Mundraub

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Mundraub, der (vereinfachte Form von lat. extractum cnabbleistus directus operatius - "direkte operative Knabberliesten-Extraktion").

Mundraub bezeichnet eine besonders schwere Art des Diebstahls in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung, nicht selten mit Todesfolge. Außerdem ist er eine anerkannte Foltermethode bekannter umnachteter Weltmächte. Mundraub ist allerdings nicht zu verwechseln mit "jemandem ein Ohr abkauen" oder gar "den Mund fusselig reden".

Tathergang

Die Operation besteht prinzipiell aus drei Teilen, wobei die Nachbehandlung gelegentlich aus Bequemlichkeitsgründen weggelassen wird.

Vorbereitung

Gewöhnlicherweise wird das Opfer des Mundraubes vor Beginn der eigentlichen Tat gefangengenommen und unter Drogen Vollnarkose gesetzt (Vgl. Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) oder mit einem gezielten Holzhammer-Schlag außer Gefecht gesetzt. Mundraub ohne vorherige Narkose gilt in Beklopptenkreisen als Verstoß gegen die Genfer Konvention. Anschließend wird dem Opfer Patienten wahlweise mit einer Kettensäge oder einem Buschmesser operativ der Unterkiefer entfernt.

Eigentliche Operation

Nach dieser Vorbereitung erfolgt das eigentliche Entfernen des Mundes mitsamt den zugehörigen Organen und und Anhängseln wie Zunge oder Zähnen durch Einsatz von Lachgas, eines Skalpells, eines Luftballons, zweier Scheren, eines Akkordeons und einer Schlagbohrmaschine. Die genaue Beschreibung der Prozedur ist "Amnesie International" aus menschenrechtlichen Gründen sowie der Zensur des Verfassungsschutzes zum Opfer gefallen, um "Nachahmungstaten zu verhindern", so ein Sprecher, der nicht namentlich genannt werden möchte.

Nachbehandlung

Optional wird der Unterkiefer nach erfolgter Operation mit 2 Torx-Schrauben und einer Tube Pattex-Alleskleber wieder am Schädel befestigt.

Folgen des Mundraubes

Für das Opfer

Opfern des Mundraubes ist es nach gelungener Operation aus naheliegenden Gründen nicht mehr möglich, sich verbal zu äußern, was vor allem politischen und gesellschaftlichen Kritikern des Anwenders gesundheitlich gut bekommt (Quelle: CIA, BND und KKK).

Auch die Nahrungsaufnahme gestaltet sich als schwierig, allerdings kann diesem Problem durch eine Magensonde Abhilfe geschaffen werden. Menschenrechtliche Organisationen fordern, künstliche Ernährung für Mundraub-Opfer staatlich zu subventionieren, da bisher alle Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Versicherungen zahlen diese Behandlungen nicht, da die Nahrungsaufnahme nach allgemeinem Dafürhalten nicht überlebenswichtig und daher nicht unbedingt nötig, sondern Luxus für gut betuchte Enschen ist.

Für den Täter

Das Strafmaß für Mundraub weicht von Nation zu Nation sowie in Abhängigkeit des Täterkreises stark ab. In Deutschland bleiben staatliche Organe, die politische Gegner durch diese Maßnahmen "zum Schweigen bringen" ohne Strafe, da der Mundraub dann im Sinne der Staatssicherheit ist. Andere Personen, die sich dieses Verbrechens schuldig gemacht haben, müssen allerdings mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten auf Bewährung oder einer Geldbuße rechnen. Auf Anfragen nichtgenannter menschenrechtlicher Organisationen, warum diese Strafe im Vergleich zu anderen Delikten so "gnädig" ausfalle, antwortete das Bundesjustizministerium mit der Begründung, dass "keine Uhrheberrechte verletzt würden und die Wirtschaft auch nicht so sehr geschwächt werde wie zum Beispiel durch Raubkopieren". Der Punkt "Gesellschaftlich günstiges Frühableben" spielt sicher auch eine Rolle, wurde in der Erklärung jedoch mit keinem Wort erwähnt.

Andere Staaten sind in dieser Beziehung in der Rechtssprechung nicht so extrem wie die Bananenrepublik Deutschland. In den USA beispielsweise steht auf Mundraub nur die Todesstrafe durch Erhängen (natürlich auch nur, wenn der Mundraub nicht durch autorisierte staatliche Organe ausgeführt wurde). In Pakistan und in vielen anderen Ländern Ost-West-Asiens sowie Nord-Süd-Afrikas gibt es keine Strafe für den Mundraub. Überhaupt gibt es dort keine Strafverfolgung jedweder Art, aber das ist eine andere Sache, solange der amtierende Regent nicht selbst davon betroffen ist.

Bedeutung des Mundraubes

In der Politik

Mundraub ist, wie oben beschrieben, ein beliebtes Mittel, politische Gegner sowie gesellschaftliche Kritiker "mundtot" zu machen. Die freie Meinungsäußerung wird so auf effektive Art und Weise unterbunden. Opfer können sich nur noch schriftlich gegen das System wenden und werden somit nicht ernst genommen, da man "nicht alles glauben sollte, was im Internet oder in Zeitungen steht", so eine offizielle Presseerklärung des aserbaidschanischen Ministerpräsidenten Adolf 'George' Schäuble.

In der Folterpraxis

Als Foltermittel bekannter terroristischer Vereinigungen wie Al Qaida, CIA oder ETA ist der Mundraub noch umstritten. Der Sinn der Folter, einem potentiellen Informanten oder Verdächtigen Informationen zu entlocken, sei nicht gegeben, da sich die betreffende Person nach dem vollzogenen Mundraub nicht mehr selbstständig verbal äußern kann. "Auch gut", meinte Ex-US-Diktator Schorsch Busch auf diesen Hinweis hin, "dann legen wir den Verdächtigen ein Geständnis in schriftlicher Form vor, das sie dann nur noch zu unterschreiben brauchen. Das erspart uns viel Papierkram und lästige Fragen. Hähähä!".

Zitate

  • "mmmnmnnnmmmpfmn!!!" - Opfer eines Mundraubs
  • "Warum sagst du denn nichts?" - Bekannte Spöttelei
  • "Hä? Was? Wer bin ich? Was wollt ihr?" - Verwirrter Passant
  • "Und zum Abschluss sag ich leise 'Scheiße'" - Unbekannt

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