Arbeitsvertrag

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Der Arbeitsvertrag folgt in Ausnahmefällen dem Bewerbungsgespräch. Er stellt ein schriftliches Konstrukt dar, welches zwischen einem Lohnsklaven und seinem Sklavenhalter vereinbart wird. Dieses Konstrukt stellt im Gegensatz zur Ansicht des Gesetzgebers natürlich keine übereinstimmende Willenserklärung dar, sondern basiert lediglich auf der Vormachtstellung des Sklavenhalters, der umgangssprachlich auch als Arbeitgeber bzw. Brötchengeber bezeichnet wird.

Arbeitsverträge beinhalten oftmals sehr kleingedruckte Klauseln, die ausnahmslos zum Nachteil des Lohnsklaven ausgelegt werden können. Damit der Lohnsklave diese aber nicht lesen kann, haben Arbeitgeber in gemeinsamer Anstrengung bzw. auch Personalunion mit Politikern anhand mehrerer Gesundheitsreformen die Zuzahlung für Brillen in einem Maße erhöht, das den Erwerb von Sehhilfen durch Lohnsklaven nahezu ausschließt.


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