Schmerzensgeld

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Als Schmerzensgeld bezeichnet man das Geld,das Honorar von Berufsschlägern und Killern. Die Bezahlung von Killern fällt ebenfalls in diese Kategorie, da ein Mörder seinem Opfer beim Umbringen in der Regel ebenfalls Schmerzen zufügt.

Schmerzen gegen Geld - Das nennt man Schmerzensgeld!

Wortherkunft

Das Wort "Schmerzensgeld" besteht aus den beiden Worten "Schmerzen" und Geld. In Anbetracht dessen, dass Schmerzensgeld eine Bezahlung für das Zufügen von Schmerzen ist, hat sich im Laufe der Jahrhunderte der Begriff "Schmerzensgeld gebildet

Viele Menschen glauben, dass es sich bei Schmerzensgeld um eine Entschädigung, die der Täter einer Körperverletzung dem Opfer der selbigen aufgrund eines Gerichtsurteils bezahlen muss. Das ist aber nicht korrekt, da es sich dabei um eine Wiedergutmachung handelt. Das ist so, da sich der oder die Geschädigte von der Wiedergutmachung sich seine Gesundheit zurück kaufen kann. Damit ist die Sache wieder gut und man spricht von einer Wiedergutmachung und nicht von Schmerzensgeld. Der Irrglaube, dass es bei Schmerzensgeld um eine Wiedergutmachung handelt kommt vermutlich daher, dass auch in diesem Falle jemand Geld für Schmerzen bekommt.


Bezahlung von Schmerzensgeld

Schmerzensgeld gehört zu den wenigen Dingen, die man nur mit Bargeld bezahlen darf, weil es am wenigsten auffällt. Ein weiterer Vorteil von der Barzahlung eines Schmerzensgelds ist, dass sich der Auftraggeber keinen lustigen Verwendungszweck für die Überweisung von diesem ausdenken muss. Ein lustiger (getarnter) Verwendungszweck wird übrigens So würde ein "unetarnter" Verwendungnk nur unnötig Aufmerksamkeit auf sich ziehen und unter Umständen auch die Polizei auf den Plan rufen. Das selbe gilt auch, wenn man ein Schmerzensgeld mit Kreditkarte oder einem anderen der "bequemen" Zahlungsmittel bezahlen würde, da hierbei immer persönliche Daten von mindestens einer Person preisgeben werden. Deshalb werden Schmerzensgelder immer nach festen Regel in bar bezahlt. Der Auftraggeber verabredet sich bei Dunkelheit mit dem Dienstleister an einem geheimen Ort. Dort wird dann der Auftrag ausführlich besprochen. Ist alles geklärt, leistet der Auftraggeber eine Anzahlung, die immer 50% des Schmerzensgeld beträgt. Hat der Dienstleister dann seinen Job ausgeführt, bekommt er die andre Hälfte von seinem Geld und die Sache ist erledigt.


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