Raubkopieren: Unterschied zwischen den Versionen

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==Raubkopieren==
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Das Raubkopieren (auch Mordkopieren oder Massenmordkopieren genannt) ist eine der gefährlichsten Straftaten im deutschen aktuellen Rechtssystem. Geahndet wird diese überaus Frevelhafte Tat mit dem [[Tod]] durch den Strang, wobei der Delinquent hiernach anonym und mit dem Gesicht nach unten zu beerdigen ist. Dazu wurde die Todesstrafe in [[Deutschland]] aufgrund von wiederholten schweren Delikten von Mord- **ähm pardon** Raubkopieren 2001 wieder eingeführt.
Das Raubkopieren (auch Mordkopieren oder Massenmordkopieren genannt) ist eine der gefährlichsten Straftaten im deutschen aktuellen Rechtssystem. Geahndet wird diese überaus Frevelhafte Tat mit dem [[Tod]] durch den Strang, wobei der Delinquent hiernach anonym und mit dem Gesicht nach unten zu beerdigen ist. Dazu wurde die Todesstrafe in [[Deutschland]] aufgrund von wiederholten schweren Delikten von Mord- **ähm pardon** Raubkopieren 2001 wieder eingeführt.  
 
  
===Der Tathergang===
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== Der Tathergang ==
Der Täter kauft ein lizensiertes Medium in einem Kaufhaus oder Onlineshop. Zuhause fertigt er wiederrechtlich eine Kopie des Datenträgers her. Dabei Misshandelt er einen Unschuldigen Datenträgerroling mit gezielter Laserbestrahlung. Aufgrund seiner wiederrechtlich hergestellten Kopie geht das Unternehmen, welches das Urheberrecht an dem Originaldatenträger hatte ohne Aufschub Konkurs
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Der Täter kauft ein lizensiertes Medium in einem Kaufhaus oder [[Onlineshop]]. Zuhause fertigt er wiederrechtlich eine Kopie des Datenträgers her. Dabei Misshandelt er einen Unschuldigen Datenträgerrohling mit gezielter Laserbestrahlung. Aufgrund seiner wiederrechtlich hergestellten Kopie geht das Unternehmen, welches das Urheberrecht an dem Originaldatenträger hatte, ohne Aufschub Konkurs.
  
===Das Massenmordkopieren===
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Ein anderer Fall ist im [[Filmjahr 2010]] aufgetreten, wo ein vom BlueRay Kopierschutz DRM verzweifelter Mensch nichts anderes mehr machen konnte, als den Film aus dem [[Internet]] zu besorgen. Sein, laut Herstellerfirma "altes Gerät aus dem Jahr [[2008]]", Abspielgerät spielte den Film nicht mehr ab; da er eine neuere Version der Software des Abspielgerätes forderte. Die Herstellerfirma aber konterte: "Kaufen sie doch ein Neueres, wir werden ihnen doch nichts schenken!", schließlich muss der [[George Bush|Held der demokratischen Gerechtigkeit]], oberster Richter [[Bushland]]s G.W.Bush sein Urteil fällen.
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== Das Massenmordkopieren ==
 
Der Täter stellt eine Kopie eines Datenträgers wiederrechtlich im Weltweiten Netz (dem Massenmordnetz) zur Verfügung und verlockt daher andere potenziellen Mordkopierer zu einer grausamen und sadistischen Straftat.
 
Der Täter stellt eine Kopie eines Datenträgers wiederrechtlich im Weltweiten Netz (dem Massenmordnetz) zur Verfügung und verlockt daher andere potenziellen Mordkopierer zu einer grausamen und sadistischen Straftat.
  
===Bayern, die Ausnahme===
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== Bayern, die Ausnahme ==
 
Die Bayrische Regierung, besonders der Monarch [[Edmund Stoiber]], wehrten sich vehement gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe und dem Moderaten Strafmaß für Raubkopieren. So wurde das Strafmaß aufgrund der Oberbefehls des Monarchen drastisch gesenkt. Begründet wurde dies offiziellerseits mit den Worten: "Der Edmund hoats gsocht".
 
