2 x 2 Silberauszeichnungen von Freigeist und Radieschen

Amtsdeutsch

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Durch linguistische Waffen hält das Beamtentum den Bürger in Schach.
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... aber oft macht der Bürger nicht mit.

Achtung: Der folgende Artikel wurde von einem Bürokraten geschrieben. Derzeit sitzt ein Team aus 16 Sprachwissenschaftlern aus ganz Europa zusammen und versucht, den Artikel ins Deutsche zu übersetzen. Da es einige Vokabeln im Deutschen gar nicht gibt, wird dies noch ein paar Jahre dauern.

Einleitung

Vorbezeichneter Artikel basiert auf entsprechender Bezugnahme auf die schriftliche – ggf. auch fernmündliche – Ausdrucksform, welcher sich staatliche Institutionen sowie hiermit in nicht nur mittelbarer Verbindung stehende Arbeitseinrichtungen zur Vornahme entsprechender Amtshandlungen bzw. zwischenbehördlicher Kommunikation bedienen. Hierbei ist zu differenzieren zwischen dem Behördischen, welches von Einrichtungen wie Polizei, Arbeitsamt, Ordnungsamt, Straßenverkehrsamt, Analverkehrsamt pp. verwendet werden, sowie dem Juristischen, welches üblicherweise von natürlichen wie juristischen Personen juristischen Ursprungs zur Fertigung entsprechender Schriftsätze verwandt wird.

Amtsdeutsch bezweckt allgemein eine unzweideutig-präzise Formulierung einer Aussage pp., welche im unrichtigerweise als Hochdeutsch titulierten Umgangsnichtamtsdeutsch nicht in entsprechend sachlicher Formulierung möglich werden würde.

Bürokratisch

Zur Sachverhaltsverdeutlichung einer ggf. zutreffenden Aussage ist von einer sog. Behörde auf die vorbezeichnete Ausdrucksform zurückzugreifen. Hierbei wird unter Berücksichtigung jedweder zur Verfügung stehenden grammatikalischen sowie vokabulativen Ausdrucksmöglichkeiten jeweils diejenige Form gewählt, welche den auszudrückenden Sachverhalt am präzisesten und unumdeutlichsten wiedergibt. Hierbei kommt es unstreitigerweise nicht auf eine evtl. etwas umfangreichere Wortquantität des Auszudrückenden an, sondern vielmehr auf eine Sachverhaltsverdeutlichung unter Zuhilfenahme jedweder Zurverfügungsstehungen.

Andererseits werden die gleichen Mittel eingesetzt, um dem Bürger Sand in die Augen zu streuen, ihn auf einen Sachverhalt zu lenken, der mit der Sache recht wenig zu tun hat.

Stilmittel

Direktparteititulierungsverzicht

Unumgänglicherweise ist im bürokratischen auf jedwede direkte Titulierung irgendeiner Partei unbedingt zu verzichten, in Ermangelung weiterer Möglichkeiten ist eine Rückgriffsmöglichkeit auf die Anrede „Sie“ gegeben. Unbürokratisch wären in jedem Falle Anredeformen wie „ich“, „du“, „wir“ pp..

Sinn und Zweck dieses Verzichts ist die Zurschaustellung der verbeamteten Weltanschauung, die postuliert, daß es so was wie "Menschen" gar nicht gibt. Es gibt lediglich Institutionen. Da es aber keine Menschen im Weltbild eines echten Beamten gibt. Es gilt demzufolge das Vergesellschaftsgebot sowie das Gebot nach Art. 15 GG, Menschen in gemeinstaatliches Eigentum zu überführen.

Da es keine Menschen gibt, denn das menschliche Dasein ist nichts anderes als eine Illusion dekadenter Menschen, die sich was einbilden, ist der Beamte von der Pflicht entbunden, die Menschenwürde anderer zu achten und zu schützen. Menschenwürde setzt doch Mensch voraus, aber wenn es keine Menschen gibt? Da hat man einfach weniger Ärger. In der Tat ist die Achtung sowie der Schutz der Menschenwürde eine recht anstrengende Sache.

Passivivierungsgebot

Ferner ist in möglichst passiver Ausdrucksweise dergestalt zu formulieren, dass Bürokratischzwischenfüllwörter wie z.B. „ist“ entsprechend häufig aufzufinden sind, während umgangsnichtsamtsdeutsche ggf. antifeminin zu verstehende Vokabeln wie „man“ unbedingt zu vermeiden sind.

