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Der Fall Friedhelm Adolfs

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Der Fall Friedhelm Adolfs ist ein Paradebeispiel für das systematische Mobben von Nikotinkonsumenten.

Vorgeschichte

Der inzwischen über 75 Jahre alte Raucher Friedhelm Adolfs lebte 40 Jahre lang ungestört in seinem 2-Zimmer-Reich in Düsseldorf. Mit der relativ moderaten Menge von lediglich 20 Zigaretten am Tag, wenn man 8 Stunden Schlafenszeit abzieht ergibt das eine Portion Nikotin je Dreiviertelstunde, belästigte er weder Nachbarn, die den Mief ertragen mussten, noch schadete er mit dem Zigarettenqualm der Wohnung, da sich, wie jedermann weiß, Zigarettenrauch nicht an Dingen hält und somit bei Versterben des Mieters die Wohnung nicht von Grund auf hätte renoviert werden müssen. Die in dieser Zeit eingegangene Abmahnung muss wohl im Qualm verloren gegangen sein.

Der Kampf beginnt

Als dann 2013 plötzlich ein Brief von der Vermieterin in die gute Stube flog, traf Adolfs der Schlag: Die Kündigung hatte er da in seinen Händen. Die hanebüchene Begründung: Der Rauch würde Nachbarn belästigen und die Wohnung beschädigen. Sie hätte es positiv sehen müssen: Erstens wäre eine neue Streichung der Wohnung in der Farbe Gelb nicht mehr notwendig, zweitens hätte die Wohnung von weiteren Rauchern nicht erst "eingequalmt" werden müssen. Das ließ sich der zu 100% im Recht befindliche Friedhelm Adolfs natürlich nicht gefallen: Er zog vor Gericht, um das Recht auf seine Wohnung einzuklagen. Als das Gericht in erster Instanz der herzenskalten Vermieterin (völlig unverständlicher Weise) auch noch recht gab und die Kündigung als rechtskräftig bezeichnete, konnte der um sein Recht gebrachte Adolfs es gar nicht begreifen: Erst wird man wegen eines duftenden Gelbteints an der Wand vor die Tür gesetzt und dann sollte das auch noch korrekt sein?

Jüngste Entwicklungen

Der in seinem Alter dank Nikotin immernoch quietschfidele Adolfs ließ sich das alles verständlicherweise nicht gefallen und so zog er in Berufung. Dort stellte das Gericht, nachdem Adolfs schnaufend die Treppe überwunden hatte, fest, dass die Kündigung unrechtmäßig sei: Zwischen der Abmahnung und der Kündigung läge ein Zeitraum von über einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht gefallen, jedoch ist davon auszugehen, dass das im März 2014 fallende Urteil gerechterweise zugunsten des Rauchers ausfällt.

Argumente für Adolfs

Folgende Argumente sind nur Beispiele dafür, was eventuelle Nachmieter Adolfs zu verdanken hätten:

  • Die Wohnung bedarf keiner Neustreichung in der Farbe Gelb.
  • Die Wohnung muss nicht erst "eingeraucht" werden.
  • Es könnten Fleischwaren direkt in der Wohnung geräuchert werden. Ohne Holz und Räucherofen.
  • Ein Passivraucher müsste zum Passivrauchen garnicht erst vor die Tür treten.
  • Man kann mit der Wohnung machen was man will, die ist eh im Arsch.
  • Das Lüften der Wohnung nach einem Stuhlgang kann aufgrund der vorherrschenden Gerüche auch entfallen. Merk man gar nicht mehr.

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