Kassenheini

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Piep, piep! Satellit!
Der nachstehende Text erweitert den Zusammenhang des Hauptartikels Gesundheitsfonds.

Der Kassenheini, in älterem Schrifttum auch als Kassenfutzi bezeichnet, ist in mehr als der Hälfte der Fälle eine Frau. Dennoch hat sich die weibliche Form „Kassenheinerin“ nie durchsetzen können. Der Begriff Nasenbohrer gilt inzwischen als zu unspezifisch und wenig aussagekräftig; er sollt daher nicht mehr verwendet werden.

Zwei typische Kassenheinis, links weiblich, rechts männlich


Der K. ist die tragende Säule des Gesundheits-Verwaltungsapparates und verantwortlich für die Umsetzung der Maßgaben aus Politik (BMG, BVA) und Wahnwitz, also insbesondere des Gesundheitsfonds. Als Angestellter stellt er sich gerne mal an (nur so oder auch in Gemeinschaft, sog. Schlangestehen). Mit dem Beamten teilt er die Freude an der Arbeit und eine tief empfundene Abneigung gegenüber Spießertum und Engstirnigkeit. Er weiß diese Tugenden allerdings auch gut zu verstecken.

Der K. hat schon als Kleinkind die angebotenen Speisen nach Form und Farbe sortiert, durchnumeriert und in dafür eigens beschafften Behältnissen abgelegt. In der Schule fiel er nicht weiter auf, da er sich vorzugsweise im Aktenkeller aufhielt, wo er sich kopfschüttelnd über die fehlorganisierte Ablagestruktur hermacht und bis zur Abschlussprüfung alle Dokumente der letzten 50 Jahre in sinnvollen Ablagetiteln neu ordnet. In der mehrtägigen Berufsausbildung zum K. wird diese natürliche Veranlagung weiter gefördert und der Horizont erweitert. So erfährt der K. einiges über die gesetzlichen Grundlagen von Aufbewahrungsfristen und lernt den professionellen Umgang mit Bittstellern ("Ich habe jetzt Pause!" oder "Daaas soll ein Antrag sein?") sowie mit Vorgesetzten ("Natürlich wische ich Ihnen auch den Hintern ab - aber nur in der Kernarbeitszeit.").


In der aktiven Phase seiner Berufstätigkeit, also zwischen 9:30 und 9:45 Uhr, nur kurz unterbrochen durch eine Pause von 9:37 bis 9:41 Uhr, bearbeitet der K. alle in den letzten drei bis vier Wochen eingegangenen und noch nicht freiwillig zurückgezogenen Anträge des Versichertenvolks. Die Vergütung dieser aufreibenden Tätigkeit ist leider nicht angemessen. Während andere Berufsgruppen an der frischen Luft körperlich anstrengende Arbeiten ausführen dürfen und dafür auch noch Geld bekommen, muss der K. die meiste Zeit in beheizten und von Schadstoffen befreiten Räumen verbringen, wird dafür jedoch mit einem Gehalt bestraft, das kaum über den Durchschnittsverdienst eines Arztes hinausgeht.

Hier arbeitet offensichtlich kein Kassenheini
Schreibtisch eines Kassenheini nach 9:45

Linktipps: Faditiva und 3DPresso