Menschenrecht

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Menschenrecht ist Fremdwort aus den USA.

Vorrecht des Menschen auf seine Existenz. Üblich ist in der Umgangssprache die Pluralform. Im Gegensatz zu den Tierrechten ist dieses Recht gegen das Ausland einklagbar (sofern man dazu noch die Gelegenheit bekommt). Das Menschenrecht beinhaltet auch die Verspeisung aller anderen Tiere mit samt ihren Rechten – sonst hätte ja ein „Lebendrecht“ für alle Lebewesen gereicht.

[bearbeiten] Sonderformen des Menschenrechts

[bearbeiten] Verschiedene Menschenrechte

  • Jeder hat das Recht zu sterben - ausgenommen sind Sklaven u. ä. deren Tod einen Nachteil für die Gesellschaft darstellen könnte. Sollte jemand Selbstmord ausüben wollen, muss er vorher in eine Behörde gehen, seine Suizidsteuer bezahlen und seinen Pass abgeben. Nichtbeachten wird mit dem Tode bestraft.
  • Jeder hat das Recht zu denken. Was er denkt, kann von Diktatoren oder anderen Herrschern eingeschränkt oder vorgeschrieben werden.
  • Jeder hat das Recht, seine Rechte nicht zu nutzen. Ausgenommen sind Pflicht-Rechte, d. h. Rechte deren Nutzung obligatorisch ist.
  • Jeder hat das Recht kein Recht zu haben (gehört in einigen Staaten zu den Pflicht-Rechten).
  • Jeder hat das Recht auf ein Second-Life Account
  • Xenophobiegesetz. Aliens dürfen nach eigenem Ermessen bei Sichtkontakt abgeschossen werden.

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