Tellergericht
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Das Tellergericht ist die zweithöchste und zugleich zweitniedrigste Instanz auf dem Weg durch das undurchdringliche Dickicht der Molukkischen Gerichtsstände.
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[bearbeiten] Definition
Das Tellergericht ist seit 1773 die Instanz, bei der gegen die Entscheidungen des Linsengerichtes Einspruch eingelegt wird. Außer Einspruch kann eingelegt werden:
- ein Wurststück (die Wursteinlage)
- eine Gurke (die Vegetariereinlage)
- eine Binde (die Slipeinlage)
- eine Münze (die Spareinlage)
Vom Tellergericht verkündete Urteile müssen an das Fleischgericht weitergegeben werden.
[bearbeiten] Zuständigkeiten
Eine Liste der regionalen molukkischen Tellergerichte ist auf nahezu jeder Speisekarte Molukkiens zu finden.
[bearbeiten] Gerichtspersonal
- Der Gerichtsdiener ist stets bemüht, Unklarheiten jeglicher Art zu schaffen;
- die Aufgabe des Vollstreckers dagegen ist es, dafür zu sorgen, dass Gerichtsbesucher niemals wieder kommen.
- der Story-Teller beherrscht Steno und hält alles Gesagte mittels einer Buchstabensuppe (im Sommer mit einem Buchstabensalat) fest
Abhängig vom Umfang des Schadens wird sich ein Wechsel-Richter oder ein Gleich-Richter um den Urteilsspruch bemühen, aber das ist ein anderes Thema.
Der T-Richter wurde 1992 ersatzlos abgeschafft.
[bearbeiten] Weblinks
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