Fahrlässige Trunkenheit am Steuer

Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Version vom 17:11, 19. Mai 2009 von Klugscheißer (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Boah..das Ding dreht sich und hört gar nimmer auf!!
Achtung! Der folgende Artikel ist sehr verwirrend!
Im Interesse Deiner Gesundheit bitten wir Dich, den Artikel möglichst ohne jedes Nachdenken zu lesen.
Die Missachtung dieses Hinweises kann permanente Schäden in deinem neuralkomplexen Nervensystem (????) hervorrufen und zu einer Einweisung in die Klapsmühle führen.
Denk an Deine Zukunft!
Na sowas...das da ja auch!!
Wer angesichts eines fahrlässigen Besäufnisses noch dazu in der Lage ist, sollte sich dringendst noch von Steuer retten, am besten an eine Straßenlaterne, wo jeder sehen kann, dass man unschuldig ist...

Wer kennt sie nicht, die Bürokratensprache, in der versucht wird, jedes Wort mit drei anderen zu umschreiben, so dass der Satz ein bisschen länger dauert und die ganze Verhandlung in die Länge zieht, bezahlen muss es ja sowieso der finanziell Angenagtere bzw. die verlierende Partie, was ja ungefähr auf das Gleiche herauskommt. Ein berühmtes, wenngleich auch halbwegs lustiges Beispiel ist die sogennante „fahrlässige Trunkenheit am Steuer“, die schon ganze Generationen von Sprachforschern und Rechtsanwälten beschäftigte.

Die Deutungsmöglichkeit der Schnapsindustrie

Wenn man das Wort „Fahrlässig“ chemisch analysiert, wird man feststellen, dass es aus 10 einzelnen Buchstaben besteht, nämlich einen großen F, einem a, einem h, einem r und so weiter. So viel Mühe muss man sich aber gar nicht machen, es reicht, das Gesamtkunstwerk einmal in der Mitte durchzutrennen, dann werden die Worte „fahr“ und „lässig“ zum Vorschein kommen, und das heißt wiederum, dass man denjenigen eindeutig fahren lassen kann, er also absolut fahrtüchtig ist, und fahrlässige Trunkenheit am Steuer nicht strafbar ist, schleierhaft bleibt dann nur, warum dieses Vergehen dann als solches im Strafgesetzbuch steht. Vielleicht stammt es ja von einem Grünen, der Autofahren grundsätzlich unter Strafe stellen will

Die Deutungsmöglichkeit der Verteidiger

Verteidiger sind ganz geschickt, wenn es darum geht, genau so viel zu sagen, wie es dem Mandanten nutzt. Sie wissen, ein Geständnis kommt beim Richter gut, die Unschuld aber noch viel besser an, also ist alles zuzugeben, was sich nicht mehr zu leugnen lohnt und das ganze entsprechend kleinzureden. So gelingt es manchen Rechtsanwälten immer wieder, aus einer Gefährdung des Straßenverkehrs locker eine kleine Ordnungswidrigkeit zu zaubern, oder gar noch weniger. Meist fällt ihnen dann auch noch ein, dass Ordnungswidrigkeiten gar nicht vor Gericht verhandelt werden, und er verlässt selbstherrlich den Saal.

Denn, ob man es glaubt oder nicht, Bastian Sick steckt in jedem Rechtsanwalt, die Synthese der Klugscheißerei! So wird man nämlich feststellen, dass sich das Adjektiv „fahrlässig“ auf das Nomen, also die Trunkenheit selbst bezieht. Also hat sich der Betroffene gar nicht mit Absicht besoffen, nein, er hat nur fahrlässig gehandelt. So etwas liegt zum Beispiel vor, wenn der Betreffende nicht in der Lage ist zu erkennen, dass der Bacardi, den er gerade genüsslich auf Ex getrunken hat, keineswegs eine stinknormale Zitronenlimonade darstellt, oder er unbeabsichtigt – aber gegen Hinweis der Packungsbeilage – seine Mundspüllösung in Sturzbächen die Kehle herunterlaufen lässt.

