Theater

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Theater-AG an der Waldorfschule in Grünschweig.

Theater ist eine Beschäftigungsmaßnahme für arbeitslose Künstler und Schauspieler. Der Name leitet sich von Petra Theater ab, die von 1512 bis 1555 die Kommission führte. Eine Sonderform stellt das "Theater IV" dar, worunter die Betreuung von psychisch labilen Darstellern, Psychopathen und Politikern, letztere nur in Härtefällen, zu verstehen ist.

Im Allgemeinen genießt das Theater die meisten Subventionen. So hatten im Jahre 2009 der Bund und die Gemeinden, in denen mindestens eine Theaterbühne ansässig ist, drei Viertel ihres Etats in Form von Zuschüssen genehmigt und ausgezahlt, womit aber lediglich 2 % der Ansprüche gedeckt wurden. Das Theater ist für 80 % der Bundesschulden verantwortlich. Alleine für den Leerlauf (sog. Standby-Betrieb) und Einsatzpausen der Schauspieler wurden 600 Milliarden investiert, denn ein Akteur ist lediglich 240 Minuten jährlich im Einsatz. Die restliche Zeit verbringt er in Cafes, in Parks oder streitet sich mit Kollegen und wird dafür auch bezahlt.

Ohne das Theaterprogramm würden so viele Mittel übrigbleiben, dass jedem Hartz IV-Empfänger das Zehnfache des Regelsatzes zur Verfügung stünde und jeder von ihnen dazu noch ein Auto geschenkt bekäme.

Theaterhaus

Theaterhäuser oder Fallbetreuungsinstitutionen sind Arbeitsgebiete, wo Beschäftigte des Theaters, sogenannte "Kunden", ihren Tätigkeiten nachgehen. Dazu gehören:

  1. Schauspielerei
  2. Regie führen
  3. Bühnenarbeiten

Diese drei Berufsfelder bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Nicht zur BG zählen Programmmacher, Theaterleitung, Garderobenfrauen, Kartenabreißer und anderweitig Beschäftigte. Gehören 3/4 der Bedarfsgemeinschaft zu einer bestimmten Berufsgruppe, so werden nur 90% des Regelsatzes ausgezahlt. Bilden die BG und die Nicht-BG eine Arbeitsgemeinschaft nach §4 Theater IV, so stehen ihnen 35% in 5 Punkt-Schritten zu, wobei für jeden Punkt 10 Prozent abgezogen werden.

Bühne

In einem Theaterhaus befindet sich eine Theaterbühne, die entweder fest installiert oder lose aufgestellt ist. Die Theaterbühne steht meistens im Größenverhältnis 1:10 zur Bestuhlung, wobei es keine festen Regeln gibt. Es kann theoretisch auch das gesamte Theaterhaus eine Bühne darstellen, dann ist es allerdings nach den amtlichen Theaterbestimmungen kein Theater mehr, sondern ein Übungsraum.

Sitzreihen

Die Bestuhlung oder das Publikumsniederlassungsgebiet ist das zweitwichtigste Element eines Theaterhauses. Denn ohne Publikum macht die Tätigkeit keinen Spaß. Nicht weil leere Ränge die Schauspieler kränken würden, sondern weil jede Eintrittskarte mit 90% bezuschusst wird. Daher werden oft Klassen oder ganze Schulen ins Theater geladen und Eltern zum Kauf von Karten gezwungen, um die Theaterkassen klingeln zu lassen.

Die Besucher eines Theaters sind keine Kunden im theaterrechtlichen Sinne, sondern "Verschaukelte". Es besteht Zahlzwang, wobei die Besitzer der teuersten Karten das Recht haben, ganz vorne zu sitzen und das nackte Geschehen hautnah beobachten können. In manchen Häusern, vor allem in Bayern, befinden sich die teuersten Plätze hinten, da die Darsteller beim Sprechen spucken.

