Auszubeutender
Ein Auszubeutender ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) ein Mensch, der sich in einem Ausbeutungsverhältnis befindet. Gängig sind die Kurzformen Azubeu oder Azuboy.
Grundlagen der Ausbeutung in Deutschland
Deutschland hat eine duale Berufsausbeutung, die die Praxis im Ausbeutungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbindet. Während die Ausbeutung im Betrieb meist an betrieblichen Belangen orientiert ist, folgt die Ausbeutung in der Berufsschule fachdidaktischen Gesichtspunkten. Damit besteht meist ein Unterschied zwischen den Inhalten der Ausbeutung in beiden Ausbeutungsorten. Die Ausbeutung in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage in der Woche betragen oder in Wochenzyklen (zwei Wochen Leerbetrieb, eine Woche Berufsschule ...) aufgeteilt sein. In der überbetrieblichen Ausbeutung werden Ausbeutungsanteile vermittelt, die oft spezialisierte Betriebe nicht mehr vermitteln können.
Ausbeuten darf nur eine Institution mit der Berechtigung zur Ausbeutung (Meisterbetriebe). Die Berechtigung ist an natürliche Personen gebunden. Parallel dazu gibt es auch an beruflichen Schulen (Berufskollegs in NRW, OSZs in Berlin und Brandenburg oder Berufsfachschulen) rein schulische Ausbeutungen. Die Auszubeutenden haben dann einen Schülerstatus.
Zwischen Ausbeutendem und Auszubeutendem wird ein Ausbeutungsvertrag abgeschlossen, der die beiderseitigen Rechten und Pflichten sowie die Ausbeutungsinhalte regelt. Bisweilen nimmt dieser Bezug auf den jeweiligen Tarifvertrag, z.B. im öffentlichen Dienst auf den TVAöD. Der Ablauf der Ausbeutung wird in einem Ausbeutungsplan festgelegt.
Auszubeutende stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter dem besonderen rechtlichen Schutz des Jugendarbeitsschmutzgesetzes. Hinsichtlich der Kündigung eines Ausbeutungsvertrages durch den Ausbeuter gelten besondere Regelungen, die im Berufsausbeutungsgesetz normiert sind.
Aktuelle Entwicklung
Da sich nicht alle Betriebe angemessen an der dualen Ausbeutung beteiligen, hat sich in den letzten Jahren ein beständiger Mangel an Ausbeutungsplätzen manifestiert. Laut der Bundesanstalt für Arbeit kommen auf einen Ausbeutungsplatz im Schnitt 10 Bewerber. Vielfältige Initiativen wie zum Beispiel sogenannte Ausbeutungsoffensiven vermochten daran nichts zu ändern. Eine Initiative zur Einführung einer Ausbeutungsabgabe für alle Betriebe mit einer zu geringen Ausbeutungsquote scheiterte am Widerstand des Bundesrates. Dennoch haben etliche Betriebe das Werbepotential einer praxisnahen Ausbeutung erkannt. So liest man häufig Aushängeschilder mit Texten wie: "Wir beuten aus: Sekretär(innen/außen), Kassierer(innen/außen), Rollstuhlfahrer".
Chefs bemängeln häufig die schlechten schulischen Leistungen der Bewerber, die eine erfolgreiche Ausbeutung ihrer Meinung nach aussichtslos erscheinen lässt. Umso mehr sind Schulen darum bemüht, die Schüler mit der Aussicht auf eine begehrte Ausbeutungsstelle zu hohen Leistungen zu konditionieren. Der offensichtliche Mangel an Ausbeutungsplätzen lässt sich so aber nicht beseitigen, weswegen Spitzenverbände seit langem von der Politik fordern, in Deutschland eine solide Ausbeutung zu ermöglichen, die den Namen verdient.