Ziehen (Türöffnungsmethode): Unterschied zwischen den Versionen

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Ziehen ist das Gegenteil zu [[drücken]]
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'''Ziehen''' ist das Gegenteil von [[Drücken]] und die unverzichtbare Tätigkeit, bevor man einen Türrahmen durchschreitet. Dabei muss das Türblatt mit Hilfe der Drückergarnitur entgegen der Laufrichtung gezogen werden.
  
== Begriffserklärung ==
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== Vorkommen ==
 
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Ziehen kommt durchschnittlich bei jeder öffentlich zu bedienenden [[Tür]] einmal vor. Auch muss die Ziehtätigkeit bei jeder privat genutzten Tür mindestens einmal vorkommen. Ausnahmen bilden Schiebetüren, die mit einer ziehähnlichen Bewegung in eine Richtung geschoben werden müssen in die Ziehtüren nicht gezogen werden können.
Ziehen ist die Tätigkeit, die man durchführen muss, um einen Türrahmen zu durchschreiten. Dabei muss das Türblatt mit Hilfe der Drückergarnitur entgegen der Laufrichtung gezogen werden.
 
== Vorkommen: ==
 
Ziehen kommt durchschnittlich bei jeder öffentlich zu bedienenden [[Tür]] einmal vor. Auch muss die Tätigkeit des Ziehens bei jeder privat genutzten Tür mindestens einmal vorkommen. Ausnahmen bilden Schiebetüren, die mit einer ziehähnlichen Bewegung in eine Richtung geschoben werden müssen.
 
  
 
== Herstellungsvorschriften ==
 
== Herstellungsvorschriften ==
Eine Türe muss mindestens in eine [[Richtung]] zu ziehen sein. Dies gilt auch für Schiebetüren. Dies kann man mithilfe einer passenden Drückergarnitur für den Benutzer bequemer gestalten. Man kann dazu auch Türklinke sagen, aber das soll nicht bedeuten, dass nicht auch kurdische, iranische, deutsche oder gar österreichische [[Linke]] dazu in der Lage wären, eine Schiebetür zu bedienen. Selbst extrem Rechte könnten das - mit einer genauen Anleitung und etwas Übung - hinbekommen.
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Eine Tür muss mindestens in eine [[Richtung]] zu ziehen sein. Das gilt auch für Schiebetüren. Mit Hilfe einer passenden Drückergarnitur für den Benutzer geht das bequemer. Zur Not ist eine Saugbenoppung der Garnitur an der Schiebetür anzubringen und umständliche 3D-Grafiken hinzuzufügen, welche Richtungsdimension zur Bedienung des Ziehmoments enthalten. Das macht es auch Sachbeschädigern einfacher, die Tür entgegen der Verwendungsregeln zu benutzen (Tipp: Schiebetüren immer immer applikat in den Raum hineinziehen). Auf diese Weise kann eine Türklinke, also z.B. eine moderne Kurdin, auch komplizierteste Schließsysteme managen. Mit der entprechenden Anleitung ist das sogar extremen Rechten zuzutrauen.
  
Das Türblatt (das heißt die Tür ohne Türrahmen) muss am Türrahmen so befestigt sein, dass ein Öffnen der Tür durch Ziehen in eine Richtung möglich ist. Das heißt, dass sich jedes Türblatt unbedingt im Rahmen seiner Ausmaße frei bewegen können muss, wenn sie gezogen wird.
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Das Türblatt (d. h. die Tür ohne Türrahmen) muss am Türrahmen so befestigt sein, dass ein Öffnen der Tür durch Ziehen in eine Richtung möglich ist. Das heißt, dass sich jedes Türblatt unbedingt im Rahmen seiner Möglichkeiten frei bewegen können muss, wenn sie gezogen wird.
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Das Türblatt darf aus verschiedenen [[Material]]ien bestehen. Jedoch ist bei der Benutzung von durchsichtigen Materialien wie [[Klarsichtfolie]], [[Wasser]] und [[Luft]] darauf zu achten, dass keine [[Person]] zu [[Schaden]] kommen kann, wenn sie die Tür übersieht. Der Zentralverband deutscher Pantomime empfielt für das Ziehen solcher Türen eine schubladenöffnende Bewegung, verbunden mit dem Ton einer aufgezogenen Kolbenflöte, sofern man natürlich darauf achtet, die Tür nach dem Ziehen nicht mit vollem Karacho in das Schloss zurückzudonnern. Bei Glas sind geeignete Warnhinweise, Piktogramme oder Greifvogelsilhouetten in ersichtlicher Höhe anzubringen, die jedem Benutzer auf unmissverständliche Weise mitteilen, dass er den Intellekt einer Amsel besitzt, wenn er wirklich aus voller Überzeugung da gegenläuft.  
  