Auch dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Weltbildes eines Beamten. Beamten handeln nicht nach Eigeninitiative und − so sie behaupten − in Eigenregie. Vielmehr betrachten sie sich als passive Diener eines Dienstherrn oder Dienstherrin.

Die Welt hat sich den dogmatischen und sturen Vorstellungen des Beamten anzupassen, was zur Folge hat, daß aus Beamtensicht alles auf Automatik eingestellt wird. Niemand tut etwas, es sei denn, es handelt sich dabei um einen Straftäter, sondern es wird getan. Es tut sich von selbst.

Höchstens hohe Beamten tun oder veranlassen etwas. Aber auch hier wird aufs Passive zurückgegriffen. "Es ist nichts zu veranlassen", "Es wurde veranlaßt" sowie "Notwendiger Weise mußte dies und jenes veranlaßt werden."

Mit dieser Passivivierungsgebot entlastet sich auch der Beamte in sittlicher Hinsicht, da er sich jeglicher Verantwortung für seine Taten und Untaten entledigt. Er hat nichts getan, sondern "es" tat es, nicht er.

Vielwortvokabelerstellungsgrundsatz

Typisches Anwendungsstilmittel ist ferner die Aneinanderreihung diverser Vokabeln zu einer neuen Vielwortvokabel zur Besserverständlichmachung verschiedener Satzkonstruktionskomplexe. Hierbei ist ferner die Versubstantivierung ansonstiger Adjektivvokabeln möglich sowie jedweder ansonstig verfügbaren Nichtsubstantive. Eine Präexistenz des zu verbürokratisierenden Wortes ist in keinem Falle von Nöten.

Damit will der Amtsträger dem Bürger nahelegen, daß er wesentlich mehr weiß als der Bürger und daß sein Wissensvorsprung so groß ist, daß der Bürger nicht die geringste Chance hat, das Amt nachzuholen. Dioe linguistische Verbeamtung trachtet auch danach, den Bürger zu verbeamten, ihn auf die Seite des Staats zu bringen. Dadurch überzeugt das Amt den Bürger, daß es besser ist, gegnerische Interessen wahrzunehmen, sie zu den eigenen Interessen zu eigen zu machen und auf die Verfolgung seiner ureigenen Interessen zu verzichten.

Die Versubstantivierung von Phänomenen, die keineswegs statisch sind, dienen dazu, dem Bürger den Eindruck zu vermitteln, daß alles träge ist und daß alles gleich bleibt. Die Möglichkeit, etwas zu verändern, ist aussichtslos, denn alles hat sich in einen Festkörper verwandelt. Auch Bewegungen werden versteinert und kristallisieren sich in Salzsäulen so, wie Lots Frau geworden ist, als sie es gewagt hat, einen Blick auf Sodom und Gomorrh zurückzuwerfen.

Aus Beamtensicht ist Bewegung eine Illusion. Die Beamten vertreten Auffassungen, welche bei Parmenides wiederentdeckt werden können. Auch Bewegung ist ein Ding, kein Fluß und vor allem keine Handlung − etwas, was Beamte stets zu meiden suchen.

Auch hier gilt der Satz: Nomen ist Omen.

Emotionsvermeidbarkeitsgebot

Ferner ist unbedingt auf unmittelbare wie mittelbare Einflussnahme jedweder Emotionen im Interesse eines geregelten Amtsablaufs zu verzichten. Bei Unvermeidbarkeit eines Emotionsausdruckes ist dieser weitestmöglichst zu objektivieren.

Dabei ist die Emotion der "sozialen Kälte" oder der "menschlichen Kälte" in der Gestalt der fehlenden Anteilnahme, des fehlenden Mitgefühls sowie der fehlenden Barmherzigkeit durchaus ein Faktor, der feierlich zur Schau gestellt werden soll.

Objektivierung heißt an dieser Stelle Entmenschlichung. Gibt es keine Menschen mehr, was sich der Beamte gerne wünscht und woraus seine hoheitliche Weltanschaulichung ausgerichtet ist, dann brauchte er keine Menschenwürde zu spenden.

Doppeltmoppelungskannvorschrift

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Die Behörden wenden Tricks an so, wie der Seehund sein Können im Zirkus zur Schau stellt.
Das harte Urteil der Behörden hinsichtlich der Bürger

Auch Doppeltmoppelungen wie z.B. „Rückantwort“, „Abschriftskopie“ pp. sind zu verwenden, ebenso wie satzstrukturbedingte Grammatikumstellungsmaßnahmen, welche möglich für die Besserverständlichmachung eines ansonsten quantitätsbedingt nicht mehr verständlichzumachenden Satzes geeignet sind.

