1 x 1 Goldauszeichnung von Nimbulus

Gerichtsvollzieher

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Gerichtsvollzieher, der oder die, selten auch das (nur in der veralteten besucher- oder alkoholverkäuferabweisenden Redewendung "Das Gericht's voll, zieh er Leine")

In Schnorrer-, Penner- und Schuldenbaron-Kreisen gefürchtete Räuberbande, die dem Staat zu seinem Recht und den Opfern meist zum Freitod durch Erhängen verhilft.

138 Prozent aller Gerichtsvollzieher sind resozialisierte oder verhinderte Diebe und Folterknechte, die ihre kleptomanischen und sadistischen Triebe in einem unverständlicherweise geachteten Beruf sublimieren.

Erscheinungsbild

Der Gerichtsvollzieher gibt sich wie seine Cousins, die Versicherungsvertreter, Unternehmensberater und Kredithaie, mondän gekleidet. Im feinen Anzug und mit gepflegter Frisur will er seine bösartigen Intentionen durch ein gepflegtes Äußeres vertuschen.

Fester Partner des Gerichtsvollziehers ist der Kuckuck, den er meist in seiner Aktentasche, seltener in einer Kuckucksuhr bei sich führt. Diesen klebt er gewöhnlich an die Haustür des zu Beraubenden und ruft in einem dazugehörigen Ritual eine der folgenden Parolen aus:

  1. "Kuckuck! Hier kommt Ihr persönlicher Entsorgungs-Beauftragter!"
  2. "Eins, zwei, drei ins faule Ei!"

Gerichtsvollzieher sind im Regelfall glücklich verheiratet, haben zwei Kinder, ein Haus, zwei Autos, drei Videorecorder, eine Modelleisenbahn, sechs Original-Rembrandts und eine seltene Briefmarkensammlung - also alles, was sie ihren Geschäftspartnern abknöpfen.

Aufgaben

Ein Gerichtsvollzieher zieht nicht voll durchs Gericht, sondern vollzieht Gerichtsbeschlüsse (vgl. Strafvollzug). In den meisten Fällen wird er nach einem Pfändungsbeschluss aktiv: Ein Schuldner kann oder will seine Kredite nicht mehr zahlen. (Lustig, was? Im Wilden Westen wäre der Kerl früher für vogelfrei erklärt worden, heutzutage bekommt er noch einen mitgebracht.) Im Namen der Gläubiger (keine Religionsgemeinschaft, sondern ein Haufen profitgieriger Drecksäcke, die das Opfer mit Kleingedrucktem und falschen Finanzierungspläne erst in seine missliche Lage getrieben haben) versucht der Gerichtsvollzieher nun, möglichst viele der ausstehenden Schulden einzutreiben, indem er den mit der Zahlung in Verzug gekommenden Pleitegeiern alles abknöpft, was nicht fest in den Boden verschraubt ist.

Pfändbare Gegenstände sind (siehe oben):

etc.


Nicht pfändbare Gegenstände sind:

Hat der Gerichtsvollzieher - in der Regel mit Unterstützung eines Möbelpacker-Unternehmens - alle Wertgegenstände entfernt und in seinen Lieferwagen verfrachtet, fährt er sie zum örtlichen Pfandhaus oder bietet sie, wenn das Pfandhaus seinerseits schon bankrott ist, gegen Mindestgebot auf Ebay an. Diese erst mit Beginn des Internetz-Zeitalters aufgekommene Alternative hat ihm auch den Spitznamen "3,-2,-1,-Heinz" eingebracht.

Verschiedenes

  • Schon im Altertum hatten die Despoten keine Lust, ihre legalen Raubzüge selbst durchzuführen. Sie heuerten daher Schlägertrupps an und nannten sie euphemistisch Steuereintreiber.
  • Auch kriminelle Banden beschäftigen Gerichtsvollzieher - diese führen allerdings keinen Kuckuck, sondern einen Sack schnelltrockenden Zements mit sich.
  • Entgegen landläufiger Meinung schützt gegen Gerichtsvollzieher weder Weihwasser noch Knoblauch. Eine Erbschaft oder ein Lottogewinn können dagegen Wirkung zeigen.

Linktipps: Faditiva und 3DPresso