Das Türblatt darf aus verschiedenen [[Material]]ien bestehen. Jedoch ist bei der Benutzung von durchsichtigen Materialien wie [[Glas]], [[Wasser]] und [[Luft]] darauf zu achten, dass keine [[Person]] zu [[Schaden]] kommen kann, weil die Tür übersehen wurde. Es sind geeignete Warnhinweise, Piktogramme oder Greifvogelsilhouetten in ersichtlicher Höhe anzubringen, die jeden Benutzer auf unmissverständliche Weise mitteilen, dass es sich hier um eine, wenn auch unsichtbare Türe handelt. Auch muss für den Benutzer erkenntlich sein, auf welcher Seite er ziehen muss, um die Türe zu durchschreiten. Schwingtüren bilden eine Ausnahme, weil dort generell von beiden Seiten nur gedrückt werden kann. Hierbei sind die Bestimmungen für Türen, die nicht gezogen werden können, zu beachten.
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Schwingtüren bilden eine Ausnahme, weil dort generell von beiden Seiten nur gedrückt werden kann. [[Masochist]]en dürfen trotzdem gerne mal ziehen und schauen, was passiert.
  
 
== Gesetzliche Bestimmungen ==
 
== Gesetzliche Bestimmungen ==
Maßgeblich für das Ziehen im Bereich Türen ist die 3. Änderungsverordnung zur 2.Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 5 des Ziehennovellierungsgesetzes in der Fassung vom 33. Mai 2017.  
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Maßgeblich für das Ziehen im Bereich Türen ist die 3. Änderungsverordnung zur 2. Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 5 des Ziehnovellierungsgesetzes, Fassung v. 51. Mai 1906.  
  
 
Hier die Durchführungsverordnung in der zuletzt gültigen [[Version]]:
 
Hier die Durchführungsverordnung in der zuletzt gültigen [[Version]]:
 
  
 
=== §1 ===
 
=== §1 ===
Jede Türe, die auf einer oder auf beiden Seiten gezogen werden kann, um das Durchschreiten des Türrahmens zu ermöglichen, muss den gültigen Bestimmungen der Herstellerverordnung entsprechen.
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Jede Tür, die auf einer oder beiden Seiten gezogen werden kann, um das Durchschreiten des Türrahmens zu ermöglichen, muss den gültigen Bestimmungen der Herstellerverordnung entsprechen.
  
 
=== §2 ===
 
=== §2 ===
Jede Türe, die im §1 aufgeführt ist und die im öffentlichen [[Raum]] dazu dient, ein [[Gebäude]], ein Zimmer, öffentliche Bedürfnisanstalten oder ähnliches zu betreten oder zu verlassen, ist mit Hinweisen zu versehen, die deutlich machen, in welche Richtung gezogen werden muss. Die Tätigkeit des Drückens ist in der Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 7 des Drückennovellierungsgesetzes in der Fassung vom 34. Mai 2017 geregelt und ist hier nicht behandelt.
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Jede Tür, die im §1 berührt ist und die im öffentlichen [[Raum]] dazu dient, ein [[Gebäude]], ein Zimmer, öffentliche Bedürfnisanstalten oder ähnliches zu betreten oder zu verlassen, ist mit Hinweisen zu versehen, die deutlich machen, in welche Richtung gezogen werden muss. Drücltürvorgänge sind in der Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 7 des Drücknovellierungsgesetzes, Fassung v. 52. Mai 1905 geregelt und hier nicht behandelt.
  
 
=== §3 ===
 
=== §3 ===
Die Gestaltung der Hinweise für das Ziehen der Türe ist aufgrund des Antibürokratiegesetzes vom 12. April 1956 vereinfacht worden.
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Die Gestaltung der Hinweise für das Ziehen der Tür ist aufgrund des Antibürokratiegesetzes vom 01. April 1856 vereinfacht worden.
  
 
* Hinweisschilder, in denen der Text aus der gleichen Farbe besteht wie der Hintergrund sind nicht zulässig.
 
* Hinweisschilder, in denen der Text aus der gleichen Farbe besteht wie der Hintergrund sind nicht zulässig.
  
* Die Hinweise müssen in Deutscher [[Sprache]] gehalten sein.
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* Die Hinweise müssen in deutscher [[Sprache]] gehalten sein.
  
* Andere Sprachen sind auch zulässig, diese müssen aber unter dem deutschen Text stehen.
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* Andere Sprachen sind auch zulässig, sofern sie ins Deutsche übersetzt werden und in Schriftgröße 2 pt DIN-Norm 3348 ISO für Ziehschilder unter dem deutschen Text angebracht werden.
  