Dieses Werkzeug will die Tatsache zum Ausdruck bringen, daß der Beamte − und sein Staat − die Menschen für blöde halten. Deswegen muß man den Bürgern Sachen wiederholen. Allerdings zeigt sich das beamtliche Verhalten an dieser Stelle widersprüchlich.

Einerseits werden dem Bürger Sachen wiederholt, weil der Beamte davon ausgeht, daß er es beim ersten Mal "nicht richtig kapiert" hat.

Andererseits werden ihm Sachen nicht wiederholt, weil der Beamte meint, daß der Bürger zu blöde ist, sein Gedächtnis im Sinne des Beamten sowie der staatlichen Obrigkeit zu prägen und zu gestalten.

Dann spricht der Beamte von Sachverhalten, die er ausdrücklich nicht wiederholen möchte. "Um Wiederholungen zu vermeiden", erklärt er, daß der Bürger ein Versager sei. Damit meint der Beamte, daß der Bürger seine Botschaft bereits beim ersten Mal hätte begreifen sollen. Aber da er so blöde ist, vermeidet er die Wiederholung.

Schlußfolgernd kommt der Beamte zum Ergebnis, daß der Bürger so oder so blöde ist − ob mit oder ohne Wiederholung.

linguistische Verschachtelungs-Kamasutra

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Bei einer gelungenen syntaktischen Verschachtelungs-Kamasutra amtsdeutscher Behörden muß man kein Gleichgewicht halten. Auswüchse sind nicht nur erlaubt, sondern sogar von Amts wegen ausdrücklich erwünscht.

Soweit irgend möglich ist vorzunehmen eine möglichst strukturierte, dafür aber exzessive Verschachtelungsgymnastik, die in eine Akrobatik ausartet, welche als solche eher für den Zirkus geeignet ist, d.h. es sind einzelne Kapitel und Unterkapitel zu erstellen ohne Hinblick auf evtl. daraus aufbauende Übersichtlichkeitsumkehrmöglichkeiten.

Damit will der Beamte dem Bürger mitteilen: "Ich weiß mehr als du. Und du bist doof."

Umsetzung des Demütigungsgebots

Der Bürger muß auf eine Art und Weise so gedemütigt werden, daß kein Beamter die Verantwortung für diese vorsätzliche Demütigung tragen muß. Anstatt zu behaupten, daß der Bürger nichts wert ist, entmenschlicht das Amt seine Umwelt und legt ihm nahe, daß trotz gesetzlicher Vorgabe er nichts zu suchen hätte. Diese Demütigung wird allerdings als "objektiver Tatbestand" vorgespiegelt.

Beispiele
Schließlich glauben das die Bürger, wenn ihnen die Behörden dies oft genug sagen.
Amtsdeutsche Behörden fördern die freie Entfaltung der eigenen Blödheit bei den Bürgern. Bürger der Nation: Seid blöde, bleibt blöde !!

Umgangsnichtamtsdeutsch: „Ich zeige dir, wie man ein Haus bauen kann.“

Bürokratisch: „Es wird aufgezeigt, in welcher Art und Weise die Errichtung einer Immobilie zur Nutzung als Wohnobjekt möglich ist.“

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Umgangsnichtamtsdeutsch: „Was für ein schönes Wetter heute.“

Bürokratisch: „Es ist festzustellen, dass die gegenwärtige Klimaeinflussnahme, die gerade vorliegenden Temperatur- und Niederschlagsbedingungen betreffend, wegen derer eine Positivbeurteilung des aktuellen Zustandes der Zutreffenden entspräche, diesbezüglich eine optimistische Annahme nahelegt.“

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Umgangsnichtamtsdeutsch: „Yo, Digga, check mein krasses Auto aus.“

Bürokratisch: „Auf das vorbezeichnete Kraftfahrzeug wird explizit hingewiesen “

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Umgangsnichtamtsdeutsch: Sie reden viel Quatsch.

Bürokratisch: Ihre Ausführungen (oder Einlassungen) lassen keine Gesichtspunkte erkennen, die zu einer anderen Entscheidung führen könnte. [versteckte Bürgerbeleidigung]

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Umgangsnichtamtsdeutsch: Sie sind ein Versager und auch ein Taugenichts noch drauf.