Die Bayrische Regierung, besonders der Monarch [[Edmund Stoiber]], wehrten sich vehement gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe und dem Moderaten Strafmaß für Raubkopieren. So wurde das Strafmaß aufgrund der Oberbefehls des Monarchen drastisch gesenkt. Begründet wurde dies offiziellerseits mit den Worten: "Der Edmund hoats gsocht".
  
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Aktuelle Version vom 23. September 2012, 02:24 Uhr

Das Raubkopieren (auch Mordkopieren oder Massenmordkopieren genannt) ist eine der gefährlichsten Straftaten im deutschen aktuellen Rechtssystem. Geahndet wird diese überaus Frevelhafte Tat mit dem Tod durch den Strang, wobei der Delinquent hiernach anonym und mit dem Gesicht nach unten zu beerdigen ist. Dazu wurde die Todesstrafe in Deutschland aufgrund von wiederholten schweren Delikten von Mord- **ähm pardon** Raubkopieren 2001 wieder eingeführt.

Der Tathergang

Der Täter kauft ein lizensiertes Medium in einem Kaufhaus oder Onlineshop. Zuhause fertigt er wiederrechtlich eine Kopie des Datenträgers her. Dabei Misshandelt er einen Unschuldigen Datenträgerrohling mit gezielter Laserbestrahlung. Aufgrund seiner wiederrechtlich hergestellten Kopie geht das Unternehmen, welches das Urheberrecht an dem Originaldatenträger hatte, ohne Aufschub Konkurs.

Ein anderer Fall ist im Filmjahr 2010 aufgetreten, wo ein vom BlueRay Kopierschutz DRM verzweifelter Mensch nichts anderes mehr machen konnte, als den Film aus dem Internet zu besorgen. Sein, laut Herstellerfirma "altes Gerät aus dem Jahr 2008", Abspielgerät spielte den Film nicht mehr ab; da er eine neuere Version der Software des Abspielgerätes forderte. Die Herstellerfirma aber konterte: "Kaufen sie doch ein Neueres, wir werden ihnen doch nichts schenken!", schließlich muss der Held der demokratischen Gerechtigkeit, oberster Richter Bushlands G.W.Bush sein Urteil fällen.

Das Massenmordkopieren

Der Täter stellt eine Kopie eines Datenträgers wiederrechtlich im Weltweiten Netz (dem Massenmordnetz) zur Verfügung und verlockt daher andere potenziellen Mordkopierer zu einer grausamen und sadistischen Straftat.

Bayern, die Ausnahme

Die Bayrische Regierung, besonders der Monarch Edmund Stoiber, wehrten sich vehement gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe und dem Moderaten Strafmaß für Raubkopieren. So wurde das Strafmaß aufgrund der Oberbefehls des Monarchen drastisch gesenkt. Begründet wurde dies offiziellerseits mit den Worten: "Der Edmund hoats gsocht".

Inoffiziell Spekulieren die Medien weiter über die tatsächlichen Gründe. Es gibt bis jetzt nur folgende Ansätze:

  • Nach dem Oktoberfest und dem Damit verbundenen Alkoholkonsum wurden viele Bayern höchst anfällig für diese Straftat. Es hätte zu viele Hinrichtungen geben müssen
  • Edmund Stoiber selbst hat schon wiederholt diese Straftat begangen

Damit die Bevölkerung trotzdem vor der Straftat abgeschreckt wird, wurde die Kampagne „Raubkopierer sind Verbrecher“ gestartet. Leider konnte sich diese Kampagne nicht durchsetzen, da selbst jeder Fünftklässler weis, dass Raubkopieren in Bayern immer noch ein Vergehen und kein Verbrechen ist. Der Slogan müsste deshalb lauten: „Raubkopierer sind Vergeher“


Linktipps: Faditiva und 3DPresso