* Für das Wort Ziehen dürfen nur ausnahmslos folgende [[Buchstabe]]n verwendet werden. Einmal der [[Konsonant]] H, einmal der Konsonant N und einmal der Konsonant Z. Als [[Vokal]]e dürfen nur zweimal der Vokal E und einmal der Vokal I verwendet werden.
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* Für das Wort Ziehen dürfen ausschließlich folgende [[Buchstabe]]n verwendet werden: Einmal der [[Konsonant]] h, einmal der Konsonant n und einmal der Konsonant Z. Als [[Vokal]]e dürfen nur der Vokal i und die Zahl e verwendet werden.
  
 
* ''-entfällt-''
 
* ''-entfällt-''
  
* Es ist weiterhin nicht erlaubt, irgendwelche Buchstaben durch andere zu ersetzen.
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* Es ist weiterhin nicht erlaubt, Buchstaben durch andere zu ersetzen.
  
 
* Die Buchstaben sind in folgender Reihe anzubringen: Z,I,E,H,E,N.
 
* Die Buchstaben sind in folgender Reihe anzubringen: Z,I,E,H,E,N.
  
* Die beiden gleichlautenden Vokale E dürfen in beliebiger Abfolge benutzt werden.
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* Die beiden Eulerschen Zahlen dürfen beliebig innerhalb des Wortes getauscht werden.
  
* Auf eine angemessene [[Größe]] der Hinweisschilder ist zu achten.
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* Das Hinweisschild darf nicht vor oder auf der Ziehvorrichtung angebracht werden
  
* Bei sogenannten Schwingtüren darf kein Hinweis auf beiden Seiten angebracht werden. Es ist zwar möglich eine Schwingtüre durch eine ziehende Bewegung zu öffnen. Dies verbietet jedoch das Fehlen einer Drückergarnitur. Ebenso ist die Gefahr einer Fingerquetschung durch Fehlbedienung gegeben.
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* Bei sogenannten Schwingtüren darf kein Hinweis auf beiden Seiten angebracht werden. Das ziehende Öffnen von Schwingtüren ist durch das Fehlen einer Drückergarnitur verboten. Ebenso ist die Gefahr einer Fingerquetschung durch Fehlbedienung gegeben.
  
* Verstöße gegen diese Durchführungsverordnung werden mit [[Geldstrafe]] bestraft, die dann unser Vollstreckungsbeamte bei ihnen "abzieht".
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* Verstöße gegen diese Durchführungsverordnung werden mit einem [[Bußgeld]] geahndet und von ein zuständigen Türvollzugsbeamten fristgerecht "abgezogen".
  
 
== Beispiele für gültige Hinweisschilder mit der Aufschrift  <code>Ziehen</code> ==
 
== Beispiele für gültige Hinweisschilder mit der Aufschrift  <code>Ziehen</code> ==
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== Sonderfälle ==
 
== Sonderfälle ==
Im privaten Bereich greift diese Durchführungsverordnung nicht. Dem Türverantwortlichen bleibt es freigestellt, ob er die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Türen mit Hinweisen für den Benutzer versieht. Jeder, der nichtöffentliche Türen benutzt, muss sich selbst vergewissern, mit welcher Methode er das geplante [[Ziel]] der Türdurchquerung erreicht. Der Türverantwortliche ist für etwaige Schäden nicht haftbar. Bei durch Fehlbedienungen entstandene Schäden haftet der Türbenutzer.
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Im [[privat]]en Bereich greift diese Durchführungsverordnung nicht. Dem Türverantwortlichen bleibt es freigestellt, ob er die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Türen mit Hinweisen für den Benutzer versieht. Jeder, der nicht öffentliche Türen benutzt, muss sich selbst vergewissern, mit welcher Methode er das geplante [[Ziel]] der Türdurchquerung erreicht. Der Türverantwortliche ist für etwaige Schäden nicht haftbar. Bei durch Fehlbedienungen entstandenen Schäden haftet der Türbenutzer.
  
 
=== Saloontüren ===
 
=== Saloontüren ===
Saloontüren werden abweichend zu vollformatigen Ausführungen nicht durch ziehen sondern wegen ihrer abgesenkten Bauart durch treten bedient. Hier sind Schilder, auf denen Ziehen oder sowas steht nicht opportun. Hinweise wie „Don't spit on your shoes!“ oder „Forget to pay before you go and you'll die!“ Sollten allerdings tunlichst befolgt werden.
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[[Saloon]]türen werden abweichend zu vollformatigen Ausführungen nicht durch ziehen sondern wegen ihrer abgesenkten Bauart durch Treten bedient. Hier sind Schilder, auf denen Ziehen oder sowas steht nicht opportun. Hinweise wie „Don't spit on your shoes!“ oder „Forget to pay before you go go and you'll die!“ Sollten allerdings tunlichst befolgt werden.
  
== [[Nicht zu verwechseln mit]] ==
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== Nicht zu verwechseln mit ==
Die Tätigkeit des Ziehens von Türen ist nicht zu verwechseln mit dem Ziehen von diversen Losen oder Lottozahlen, mit dem Ziehen in eine andere Stadt oder mit dem herziehen über eine bestimmte Person.
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Die Tätigkeit des Ziehens von Türen ist [[nicht zu verwechseln mit]] dem Ziehen von diversen [[Los]]en oder Lottozahlen, [[Furz|dem Ziehen am Finger]], mit dem Ziehen in eine andere Stadt oder mit dem Herziehen über eine bestimmte Person, die es vermutlich verdient hat, [[Klaus Kinski|die dumme Sau]].
  
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{{Autor|FoRmvollenDet}}
 
[[Kategorie:Tätigkeit]]
 
[[Kategorie:Tätigkeit]]
 
[[Kategorie:Voll sinnlos, Alter]]
 
[[Kategorie:Voll sinnlos, Alter]]
 
[[Kategorie:Gebäude]]
 
[[Kategorie:Gebäude]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]

Aktuelle Version vom 6. August 2017, 18:52 Uhr

Ziehen ist das Gegenteil von Drücken und die unverzichtbare Tätigkeit, bevor man einen Türrahmen durchschreitet. Dabei muss das Türblatt mit Hilfe der Drückergarnitur entgegen der Laufrichtung gezogen werden.

Vorkommen

Ziehen kommt durchschnittlich bei jeder öffentlich zu bedienenden Tür einmal vor. Auch muss die Ziehtätigkeit bei jeder privat genutzten Tür mindestens einmal vorkommen. Ausnahmen bilden Schiebetüren, die mit einer ziehähnlichen Bewegung in eine Richtung geschoben werden müssen in die Ziehtüren nicht gezogen werden können.

Herstellungsvorschriften

Eine Tür muss mindestens in eine Richtung zu ziehen sein. Das gilt auch für Schiebetüren. Mit Hilfe einer passenden Drückergarnitur für den Benutzer geht das bequemer. Zur Not ist eine Saugbenoppung der Garnitur an der Schiebetür anzubringen und umständliche 3D-Grafiken hinzuzufügen, welche Richtungsdimension zur Bedienung des Ziehmoments enthalten. Das macht es auch Sachbeschädigern einfacher, die Tür entgegen der Verwendungsregeln zu benutzen (Tipp: Schiebetüren immer immer applikat in den Raum hineinziehen). Auf diese Weise kann eine Türklinke, also z.B. eine moderne Kurdin, auch komplizierteste Schließsysteme managen. Mit der entprechenden Anleitung ist das sogar extremen Rechten zuzutrauen.

Das Türblatt (d. h. die Tür ohne Türrahmen) muss am Türrahmen so befestigt sein, dass ein Öffnen der Tür durch Ziehen in eine Richtung möglich ist. Das heißt, dass sich jedes Türblatt unbedingt im Rahmen seiner Möglichkeiten frei bewegen können muss, wenn sie gezogen wird.

...und so könnte das dann klingen...

Das Türblatt darf aus verschiedenen Materialien bestehen. Jedoch ist bei der Benutzung von durchsichtigen Materialien wie Klarsichtfolie, Wasser und Luft darauf zu achten, dass keine Person zu Schaden kommen kann, wenn sie die Tür übersieht. Der Zentralverband deutscher Pantomime empfielt für das Ziehen solcher Türen eine schubladenöffnende Bewegung, verbunden mit dem Ton einer aufgezogenen Kolbenflöte, sofern man natürlich darauf achtet, die Tür nach dem Ziehen nicht mit vollem Karacho in das Schloss zurückzudonnern. Bei Glas sind geeignete Warnhinweise, Piktogramme oder Greifvogelsilhouetten in ersichtlicher Höhe anzubringen, die jedem Benutzer auf unmissverständliche Weise mitteilen, dass er den Intellekt einer Amsel besitzt, wenn er wirklich aus voller Überzeugung da gegenläuft.

Schwingtüren bilden eine Ausnahme, weil dort generell von beiden Seiten nur gedrückt werden kann. Masochisten dürfen trotzdem gerne mal ziehen und schauen, was passiert.