Bürokratisch: Ihrem Antrag muß der Erfolg versagt bleiben. [Achtung: Das Wort "bleibt" zeigt Passivität und Trägheit zugleich, was die Entmenschlichung des Sachverhalt zur Folge hat.]

Anwender

Aufgrund diverser koexistierender Amtsinhaber persistieren differenzierbare Alternativvarianten des bürokratisch, welche anwenderbedingt variieren!

Arbeitsamt

Amtsüblich für die Bundesagentur für Arbeit ist die Verschönerung verböserungswürdiger Negativvokabeln. So ist z.B. „arbeitslos“ durch „arbeitssuchend“ zu ersetzen und anstelle von „Sklavenarbeit“ ist die Bürokratischkorrektbezeichnung „1-€-Job“ zu verwenden.

Hartz-IV-Bescheide sind unstreitig-korrekterweise dergestalt auszustellen, dass der Hartz-IV-Bescheidsempfänger ohne Zuhilfenahme eines über Beratungshilfeersuchen ggf. zu gewährenden Rechtsanwalts außer dem aufgeführten Arbeitslosengeldunterstützungsalmosenbetrages ein Negativverständnis aufzubringen vermag.

Beispiel

Bürokratisch: „Es war aufgrund zwischenzeitlich ggf. aufgenommener Nichtversteuerungsarbeitsmaßnahme des ASt. eine hieraus zwangsläufigerweise resultierende Arbeitslosengeldunterstützungsalmosenbetragsversagung vorzunehmen.“

Umgangsnichtamtsdeutsch: „Du hast vermutlich Schwarzarbeit gemacht, also kriegst du jetzt keine Kohle mehr von uns.“

Ordnungsamt

Amtsüblich in regionalangesiedelten Ordnungsämtern ist eine arbeitsüberlastungsbedingte Lakonisierung ansonsten üblicherweise quantitativumfangreicheren bürokratischs. Hier ist üblicherweise eine Externquellenverweisung vorzunehmen, beispielsweise auf die geltende Rechtslage, hilfsweise auf ggf. noch zu entscheidende Entscheidungen pp..

Beispiel

Bürokratisch: „Der Antrag war nach §§ 4486, 6832 BGB, 317 Abs. 5 S. 21 Nr. 14 LVwG abzulehnen.“

Umgangsnichtamtsdeutsch: „Das Gesetz war auf unserer Seite wegen … (endlose Aufführung), sodass wir uns mit deinem Wisch nicht länger befassen mussten.“

Polizei

Eine unter Polizeivollzugsbeamten vorzunehmende Bürokratischausdrucksform stellt amtsüblicherweise auf eine Vielfachvollendung auszudrückender Vergangenheiten ab. Mangels entsprechender Schulabschlussbildungsvoraussetzungen ist die polizeiamtliche Ausdrucksform die umgangsnichtamtsdeutschsprechenden natürlichen Personen am ehesten verständliche Ausdrucksform des Bürokratischen.

Auf Wortaneinanderreihungskombinationsneuschöpfungen war hier weitestgehend verzichtet worden, hilfsweise waren entsprechend doppeldeutig aufzufassende Ausdrucksformen unter Verunklarung der Grammatik- und Ausdruckform verwendet gehabt gewesen.

Beispiel

Bürokratisch: „Die Besatzung bestreifte das Stadtgebiet und wurde im Zuge dieser Maßnahme des Beschuldigten habhaft und nahm ihn in sicheren Gewahrsam.“

Umgangsnichtamtsdeutsch: „Die Bullen sind durch die Stadt gegurkt und haben den Heini, den sie gesucht haben, gefunden, verdroschen und dann eingesperrt.“

Autoren

Freie Niederschriftenableger verwenden diverse Teile oben genannter hochnäsiger Stilmittel.

Juristisch

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Die Justiz lacht den Bürger aus und hält ihn für ein Spielzeug ihres "Begehrens"

Juristisch ist die Perfektion des ggf. noch unpräzise formulierenden Bürokratischen. Zur Sachverhaltsüberverdeutlichung ist es von Juristen gegenüber Dritten verwendungsbereit.

Juristischverwender

Berufsstandsüblicherweise wird Juristisch außer in explizit unter Protest gegen die Beweislast zu benennenden Ausnahmefällen von Rechtsanwälten, Richtern, Rechtspflegern, Abgeordneten pp. verwendet.

