Strollengeld

Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Strollengeld bezeichnet die altdeutsche Tradition, niedere Dienstleistungen durch materielle Aufwandsentschädigungen auszugleichen, wenn tierische oder menschliche Fäkalien zu beseitigen waren.

Als erste gesicherte Quelle zur Herkunft des Wortes gilt die Niederschrift der Ur-saarländischen Verfassung, welche punktgenau auf den 06.12.1431 zurückdatierbar ist. In diesem Dokument, welches die Teilung des Landes gemäß der "Das/Dat-Grenze" und die Festlegung der einzuhaltenden Pfälzer-Quote (Das "Stammbaum-Kreis-Dekret") beinhaltet, schreib der als Autor belegte Mönch Beckersch ihr Jupp:

"Wann dau et nit insiehscht, denne schéiss vun deim Hund lôh hinnen furt se mahn, giffschd mir grad fünf Marrk Strollegeld."

Nach dem Ende der Bauernkriege wurde durch den Bayrischen Kronprinzen Franz II. das Maß des zu leistenden Strollengeldes vereinheitlicht, um aufkeimende Konflikte durch neu heimisch gewordene Hunderassen mit uneinheitlichen Häufchengrößen einzudämmen. Fortan galt der Grundsatz von damals 2 Pfennig pro Gramm, mit der Ausnahme von Jagdhunden und Chihuahas, die mit 3 Schilling pro Gramm zu bemessen waren.

In die USA emigrierende Deutsche brachten die Tradition des Strollengeldes in den 1880er Jahren mit nach Amerika, wo sich diese Formulierung in einer amerikanisierten Variante als Slang-Bezeichnung für Finanzbuchhaltung in Form des Wortes "Shtroll Galt" gehalten hat.

Die Tradition Strollengeld als Entschädigung von Hinterlassenschaften zu zahlen hat sich bis ins 21.Jahrhundert bewährt, wenngleich modernere Ausgleichszahlungen in Form von Waren- oder Dienstleistungsgutscheinen ebenfalls gebräuchlich sind.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso