Schwimmen: Unterschied zwischen den Versionen
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Hat ein Spieler die Karte erraten, so spricht man vom '''Blitz''' (je nach regionalem Namen auch Knick, Knack, Bumms oder Stinkende Kuh). Kommt es zum Blitz, müssen alle Spieler, die keinen Blitz haben umgehend schwimmen gehen, oder zumindest ein Vollbad einnehmen. | Hat ein Spieler die Karte erraten, so spricht man vom '''Blitz''' (je nach regionalem Namen auch Knick, Knack, Bumms oder Stinkende Kuh). Kommt es zum Blitz, müssen alle Spieler, die keinen Blitz haben umgehend schwimmen gehen, oder zumindest ein Vollbad einnehmen. | ||
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Version vom 26. November 2013, 10:31 Uhr
Schwimmen (gelegentlich auch Blitz, Knick, Knack, Tauchen, Admirals-Skat oder Stinkende Kuh) ist ein vorallem im Norden, Süden, Osten oder Westen Deutschlands verbreitetes Kartenspiel für 1-100 Personen zwischen 3 und 120 Jahren. Daher brauch man auch keinen Schnorchel wie etwa beim Schwimmsport.
Die Regeln
Ein Skat- oder Pokerkartenblatt wird gemischt und in der Mitte des Tisches/der Bank/des Stuhls/Betts/Sonstwas drapiert. Dabei ist zu beachten, dass keiner der Spieler die Karten gesehen hat. Jetzt nennen die Spieler der Reihe nach (Der Kleinste/Jüngste/Größte/Älteste fängt an) eine Karte, die sich in dem Stapel befindet, oder befinden könnte. Danach wird von einem vorher bestimmten Spieler (der Stark|Stärkste/Schwach|Schwächste/Schlauste/Dumm|Dümmste) die oberste Karte des Stapels aufgedeckt. Alle Spieler, deren Tipp nicht mit der obersten Karte übereinstimmt, haben verloren und müssen umgehend schwimmen gehen, oder zumindest ein Vollbad einnehmen. Hat ein Spieler die Karte erraten, so spricht man vom Blitz (je nach regionalem Namen auch Knick, Knack, Bumms oder Stinkende Kuh). Kommt es zum Blitz, müssen alle Spieler, die keinen Blitz haben umgehend schwimmen gehen, oder zumindest ein Vollbad einnehmen.
Varianten
In anderen, Ländern, vor allem nördlich, südlich, östlich, oder westlich von Deutschland gibt es zahllose Varianten. Bei der wohl bekanntesten wird einfach auf das Karten-Raten verzichtet und die Beteiligten müssen umgehend schwimmen gehen, oder zumindest ein Vollbad einnehmen. Diese Variante ist in Deutschland seit 1947 verboten und wir strafrechtlich von der KaSi (KartenspielSicherheit) verfolgt. Gefasste Täter wurden zu Tode verurteilt.