Juristischbestandssinn

Nach Rechts- und Aktenlage ist die Nichtrechtsgrundlage für die Bürokratischperfektionierungsnotwendigkeit zum einen der Nichtmissverstandenwerdenswunsch vorbezeichneter Berufsstandsangehöriger, zum anderen ein entsprechender Selbsterhaltungstrieb v.a. der Rechtsanwälte.

Nichtmissverstandenwerdenswunsch

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Hinter dir steht ein Aufpasser. Paß bloß auf !! Paßt lieber auf ihn auf !!

Aufgrund gegebener Regresspflichten bzw. einer gegebenen Gefahr erheblicher unvergüteter notwendiger Verfahrensverzögerungsmaßnahmen aufgrund aus missverständlicher Ausdrucksweise resultierender Nachfragungsnotwendigkeiten entsprechend anderer Verfahrensbeteiligter oder unbeteiligter Dritter, welche aufgrund entsprechender Ausnahmeregelungen ein Recht auf entsprechende Nachfragemöglichkeit innehaben und nutzen, wird zur Präventivvorbeugung entsprechend drohender vorbezeichneter Maßnahmen ein entsprechend allumfassender nichtsauslassender Sachvortrag erbracht, welcher unter Erschöpfung jedweder Rechts- und Sachmöglichkeiten diese mit einbezieht, zur Ausmerzung jedweder evtl. unter Berücksichtigung jeglicher Intelligenzgegebenheiten und sonstiger möglicherweise auftretender Missverständlichkeitsmöglichkeiten jeglicher am Verfahren beteiligter Personen sowie sonstiger Dritter, welche aufgrund entsprechender Ausnahmeregelungen Einblick in Verfahrensakten erhielten.

Selbsterhaltungstrieb

Bezüglich entsprechender Unverständnisgegebenheiten unter Umgangsnichtamtsdeutschverwendern im Hinblick auf Juristisch ist festzustellen, dass vorbezeichnete Ausdrucksform unter Hinzuziehung des o.g. Nichtmissverstandenwerdenswunsch geeignet ist, eine dahingehende Verfahrensverkomplizierung vorzunehmen, dass Juristischlaien sowohl bei einfachen Verwaltungsverfahrensabläufen – also bei Austauschkontaktkommunikation mit Behörden und anderen Bürokratischverwendern – als auch v. a. in Rechtsstreitigkeiten auf die zwangsläufige unumgängliche Rechtsanwaltsprozessbevollmächtigteneinschaltung dringend angewiesen sind. Dies ist insbesondere Usus, als die Gegenseite bereits eine Rechtsanwaltsprozessbevollmächtigteneinschaltung vorgenommen hat zur Verständigungsbenachteiligung des ggf. zukünftigen Mandanten des einzuschaltenden Rechtsanwaltsprozessbevollmächtigten. Diese Verständigungsbenachteiligung führt zu einer Verfahrensausgrenzung Juristischunkundiger und somit zur persistierenden Existenz vorbezeichneter Juristischkundiger.

Stilmittel im Juristischen

Abgrenzend zum üblichen Amtsdeutsch geht Juristisch in weiter zu bezeichnenden Punkten über die vorbenannte Bürokratischpräzisierung hinaus.

  • Unter Verwendung von Gesetzesparagraphen wird für Juristischunkundige eine Sachverhaltsverundeutlichung vorgenommen.
  • Mittels Einpflegung juristischspezifischer Fremdworte werden nichtbestehende Zusammenhänge zu einem Normalleben zwecks weiterer Sachverhaltsverundeutlichung vorgenommen.

Beispiele

Juristisch: „Nach Aktenlage ist hier ein Straftatbestand gemäß § 263 StGB zu vermuten, den der Beschuldigte ausweislich der anliegend überreichten Beweismittelunterlagen zu vertreten hat.“

Umgangsnichtamtsdeutsch: „Der Typ, der angezeigt wurde, ist ein Scheißbetrüger, soweit ich das aus der Akte ersehe. Das ganze ergibt sich aus dem Papiermüll, der diesem Wisch beigefügt ist.“

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Juristisch: „Klägerischerseits wird sich verwahrt gegen den unsubstantiierten Vortrag der Revisionsbeklagtenvertreterin, insbesondere bezüglich des Vorwurfs der vorgeblich diesseits angewandten Prozessverschleppungstaktiken.“

Umgangsnichtamtsdeutsch: „Die Anwalts-Tusse, die den/die Beklagte/n in der dritten Instanz immer noch verzweifelt verteidigt, labert wirre Scheiße und es ist völliger Quatsch, dass wir den Prozess verzögern wollen. (hihi)“

Amtsdeutsch als Mittel zur Förderung des Untertanengeistes beim Bürger sowie selbstverständlich auch beim Untertanen selbst

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Ich habe mich seit jeher gewundert, warum diese Beamten so bürgerfeindlich sind, konnte aber die Antwort nirgendwo finden.

