Tellergericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Januar 2007, 02:09 Uhr

Das Tellergericht ist die zweithöchste und zugleich zweitniedrigste Instanz auf dem Weg durch das undurchdringliche Dickicht der Molukkischen Gerichtsstände.


Definition

Das Tellergericht ist seit 1773 die Instanz, bei der gegen die Entscheidungen des Linsengerichtes Einspruch eingelegt wird. Außer Einspruch kann eingelegt werden:

Vom Tellergericht verkündete Urteile müssen an das Fleischgericht weitergegeben werden.


Zuständigkeiten

Eine Liste der regionalen molukkischen Tellergerichte ist auf nahezu jeder Speisekarte Molukkiens zu finden.


Gerichtspersonal

Abhängig vom Umfang des Schadens wird sich ein Wechsel-Richter oder ein Gleich-Richter um den Urteilsspruch bemühen, aber das ist ein anderes Thema.

Der T-Richter wurde 1992 ersatzlos abgeschafft.


Weblinks


Linktipps: Faditiva und 3DPresso