Wasserwirtschaftsgesetz

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Das Wasserwirtschaftsgesetz verbietet das Ausschenken von Wasser in Wirtschaften. Unter "Wasser" gehen alle nichtalkoholischen Getränke.

[bearbeiten] Genaue Regelung

Das Wasserwirtschaftsgesetz besagt, dass eine Wirtschaft entweder nur alkoholische Getränke ausschenken darf, oder nur nichtalkoholische. Die ersteren nennt man Pub oder Kneipe, die zweiten HSdAAL (Hauptsitz der Anti-Alkohol-Liga). Das Wasserwirtschaftsgesetz gilt für die EU und wurde auch von der Schweiz akzeptiert.
Der genaue Wortlaut: §Saufe, saufe, falle nieder, stehe auf und saufe wieder, doch solltest du bedenken wohl, dein grösster Feind ist Alkohol, solang in der Bibel steht geschrieben, du sollst auch deine Feinde lieben.§

[bearbeiten] Die Opposition

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