Manche werden nicht gerade zu Unrecht fragen: Wozu ist diese Sprache, die sich erlesener Weise als "Amtsdeutsch" bezeichnet, überhaupt gut? Warum dieses Ritual? Kann man nicht das Leben etwas einfacher machen?

Wenige werden ahnen, daß diese Sprache und ihr Einsatz einen weltanschaulichen Zweck erfüllen. Sie ist geeignet, Menschen unterwürfig zu machen. Die Schwulen-Szene spricht von "Devoten". Unterdrückung und Unterwerfung sind die Ziele der Verwendung des Amtsdeutschen − sowohl seitens der Behörden als auch seitens der Bürger, die gerne von der staatlichen Obrigkeit [das heißt auf Amtsdeutsch "öffentliche Gewalt"] gedemütigt werden möchten oder sich einfach demütigen und erniedrigen lassen.

Eine Welt, wo nichts fließt, wo es keine Menschen, sondern nur Gegenstände und Institutionen gibt, wo es keine Menschenwürde gibt, weil es keine Menschen geben darf, das ist eine recht düstere Welt, nicht wahr?

Das ist die Welt, welche das Amtsdeutsche herzustellen sucht. Der Polizeibeamte ruft bei Gefahr in Verzug: "Keine Bewegung !!", aber der übliche Beamte hört nicht auf, in jeder Lebenslage "Keine Bewegung !!" zu rufen.

Alles wird träge, nichts darf wachsen oder sich entfalten. Nun, keiner will in einer Welt leben, wo er nur ein Fließband nach dem anderen trifft. Aber diese Entmenschlichung, diese Abwesenheit von Leben, welche die Beamten durchsetzen wollen? Das ist doch albern und soll vor Augen gehalten werden.

Durch die Verwendung des Amtsdeutschen bemüht sich der Beamte, den Bürger in seiner Weiterentwicklung zu schulen, indem er ihm den Untertanengeist beibringt. Dabei spielt es keine Rolle, ob er von diesem Geist, der zugleich ein Ungeist ist, bereits reichlich geprägt ist oder nicht.

Bürokratischgegenwehrabwehrmaßnahmen

Unstreitig sind zwei persistierende Abwehrgegenwehrmaßnahmen gegen jedwede Bürokratischauftretensform gegeben:

Zum einen die Dummdreistnachfragung bei aufgrund angewandter Sprachverkomplizierungsmaßnahmen nicht mehr erfassbarem Juristischausdrucksinhalt. Diese Methode ist u.U. geeignet, Bürokratischverwender dahingehend in den Wahnsinn zu treiben, dass sie schließlich deutsch anwenden, weil ihnen die Ausdrucksnichterklärungsnerven verlustig gehen.

Zum anderen ist gegeben die Überbürokratisierungsmöglichkeit, welche unter Korrektanwendung jedweder vorlägig gegebener Bürokratisch- und Juristischanwendungsstilmittel einzelfallsbezogene Übertreibungsstilistiksverwendung betrieben gehabt hat. Dies hat die Zielinsaugefassung der Bürokratischanwendungsverwirrung, sodass die Bürokratischanwender aufgrund mangelndem eigenen Verständnis gegenüber dem von üblicherweise Umgangsnichtamtsdeutsch anwendenden Bevölkerungsteilgruppen angewandten überbürokratischs auf einfache Kommunikationsausdrucksformen wie z.B. deutsch zurückgreifen, womit das Überbürokratischanwendungsziel unstreitigerweise erreicht wäre. Die Überbürokratisierungsmöglichkeitsanwendung erfordert zwangsläufigerweise vorliegend gegebenes Sprachverständnis des Überbürokratisierungsanwenders sowie etwas Übungsanwendung zur Perfektresultatserreichung und Allmittelausschöpfungsmöglichkeit.

Weblinks

  • Amtsdeutsch.net, die Website des raumübergreifenden Großgrüns und der Jahresabschlussfiguren mit Flügeln inkl. Amtsdeutsch-HowTo


Lexikon
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