Gesetz
Ein Gesetz (von tschechisch "Gaszec", wörtlich "das sich gesetzt Habende") im juristischen Sinne ist die durch einen Geldgeber festgelegte Verhaltensregel. Gesetze legen Regeln verbindlich fest, die im Normalfall für normale Menschen ohnehin selbstverständlich sind. Die rechtswissenschaftliche Terminologie unterscheidet zwischen dem Gesetz im finanziellen Sinne und dem Gesetz im materiellen Sinne.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung des Begriffs
Man geht davon aus, dass sich der Begriff während der großen Perforation im 18. Jahrhundert aus dem Tschechischen ins Deutsche übertragen hat. Das Wort Gaszec entwickelte sich wohl früh über das Geschäß zum Gesäß (auch bekannt als der Hintern). Assoziationen mit den sich dort heraus entleerenden Fäkalien (siehe auch Dummer Fäkalartikel) gingen in einen Gebrauch für eine ähnliche Scheiße über: die Regeln. Das Wort wurde bald in den Sprachgebrauch der Allgemeinbevölkerung übernommen und hat sich erst spät zu "Gesetz" entwickelt. Auch heute hört man noch oft die Entstehungsgeschichte hinter diesem Wort heraus ("Dieses Scheiß-Gesetz").
Begriff
Der Begriff Gesetz bezeichnet etwas Festgelegtes. Ein Gesetz ist also im eigentlichen Sinn des Wortes eine Festlegung einer Gegenleistung, häufig im Gegenzug für eine Geldspende beziehungsweise im engeren Sinne eine Parteispende. Gesetze wurden erfunden, damit die Menschheit nicht völlig außer Kontrolle gerät. Dies klappt jedoch nicht, da im Allgemeinen die Ausnahme die Regel bestätigen soll. Die Menschen bildeten also Ausnahmen um die Regel zu bestätigen, nun merkten die Menschen, dass Ausnahmen viel cooler sind als die Regel/das Gesetz.
Also brachten Gesetze nur Chaos, wie zum Beispiel auch Religionen. Das Gesetz ist im eigentlichen Sinne ein Test, ein Test, mit dem der Staat feststellen kann, ob die niederen Menschen selbstständig denken würden. Nach einiger Zeit merkten die Gesetzgeber, dass es sehr lustig ist, dies zu beobachten, also wurden mehr Gesetze erfunden, die noch spaßiger und blöder waren.
Gesetz im formellen Sinn
Gesetz im formellen Sinn ist jede Maßnahme, die in einem Verfahren bezahlt worden ist und nun auch durch die gerade herrschende Partei bzw. Große Koalition erbracht werden muss. Es wird aber nicht vorausgesetzt, dass jeder das Gesetz versteht. Dafür gibt es Rechtsanwälte. Linksanwälte sind meistens nicht zugelassen.
Unterschiede
Das Gesetz im formellen Sinn muss nicht zwingend erfüllt werden, wenn ein anderer Geldgeber mehr bezahlt hat. Der minderbemittelte Staat muss mit jedem Cent rechnen und hat darum die Gesetzesvielfalt eingeführt. So dürfte beispielsweise das Magnetschwebebahnbedarfsgesetz, das ausschließlich die Feststellung enthielt, dass Bedarf für eine Magnetschwebebahnverbindung von Hamburg über Oktenville nach Berlin bestehe, kaum als verbindliches Gesetz anzusehen sein, wenn etwa die Bundesbahn mehr dafür bezahlt hat, dass es keine Magnetschwebebahn geben darf.
Erstaunliches
Manche Gesetze tragen die Vorsilbe Anti-. Das mag für Normalbürger komisch klingen, ist aber so. Sie sind keine eigentlichen Gesetze im fundamentalistischen Sinne, sondern vielmehr ein Indikator für das Versagen des Staates, ein Gesetz für etwas zu erlassen: z.B. Das deutsche Anti-Terror-Datei-Gesetz ist so ein Bespiel: Als ein Gesetz gegen das Gesetz, also für die Datei der Partei gewissermaßen, ein Error gegen den Terror. Also gegen das für und für das gegen jedenfalls. Des weiteren versuchen immer wieder gewisse Fundamentalisten, die Richtlinien der Wikipedia zum Gesetz im realen Leben zu machen - bislang ohne Erfolg. Manche Gesetze sind eben so kompliziert, dass sie niemand mehr versteht.
Rangfolge
Es besteht eine natürliche Rangfolge in der Weise, dass das jeweils höher dotierte Gesetz den Zuschlag erhält und die Norm definiert. Bei nicht fristgemäßer Überbringung des fälligen Betrages in kleinen Scheinen hat der Gesetzgeber ein Verwerfungsmonopol, d.h. das betreffende Gesetz steht erneut zum Verkauf, wobei der ursprüngliche Käufer keinen Anspruch auf Anrechnung oder Rückerstattung des Kaufpreises hat.
Gesetzgebung
Zum Vorteil Aller werden die Gesetze von Lobbies und sonstigen Interessensgruppen ausgearbeitet und dann der Regierung und den Abgeordneten, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, vorgelegt. Diese bestimmen nun den Preis, für welchen das vorgelegte Gesetz dem Staat abgekauft werden kann. Das Geld wir dann, nach erfolgter Kaufabwicklung, über Gehaltskonten in den entsprechenden Konzernen ausgezahlt, oder alternativ aus den Portokassen auf Schattenkonten bei Schattenbanken überwiesen. Die Zuordnung der Gehaltskonten zu realen Personen, wird unter Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes, von den regierenden Parteien vorgenommen. Dadurch entstehen dem Steuerzahler keine Mehrkosten und das Verfahren läuft wie geschmiert. Das Ganze steht unter dem Motto: "Geht es der Wirtschaft gut, geht es uns allen gut!"
Siehe auch
- Alternatives Grundgesetz
- Berliner Sitzpinkelerlass
- Hauptseite Recht
- Fakten der Justiz
- D-Gesetz
- Grundgesetz
- Gummibärchenbetäubungsmittelschutzgesetz
- Hackerparagraphen
- Katzen-Butterbrot-Gesetz
- Vertrag von Lissabon
- Mörbischer Kellerdekret
- Diverses:Affe Chimpy vor Gericht
- Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz
- Süße-Tiere-Paragraph
- Umweltgesetze
- Wasserwirtschaftsgesetz
- Zwölffingerdarmgesetz