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Blinkerflüssigkeit

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Die Blinkerflüssigkeit hindert den Blinker ein Scheinwerfer zu sein. Nach reinstem Zufall geht er an oder aus, da es darauf ankommt, ob die Flüssigkeit an den Blinker kommt, oder nicht. Wenn die Blinkerflüssigkeit ausläuft oder verdampft, weil der Blinker zu lange geblinkt hat (zu langes warten an Ampeln...) und heiß geworden ist, kann der Blinker als weiterer Scheinwerfer eingesetzt werden. Nun kann man Folgendes tun:

  • Durch den angebauten Trichter auf dem Blinker neue Blinkerflüssigkeit einfüllen!
  • Weiterfahren und sich über einen neuen Scheinwerfer freuen!
  • Drauf hämmern bis der Blinker beschädigt ist und als Versicherungsschaden melden...
  • Solange den Motor neustarten, bis man die Hoffnung aufgibt!
  • Zum Blinkerflüssigkeits-Experten fahren und fragen, was man falsch gemacht hat...
  • Nix tun!

Entscheidet man sich, zum Blinkerflüssigkeits-Experten zu fahren, wird er wahrscheinlich dies sagen:

Experte: "Sie haben den Blinker zu lange angehabt! Wahrscheinlich an einer Ampel! Sie hätten auch bei rot fahren sollen, da sonst der Blinker nach 10 Sekunden den Geist aufgibt! Jetzt haben sie folgendes Problem: Die Blinkerflüssigkeit kostet mehr, als wenn sie bei rot gefahren wären, und hätten Bußgeld gezahlt. Am billigsten ist die BLF Home! Die setzt voraus, dass sie immer zu Hause sind, da bei erster Betätigung des Blinkers die Flüssigkeit verdampft. Die teurere Version ist die BLF Pro! Wie gesagt: Nach 10 Sekunden ist Schluss! Also beim nächsten Mal lieber über eine rote Ampel fahren, als jetzt 2000€ für dieses Zeugs zu zahlen......."

Du: "Das ist ja erschreckend, aber ich komme ja kaum drumrum die 2000€ zu zahlen... Aber eine Frage: Verstehen sie was von Marketing? Anscheinend versuchen sie ja nicht, wie die Anderen, die Flüssigkeit loszuwerden um Geld zu verdienen!"

Experte: "Ich verdiene pauschal..."

Besitzt man diesen Blinker, sind mit hohen Geldstrafen zu rechnen! Jeder Blinkertakt, der rein zufällig entsteht, wird per GPS an die Blinkerzentrale gesendet. Sollte der Blinker seines Autos den gleichen Takt aufweisen, bemerkt die Zentrale dies und man wird wegen Missbrauch des Taktes angezeigt. In den AGB's der Blinkerzentrale steht nämlich schwarz auf weiß: "§377: Weist ein Blinker einen Takt auf, der vorher von einem Anderem gemeldet wurde, wird der Fahrer dieses Autos wegen Missbrauchs des Taktes verhaftet und angezeigt.


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