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Gerichtsvollzieher: Unterschied zwischen den Versionen

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Gerichtsvollzieher sind im Regelfall glücklich [[Ehe|verheiratet]], haben zwei [[Kind]]er, ein [[Haus]], zwei [[Auto]]s, drei [[Videorecorder]], eine [[Zug|Modelleisenbahn]], sechs Original-Rembrandts und eine seltene [[Briefmarke]]nsammlung - also alles, was sie ihren Geschäftspartnern abknöpfen.
 
Gerichtsvollzieher sind im Regelfall glücklich [[Ehe|verheiratet]], haben zwei [[Kind]]er, ein [[Haus]], zwei [[Auto]]s, drei [[Videorecorder]], eine [[Zug|Modelleisenbahn]], sechs Original-Rembrandts und eine seltene [[Briefmarke]]nsammlung - also alles, was sie ihren Geschäftspartnern abknöpfen.
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Ein Gerichtsvollzieher zieht nicht voll durchs [[Gericht]], sondern vollzieht Gerichtsbeschlüsse (vgl. [[Gefängnis|Strafvollzug]]). In den meisten Fällen wird er nach einem Pfändungsbeschluss aktiv: Ein [[Schuld]]ner kann oder will seine [[Kredit]]e nicht mehr zahlen. ''(Lustig, was? Im Wilden Westen wäre der Kerl früher für [[vogel]]frei erklärt worden, heutzutage bekommt er sogar nen Kuckuck.)''  Im Namen der Gläubiger (keine Religionsgemeinschaft, sondern ein [[Haufen]] profitgieriger Drecksäcke, die das Opfer mit Kleingedrucktem und falschen Finanzierungspläne erst in seine missliche Lage getrieben haben) versucht der Gerichtsvollzieher nun, möglichst viele der ausstehenden [[Schulden]] einzutreiben, indem er den mit der Zahlung in Verzug gekommenden Pleite[[geier]]n alles abknöpft, was nicht fest in den Boden verschraubt ist.
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Pfändbare Gegenstände sind (siehe oben):
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* [[Auto]]
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* [[Computer]]
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* [[Videorecorder]]
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* [[Foto]]ausrüstung
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* [[Kind]]er
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* [[Briefmarke]]n
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* vergoldete [[Klo]]schüsseln
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* ukrainische [[Lust]][[Sklave|sklavinnen]]
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etc.
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Nicht pfändbare Gegenstände sind:
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* dritte Zähne
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* Sehhilfen ([[Brille]], Lupe)
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* Viren, [[Warze]]n, [[Floh|Flöhe]], Hundefutter
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* englische [[Lust]][[Sklave|sklavinnen]] (wenn sie so aussehen wie die [[Queen]] oder Camilla)

Version vom 5. Oktober 2006, 09:44 Uhr

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Gerichtsvollzieher, der oder die, selten auch das (nur in der veralteten besucher- oder alkoholverkäuferabweisenden Redewendung "Das Gericht's voll, zieh er Leine")

In Schnorrer-, Penner- und Schuldenbaron-Kreisen gefürchtete Räuberbande, die dem Staat zu seinem Recht und den Opfern meist zum Freitod durch Erhängen verhilft.

138 Prozent aller Gerichtsvollzieher sind resozialisierte oder verhinderte Diebe und Folterknechte, die ihre kleptomanischen und sadistischen Triebe in einem unverständlicherweise geachteten Beruf sublimieren.

Erscheinungsbild

Der Gerichtsvollzieher gibt sich wie seine Cousins, die Versicherungsvertreter, Unternehmensberater und Kredithaie, mondän gekleidet. Im feinen Anzug und mit gepflegter Frisur will er seine bösartigen Intentionen durch ein gepflegtes Äußeres vertuschen.

Fester Partner des Gerichtsvollziehers ist der Kuckuck, den er meist in seiner Aktentasche, seltener in einer Kuckucksuhr bei sich führt. Diesen klebt er gewöhnlich an die Haustür des zu Beraubenden und ruft in einem dazugehörigen Ritual eine der folgenden Parolen aus:

  1. "Kuckuck! Hier kommt Ihr persönlicher Entsorgungs-Beauftragter!"
  2. "Eins, zwei, drei ins faule Ei!"

Gerichtsvollzieher sind im Regelfall glücklich verheiratet, haben zwei Kinder, ein Haus, zwei Autos, drei Videorecorder, eine Modelleisenbahn, sechs Original-Rembrandts und eine seltene Briefmarkensammlung - also alles, was sie ihren Geschäftspartnern abknöpfen.

Aufgaben

Ein Gerichtsvollzieher zieht nicht voll durchs Gericht, sondern vollzieht Gerichtsbeschlüsse (vgl. Strafvollzug). In den meisten Fällen wird er nach einem Pfändungsbeschluss aktiv: Ein Schuldner kann oder will seine Kredite nicht mehr zahlen. (Lustig, was? Im Wilden Westen wäre der Kerl früher für vogelfrei erklärt worden, heutzutage bekommt er sogar nen Kuckuck.) Im Namen der Gläubiger (keine Religionsgemeinschaft, sondern ein Haufen profitgieriger Drecksäcke, die das Opfer mit Kleingedrucktem und falschen Finanzierungspläne erst in seine missliche Lage getrieben haben) versucht der Gerichtsvollzieher nun, möglichst viele der ausstehenden Schulden einzutreiben, indem er den mit der Zahlung in Verzug gekommenden Pleitegeiern alles abknöpft, was nicht fest in den Boden verschraubt ist.

Pfändbare Gegenstände sind (siehe oben):

etc.


Nicht pfändbare Gegenstände sind:


Linktipps: Faditiva und 3DPresso