Deliktsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2017, 18:56 Uhr
Als Deliktsfähigkeit bezeichnen Juristen die Möglichkeit, mit Fußbällen bewaffnete Jugendliche und Kinder nach deren absichtlichen Anschlägen auf örtliche Fensterscheiben lebenslänglich wegzusperren.
Genauere Erklärung
Dabei ist die von der Menge vertretende Ansicht, dass die Deliktsfähigkeit im Strafrecht in Erscheinung tritt und wirklich überhaupt niemals mit dem Zivilrecht in Berührung kommt, die einzig wahre Meinung. Diese Definition steht schon seit langem, auch wenn sich vereinzelt Herren in weißem Hemd und schwarzer Kutte dagegen wehren. Völlig zu Unrecht behaupten diese, deliktsfähig seien alle Menschen ab 18 Jahren und beschränkt auch ab sieben Jahren. Diese würden dann für durch sie verursachte Schäden Ersatz leisten müssen. Allerdings heißen diese Juristen auch Barbara Salesch und Alexander Hold.
Alltagsgebrauch
Aufgrund dessen, dass Jura an sich für die meisten normal Sterblichen ein ziemlich komplexes Thema ist, hat sich in Deutschland im Laufe der Jahre das Faustrecht durchgesetzt. Somit spielt es keine Rolle sich Begriffe wie "Deliktsfähigkeit" zu merken. Deutlich wichtiger sind: