1 x 1 Bronzeauszeichnung von Der Anwalt

Friedhof

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Im Friedhof, auch Friedenshof genannt, werden Friedensverträge zwischen Angehörigen, Verstorbenen und Gott geschlossen. Der Vertrag steht auf dem Grabstein und wird von Angehörigen ausgehandelt. Er garantiert dem Toten eine Aufnahme ins Himmelsreich. Nur Menschen, deren Angehörige einen solchen Vertrag ausgehandelt haben, dürfen auf Friedhöfen bestattet werden.

Handeln die Angehörigen keinen Vertrag mit Gott aus, muss der Leichnam verbrannt und anschließend über der Tschechei verstreut werden. Er kann aber auch in eine Urne gesteckt werden. Selbstverständlich kommt der Tote dann nicht in den Himmel. Er muss wiedergeboren werden und das Leben wiederholen - weigert er sich, kommt er in die Hölle.

Oftmals verweigert Gott eine Verhandlung mit Verwandten von praktischen Atheisten, also solche, die nicht in die Kirche gehen. Daher malen diese aus Protest den Teufel auf die geweihte Erde.

Köter sind auf Friedhöfen verboten. Dank moderner Vernetzungstechniken wie der Hunde VZ aber versammeln sich zunehmend hochgradig organisierte, triebgesteuerte Vierbeiner in deutschen und ausländischen Friedhöfen, meist um kollektiv den Vollmond anzuheulen.

Politische Bedeutung

Friedhöfe sind eine gute Alternative zu den Leichen im Keller. Im Gegensatz zu diesen riecht es nicht muffig und es gibt freien Auslauf in der Natur. Der Anteil der FDP-Wählern auf Friedhöfen in Deutschland soll nach statistischen Erhebungen durch die Schatzmeister besonders hoch sein, wogegen die Mitglieds- und Spendenbereitschaft gegen Null geht. Um die Zahl der Menschen auf Friedhöfen zu erhöhen und dadurch auch Platz zu sparen, wurde die Urnenbestattung erfunden. Dabei wird statt eines Sargs zum gleichen Preis eine Urne beigesetzt, was die Einnahmen beträchtlich erhöht, weil in einen Sarg sehr viele Urnen passen. Ob die Verstorbenen ihre Urne dann mit nach Hause nehmen können, wird derzeit in einigen deutschen Städten diskutiert.

Siehe


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