Gegengrundgesetz
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Das Gegengrundgesetz, kurz "GGGG" ist ein Verfassungsentwurf der AAA, der nach ihrer Machtübernahme in Deutschland durchgesetzt wird.
[bearbeiten] Inhalt
Gegengrundrechte:
Art.1:
- (1) Die Würde des Menschen ist ein Gerücht, das uns nichts angeht.
- (2) Das deutsche Volk bekennt sich zu gar nichts, also kann es auch nichts falsch machen.
- (3) Die Nachfolgenden Gegengrundrechte sind nur ein unnötiger Lückenfüller.
Art.2:
- (1) Macht was ihr wollt, solangs UNS gut geht.
- (2) Alles und jeder ist verletzlich, das ist ein Naturgesetz.
Art.3:
- (1) Kein Mensch ist wie der andere.
- (2) Frauen hintern Herd, Herd in die Küche, Küche in den Keller, Keller unter Wasser.
Art.4:
- (1) Jeder hat seinen Glauben; wir glauben unsere Staatsform funktioniert.
Art.5:
- (1) Sagt doch was ihr wollt, solangs nichts gegen uns ist.
Gegenstaatsordnung:
Art.6:
- (1) Die elitäre Aristokratie darf alles, weis alles und kann alles - ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
- (2) Nur Arisokratisten können gewöhnlichen Pöbel in ihren Stand erheben.
- (3) Die ersten Aritokratisten sind die Parteimitglieder der AAA.
Art.7:
- (1) Der Pöbel lebt in der Anarchie.
- (2) Die Belange des Pöbels sind nicht die, der Aristokraten.
Art.8:
- (1) Aristokratisten dürfen Pöbel zu unbezahlter Arbeit verpflichten.
- (2) Der Erhalt der Aristokratie geht vor den Erhalt des Pöbels.
Art.9:
- (1) Die Machtordnung der Aristokratisten verläuft spontan - sie machen Einflussgebiete unter sich aus und herrschen über diese absolutistisch.
- (2) Die Residenz der Aristokratisten ist von der, des Pöbels getrennt und wird bewacht.
Art.10:
- (1) Es steht jedem Aristokratisten frei, nach den ideologischen Wertvorstellungen des Oligarchismus zu leben.
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