Wasserwirtschaftsgesetz

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Das Wasserwirtschaftsgesetz verbietet das Ausschenken von Wasser in Wirtschaften. Unter "Wasser" gehen alle nichtalkoholischen Getränke.

Genaue Regelung

Das Wasserwirtschaftsgesetz besagt, dass eine Wirtschaft entweder nur alkoholische Getränke ausschenken darf, oder nur nichtalkoholische. Die ersteren nennt man Pub oder Kneipe, die zweiten HSdAAL (Hauptsitz der Anti-Alkohol-Liga). Das Wasserwirtschaftsgesetz gilt für die EU und wurde auch von der Schweiz akzeptiert.
Der genaue Wortlaut: Saufe, saufe, falle nieder, stehe auf und saufe wieder, doch solltest du bedenken wohl, dein grösster Feind ist Alkohol, solang in der Bibel steht geschrieben, du sollst auch deine Feinde lieben.

Die Opposition


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