Gesetzliche Bestimmungen

Maßgeblich für das Ziehen im Bereich Türen ist die 3. Änderungsverordnung zur 2. Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 5 des Ziehnovellierungsgesetzes, Fassung v. 51. Mai 1906.

Hier die Durchführungsverordnung in der zuletzt gültigen Version:

§1

Jede Tür, die auf einer oder beiden Seiten gezogen werden kann, um das Durchschreiten des Türrahmens zu ermöglichen, muss den gültigen Bestimmungen der Herstellerverordnung entsprechen.

§2

Jede Tür, die im §1 berührt ist und die im öffentlichen Raum dazu dient, ein Gebäude, ein Zimmer, öffentliche Bedürfnisanstalten oder ähnliches zu betreten oder zu verlassen, ist mit Hinweisen zu versehen, die deutlich machen, in welche Richtung gezogen werden muss. Drücltürvorgänge sind in der Durchführungsverordnung für die § 1, 2, 3, 4 und 7 des Drücknovellierungsgesetzes, Fassung v. 52. Mai 1905 geregelt und hier nicht behandelt.

§3

Die Gestaltung der Hinweise für das Ziehen der Tür ist aufgrund des Antibürokratiegesetzes vom 01. April 1856 vereinfacht worden.

  • Hinweisschilder, in denen der Text aus der gleichen Farbe besteht wie der Hintergrund sind nicht zulässig.
  • Die Hinweise müssen in deutscher Sprache gehalten sein.
  • Andere Sprachen sind auch zulässig, sofern sie ins Deutsche übersetzt werden und in Schriftgröße 2 pt DIN-Norm 3348 ISO für Ziehschilder unter dem deutschen Text angebracht werden.
  • Für das Wort Ziehen dürfen ausschließlich folgende Buchstaben verwendet werden: Einmal der Konsonant h, einmal der Konsonant n und einmal der Konsonant Z. Als Vokale dürfen nur der Vokal i und die Zahl e verwendet werden.
  • -entfällt-
  • Es ist weiterhin nicht erlaubt, Buchstaben durch andere zu ersetzen.
  • Die Buchstaben sind in folgender Reihe anzubringen: Z,I,E,H,E,N.
  • Die beiden Eulerschen Zahlen dürfen beliebig innerhalb des Wortes getauscht werden.
  • Das Hinweisschild darf nicht vor oder auf der Ziehvorrichtung angebracht werden
  • Bei sogenannten Schwingtüren darf kein Hinweis auf beiden Seiten angebracht werden. Das ziehende Öffnen von Schwingtüren ist durch das Fehlen einer Drückergarnitur verboten. Ebenso ist die Gefahr einer Fingerquetschung durch Fehlbedienung gegeben.
  • Verstöße gegen diese Durchführungsverordnung werden mit einem Bußgeld geahndet und von ein zuständigen Türvollzugsbeamten fristgerecht "abgezogen".

Beispiele für gültige Hinweisschilder mit der Aufschrift Ziehen

Beispiele für gesetzeskonforme Hinweisschilder

Beispiele für ungültige Hinweisschilder

Beispiele für nicht verordnungskonforme Hinweisschilder. Besonders Nr. 2 und Nr. 3 machen die Wichtigkeit einer gesetzlichen Regelung deutlich

Sonderfälle

Im privaten Bereich greift diese Durchführungsverordnung nicht. Dem Türverantwortlichen bleibt es freigestellt, ob er die in seinem Verantwortungsbereich liegenden Türen mit Hinweisen für den Benutzer versieht. Jeder, der nicht öffentliche Türen benutzt, muss sich selbst vergewissern, mit welcher Methode er das geplante Ziel der Türdurchquerung erreicht. Der Türverantwortliche ist für etwaige Schäden nicht haftbar. Bei durch Fehlbedienungen entstandenen Schäden haftet der Türbenutzer.

Saloontüren

Saloontüren werden abweichend zu vollformatigen Ausführungen nicht durch ziehen sondern wegen ihrer abgesenkten Bauart durch Treten bedient. Hier sind Schilder, auf denen Ziehen oder sowas steht nicht opportun. Hinweise wie „Don't spit on your shoes!“ oder „Forget to pay before you go go and you'll die!“ Sollten allerdings tunlichst befolgt werden.

Nicht zu verwechseln mit

Die Tätigkeit des Ziehens von Türen ist nicht zu verwechseln mit dem Ziehen von diversen Losen oder Lottozahlen, dem Ziehen am Finger, mit dem Ziehen in eine andere Stadt oder mit dem Herziehen über eine bestimmte Person, die es vermutlich verdient hat, die dumme Sau.

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