Jedem zahlenden Gast wird ein Sitzplatz zugeordnet, das üblicherweise aus Holz besteht, manchmal gibt es den Luxus in Form eines ordentlich durchgesessenen Polsters. Zerrissene Baumwollüberzüge mit Colaflecken sind ebenfalls üblich. Manche Theaterhäuser sind so arm, dass Gäste auf nackter Erde sitzen und Glühbirnen für die Beleuchtung mitbringen müssen.

Die Basis des Theaters

Das Ensemble

Eine Gruppe von mindestens zwei Schauspielern bildet ein Ensemble, das durch jede weitere Person erweitert werden kann. Das Ensemble ist nicht mit einer Bedarfsgemeinschaft zu verwechseln, da Regisseur und andere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht zum Ensemble gehören. Ein Ensemble besteht üblicherweise aus einem Schauspieler, möglichst homosexuell und einer Schauspielerin, idealerweise exhibitionistisch veranlagt und aus einem weiteren Schauspieler, der lediglich eine Nebenfunktion hat und dessen Figur bald auf der Bühne stirbt.

Das Publikum

Das Publikum hat die Pflicht, ein Theaterstück von Anfang bis zum Ende durchzuleiden. Unterbrechungen sind generell verboten, die Toiletten dürfen nur in der Pause aufgesucht werden. Nach Ende des Theaterstücks hat das Publikum mindestens 30 Sekunden lang zu applaudieren und es muss Zugabe verlangt werden. Stehen die Darsteller länger als 60 Sekunden auf der Bühne, so heißt das, dass Standing Ovations erwünscht sind. Dann hat jeder Besucher aufzustehen und weitere 30 Sekunden zu applaudieren. Zwischenrufe und Jubel sind grundsätzlich nur während des Applauses gestattet.

In der Vergangenheit hat es unliebsame Vorfälle gegeben, so hatten sich einige Gäste nicht an die Vorschriften gehalten. Daher sitzt seit der Theater-IV-Reform im Jahre 2003 bei jedem Stück ein Animateur, auch "Marshal" genannt, im Publikum. Äußerlich unterscheidet sich der Marshal nicht von den anderen Zuschauern und bei Verstößen greift er ein und löscht das störende Objekt aus.

Das Stück

Die Darbietung Philosophers Club am Staatstheater Vaduz.

Ein Theaterstück, auch Beschäftigungsmaßnahme ohne Mehraufwand genannt, kann alles Mögliche beinhalten. Es darf nur kein Drama sein, keine Liebesgeschichte zeigen, es darf auch keine Komödie zum Besten geben und Krimis sind verboten. Eigentlich ist gar nichts erlaubt, was im Fernsehen üblich ist. Ein Stück nach den Theaterschen Gesetzen hat überaus merkwürdig zu sein, muss die zwei Stunden Arbeit schnell verstreichen lassen und darf absolut keinen Sinn machen. Die idealerweise grell geschminkten und bemalten Schauspieler haben zu improvisieren, müssen anatomisch unmögliche Verrenkungen zum Besten geben und sollten mindestens einen Orgasmus auf der Bühne vortäuschen.

Ein wesentlicher Faktor ist das Grimasseschneiden: Damit die Mimik auch beim kurzsichtigsten Zuschauer in den hintersten Reihen ankommt, müssen Augen und Mund weit aufgerissen werden. Verrenkte Kiefer und herausgefallene Augäpfel gehören inzwischen zu den anerkannten Berufskrankheiten eines Schauspielers.

Sonderformen des Theaters

Neben dem klassischen Theater, das zuschussfähig und förderwürdig ist, gibt es noch zahlreiche andere Formen des Theaters. Diese gehören allerdings zu einer anderen Kategorie, haben nichts mit dem Theatergesetz zu tun und werden daher auch nicht von öffentlicher Hand getragen. Eine besonders spezielle Art des Theaterspiels ist der Krimidöner - eine Aufführung, die ununterbrochen, seit mehr als einem halben Jahrhundert in Deutschland fortgeführt wird. Mit 3 Millionen Darstellern darf man von dem größten Schauspiel aller Zeiten sprechen.

Ausgewählte Theaterstücke

Siehe auch


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