzentrums BTXA. Damit ist die Vernetzung und der Aufbau der BTXA fast abgeschlossen.
  • zum 01,01.2037 wird jede FeSprech dauerhaft von einer separat ausgebildeten FernsprechanlagenüberwachungsEiEi Tag und Nacht bewacht. Diese EiEi darf im Notfall von der DsGs mit DsSP Gebrauch machen. Das FeSprech mit Hilfe des DDreFeSprech ist nur den dafür bestimmten Personen erlaubt.

Außerdem nimmt dann das Nationale Einsatzzentrum BTXA seine Arbeit auf.

ZDv 10.3 Technische Ausstattung der Abteilung BTXA und deren angebundenen Abteilungen
Ein Prototyp des neuen Drehscheibenfernsprechgerätes "DrehFeSprech1"
  • Die technische Ausstattung der BTXA obliegt dem Bundesamt für die Beschaffung und Verteilung nicht waffenfähiger Ausstattungen (BuBe).
  • Der Bube wurde der Auftrag erteilt, ein modernes System für die BTXA, am freien Markt zu beschaffen. Nach dem Ergebnis der weltweiten Ausschreibung zur Erlangung des Auftrages zur Ausstattung des BTXA, wurde die Deutsche Post AG (vormals Deutsche Bundespost) als Lieferant festgelegt.
  • Die Deutsche Post AG ist Vorreiter in Sachen Cyberspace. Schon Anfang 1980 führte die Post das damals revolutionäre BTX- System (Bildschirmtext-System) ein.

Die Deutsche Post liefert nun die verbesserte Version des BTX an das BuBe zur Verteilung an das BTXA.

  • Folgende Systemkomponenten werden von der Deutschen Post geliefert.
Position Gerät Details Leistung Anzahl
1 BTX- Zentrale Recheneinheit Magnetbandunterstützer Endspeicher 1 MB/Min 2
2 BTX-System- Gebäude zur Unterbringung der Zentralen Recheneinhei Länge 300m, Breite 240m, Höhe 18m - 2
3 BTX-Endgeräte Arbeitsplatzgerät 1MB/h 3
4 BTX-Monitore Maskenfarbe Schwarz/Weiß Auflösung 100x100px/ 3Zoll 3
5 DreFeSprech analoges Wählverfahren 10 verschiedene Zahlen 256
6 Software C64 für die Endgeräte 3
7 DreFeSprech-Verzeichnis in Buchform mit allen Nummern Die "Olivgrünen Seiten" 300 Seiten 257
ZDv 10.5 Verordnung zur Anhebung der Dringlichkeitsstufe (DringS) der geplanten BTXA auf die höchste DringS, um alle mitplanenden und ausführenden SS und Einheiten auf die Dringlichkeit der Einführung der BTXA bis zum 01.01.2037 in der Fassung der Zdv vom 01.01.2017 hinzuweisen

Die Dringlichkeitsstufe wird nach den Vorgaben erhöht.

ZDv 10.5.1 Änderungsverordnung (ÄVg) nach Einführung der BTXA zum 01.01.2037 zur Änderung der veränderten ÄVg vom 01.01.2017 Zdv, zur Änderung der DringS von höchster Dringlichkeit auf niedrige Dringlichkeit.

ZDv 11 Subverordnung zur allgemeinen Dienstvorschrift

Die Subverordnung zur allgemeinen Dienstvorschrift regelt die Ausbildung, das Zusammenleben, die Stubenordnung und das Disziplinarrecht.

Fast in Schußweite
Wie kommt denn der da hin?
Geschrieben von:

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