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Stupidedia soll den Versuch unternehmen, Menschen geistig frei zu machen. Das fängt zunächst mal mit dem Denken und Wahrnehmen an, aber irgendwann mal sollen sich die Menschen zu irgendwelchen Themen frei äußern können, ohne dabei an die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Kriminalgericht und andere Bestrafer denken zu müssen. Die Inquisition sollte irgendwann mal ein Ende haben. | Stupidedia soll den Versuch unternehmen, Menschen geistig frei zu machen. Das fängt zunächst mal mit dem Denken und Wahrnehmen an, aber irgendwann mal sollen sich die Menschen zu irgendwelchen Themen frei äußern können, ohne dabei an die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Kriminalgericht und andere Bestrafer denken zu müssen. Die Inquisition sollte irgendwann mal ein Ende haben. |
Version vom 8. August 2010, 20:42 Uhr
Vorlage:Titel Diese Liste darf auch von anderen erweitert werden! Aber keine Standardtexte, Vorlagen oder Stupidedia:Routine einfügen... Das's schon klar, dass das zu tun ist.
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Kategorie:Meinungsfreiheit
Stupidedia soll den Versuch unternehmen, Menschen geistig frei zu machen. Das fängt zunächst mal mit dem Denken und Wahrnehmen an, aber irgendwann mal sollen sich die Menschen zu irgendwelchen Themen frei äußern können, ohne dabei an die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Kriminalgericht und andere Bestrafer denken zu müssen. Die Inquisition sollte irgendwann mal ein Ende haben.
Die Meinungsfreiheit ist zwar nicht die höchste geistige Fähigkeit und Kompetenz, die ein Mensch ausübt, aber sie ist ein Mittel zum Zweck. Der Zweck besteht darin, höhere geistige Fähigkeiten auszuüben und erfolgreicht anzuwenden, die sich weitgehend in Art. 5(3) Satz 1 GG befinden. Das sind Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre [Lehre ist besonders im Umgang mit Behörden und anderen Staatsorganen wichtig, denn die meisten Bürger wissen oder − besser gesagt − ahnen nicht, daß sie Behörden und Abgeordneten belehren dürfen. Das sei ihr verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, worauf sie gelegentlich bestehen sollen]. Hinzu kommen Beobachten, Bewerten, Bericht erstatten, Gewissen ausüben und Denken nach Art. 9 EMRK, einem Recht, das bisher nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurde.
Wer in Deutschland denken möchte, muß sich auf europäisches Menschenrecht berufen, denn dieses Recht gibt es im Grundgesetz leider nicht. Das Gleiche gilt für die Unschuldsvermutung, die es aber in der Verfassung von Berlin unter Art. 9 VvB gibt.
--Luis Alberto Fernández Vidaud 15:06, 7. Aug. 2010 (UTC)
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