Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Oktober 2008, 23:04 Uhr

Als Recht bezeichnet man eine juristisch erlaubte Tätigkeit, Daseinsberechtigung oder Art, etwas zu tun. Diese unterliegt gewissen Normen, die einem die Obrigkeit oder der Hausverstand (siehe auch Billa) sagen. Allerdings hat niemand wirklich etwas vom Recht. Da Recht relativ ist. Es ist im Ernstfall nämlich vom Richter abhängig, und der hat nie recht. Deshalb schreibt man das dann auch klein. Außer zwischen 1996 und 2006, da mußte man es groß schreiben. Wegen der Obrigkeit. Die hat immer recht. Nur nicht zwischen 1996 und 2006. Da hatte sie "Recht". Welches Recht? Das wußte die Obrigkeit auch nicht. Deshalb hat sie jetzt nicht mehr Recht. Sondern recht. Und noch mehr Rechte. Recht so! Es ist also alles ganz einfach.

Terminologie

Das Wort Recht setzt sich aus dem Buchstaben R (was soviel bedeutet wie R) und dem Adjektiv echt (echt ist eine Sonderform von Wahrheit) zusammen. Es bildete sich aus dem althochdeutschen Wort rächt von rächen. Die Ritter waren bekanntlich sehr rachsüchtig, und Rache entwickelte sich zur gängigen Rechtsform, die sich bis heute gehalten hat. (Einige Justizfritzen versuchen, dies zum umgehen und ein völlig neues Konzept, der Republik, durchzusetzen) Allerdings ist Recht nicht mit rechts zu verwechseln, was das Gegenteil von links ist.

Rechtsformen

  • Jemand hat recht: Jemand hat recht, wenn seine Tätigkeit oder seine Aussage der Wahrheit entsprechen. Beispiel: „Ich muss auf die Toilette. Sollte der Fall eintreten, dass man auf Toilette muss, so hat man recht.“ Da es nur ein kleines Recht ist, schreibt man es klein. Eigentlich ist recht gar kein Recht, sondern nur ein Adjektiv und gehört gar nicht in diesen Artikel.
  • Jemand hat ein Recht: Jemand hat ein Recht, wenn er etwas darf. Beispiel: „Ich darf auf die Toilette (gehen/mich setzen/mich davorstellen)“. Da das Recht aufs Klo ein Grundrecht ist, schreibt man es groß.
  • Wer hat recht: Recht ist das, was man selbst immer hat. Die Anderen haben immer unrecht. Außer natürlich, sie geben einem recht, dann hat man recht. In diesem Fall haben dann auch ausnahmsweise die anderen recht.
  • Sonderformen:
  1. Erste Regel: Der Chef hat immer recht. Zweite Regel: Wenn der Chef einmal nicht recht habe sollte, tritt Regel Nummer eins in Kraft.
  2. Lehrer haben in puncto recht einen besonderen Stellenwert, da sie dies nur Vormittags haben. Nachmittags haben sie ja bekanntlich frei.
  3. Recht ist im übrigen ein Ganzes und nicht teilbar, und links und rechts von Recht ist nichts.
  4. Recht ist da, wo der Daumen links ist, und damit ist das Recht davon abhängig, wo man steht.

Verschwörungstheorien

Wie bei jedem hochbrisantem Thema ranken sich um Recht viele Legenden. Basierend auf der Tatsache, dass Recht nicht zum Anfassen ist und dass immer nur eine Person recht hat, haben sich einige revolutionäre Theorien durchgesetzt:

  • Dr. Ainschtein-Theorie: Nach dieser These, hat in einem Staat jeder das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht zu Leben und behauptete, dass jeder in gewisser Weise recht hat.. Kritiker behaupten, dass tausende Menschen dafür hingerichtet wurden, weil sie ihre Meinung sagten. Befürworter hingegen meinen, dass dies der Vergangenheit angehöre. Noch während Ainschteins Lebzeiten, zur Zeit der Rationalsozialisten, predigte er von Zeitreisen und anderen physikalischen Theorien. Sofort wurde er verfolgt und musste in die USA auswandern. Dort beteiligte er sich am Projekt, eine Atombombe zu bauen. Ursprünglich wollte er sie über Europa abwerfen lassen, um denen doch noch sein Recht auf freie Meinungsäußerung aufzuzwingen. Was er allerdings nicht bedacht hatte, war, dass er seine Theorie zum Recht auf Leben widerlegte. Er behauptete, er würde es denen schon zeigen, dass er recht hätte. Dies gelang ihm nicht, da die Piloten der Atombomber, schnell einen Abstecher nach Thailand machten, sich verflogen und versehentlich die Bomben über Hiroshima und Nagasaki abwarfen. Der letzte Teil seiner Theorie – dass jeder irgendwie recht hat- wurde widerlegt, da die obige Behauptung nicht eingetreten war. Noch heute wird diese These immer wieder widerlegt, beispielsweise in Russland oder im Irakkrisengebiet. Einige leichtgläubige Durchschnittsbürger halten immer noch an der These fest, da diese Rechte sogar in der Verfassung erwähnt wurden.

Internet

Ein "recht" findet auch im www Verwendung, und zwar als Gegenstück zum altbekannten link. Der Unterschied liegt einzig und allein daran, dass man den recht nur mit der rechten Maustaste anklicken kann, damit man auf die gewünschte verrechte Seite kommt. Der einzige, bisher dokumentierte Fall eines "rechts" existiert bisher jedoch nur auf der Stupidedia und und ist folgender: recht

Unterschiede:

- Die Lokalisation eines links wird häufig durch den Satz: "bitte hier klicken" verdeutlicht
- Beim recht findet man jedoch meistens den Satz "bitte dort klacken"

Und damit ist auch der letzte Unterschied klar: Ein recht klickt man nicht an, man "klackt" ihn an, da man folgern kann:

Wir haben den empirischen Beweis, dass das Betätigen der linken Maustaste ein "Klick-Geräusch" erzeugt. Wir wissen auch, dass "Klick" immer auch seinen guten alten Kumpel "Klack" zur Seite hat. Nun können wir logisch folgern: Die linke Maustaste: klickt, die rechte Maustaste klackt

Nicht zu verwechseln ist der rechts mit dem blink. Dieser kann nur aufgerufen werden, in dem man ihn anblinkt (also doppelklickt).


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