Aber wann ist Besäufnis fahrlässig? Und seit wann ist Besaufen eigentlich strafbar? Der Konsum von Mariuhana, Heroin und sonstigem bösen Zeugs ja, aber Alkohol? Und wenn der 4-Jährige, der gerade von einer Hustensaft- oder Kinder-Pingui-Party zurückkommt, dafür aber nicht mehr gerade laufen kann, hätte er wissen können, dass in diesen harmlosen Kinderspielsachen Alkohol enthalten ist? Lesen konnte er es nicht, aber wenn er es wusste, handelt es sich um ein beabsichtigtes Besäufnis, war es ihm unbekannt, er hätte aber wissen müssen, dann erfüllt es den Straftatbestand der fahrlässigen Trunkenheit, und wenn er überhaupt keine Ahnung hatte von dem was er da inhalierte, war er sogar unschuldig.

Diese Diskussion ist aber vollkommen müßig, da die Strafbarkeit durch eine präzise Ortsangabe weiter eingeschränkt wird: am Steuer! Alle Säufer dürfen jetzt erleichtert aufatmen, das Besäufnis in der Kneipe, unter der Brücke oder der Ausnüchterungszelle bleibt weiter erlaubt, nur am Steuer ist es untersagt, aber – wohlgemerkt – nur dann, wenn es nicht beabsichtigt war. Das versteh´, will...

Aber warum ist das Besäufnis ausgerechnet hinter dem Steuer verboten, vor allem in einem Land, das sich mit einer so einflussreichen Autolobby brüsten kann, zumal aber einem gewissen Pegelstand Autofahren sowieso nicht mehr möglich ist, da der Autoschlüssel seinen Weg ins Loch nicht mehr findet. Möglicherweise ist auch das Steuer eines Schiffs gemeint, aber auch das ist Quatsch, denn erstens haben schon so viele Seeleute ihre „Buddel voll Rum“ genossen, ohne deswegen verknackt worden zu sein.

Sinnlose Gesetze kennt man ja, so wie das aus Kanada, wo es zwar erlaubt ist, einen Elch mit einem Gewehr abzuschießen, aber schon der Versuch, das gleiche mit einem Fotoapparat zu tun, mit Knast belegt wird, aber so viel Sinnlosigkeit im Land der Ordnung und Gründlichkeit wie Deuschland? Wahrscheinlich liegt es daran, das Besäufnisse am Steuer ein starkes In-Die-Hose pinkeln aus Angst vor der Steuer verursacht, weswegen man dieses sicherheitshalber mal umgeht. Wie das wiederrum sein kann, muss dringend mal Einer Erfoschen!

Noch eine Deutingsmöglichkeit, die keiner so recht vertritt

Und da der Quatsch sowieso immer quätscher wird, dass es fast quietscht, könnte mit Trunkenheit am Steuer natürlich auch die Liquidität eines Menschen gemeint sein, also dass jemand so reich, also so flüssig ist, dass man ihn trinken kann. Dieser Jemand müsste dann einen Chauffeur Fahren lassen. Nur wie kann man fahren lassen und gleichzeitig am Steuer sitzen?

Eine Möglichkeit wäre darin zu suchen, dass dass Bonzenauto ist so aufgetunt ist, dass es hinten über ein Computer verfügt, welcher mit einem lenkradförmigen Joystick ausgestattet ist, dem sog. Steuer. Auch das scheint unwahrscheinlich. Die fahrlässige Trunkenheit am Steuer bleibt ein Rätsel, dass nur an Gallieo Mystery abgegeben werden kann.

Fazit

Dem Baum wird´s egal sein!

Literatur

  • “Fahrlässige Trunkenheit am Steuer – nicht strafbar, aber teuer“ – A. N. Walt
  • STGB, am besten von vorne nach hinten
  • Unfallstatistik von 2024 – deutsches Innenministerium

Linktipps: Faditiva und 3DPresso