Detektiv: Unterschied zwischen den Versionen

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== Allgemeine Definition ==
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[[Bild:Detektiv.jpg|thumb|Detektiv bei der Observation]]
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Ein '''Detektiv''' (v. lat. ''detegere'' = entdecken, aufdecken) oder auch '''Privatdetektiv''' oder '''Privatermittler''' ist ein privater Ermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch [[Observation]]en, [[Recherchen]], [[Legende (Geheimdienst)|legendierte]] Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von [[Beweis (Rechtswesen)|gerichtsverwertbarem Beweismaterial]].
  
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Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen ''private investigator'' oder ''private detective'' hervorgegangen. Da die Bezeichnung ''detective'' in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den [[Polizei]]behörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.
  
Ein Detektiv (v. lat. detegere = stören, belästigen)  ist ein meisst [[mensch]]lisches [[Wesen]], das mit primitivsten Mitteln versucht, die Privatssphäre anderer menschlicher Wesen auszukundschaften und die somit erlangten Kenntnisse öffentlich zu machen.
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Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann in einer Detektei als Angestellter oder freiberuflich Tätiger arbeiten oder auch allein arbeiten.
Detektive ermitteln in den meissten Fällen gegen [[Kriminelle]] und stellen ihre Dienste der [[Polizei]] oder Privatpersonen zur Verfügung.
 
  
== Geschichte ==
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Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder [[Hoheitsakt|hoheitliche]] Befugnisse und haben auch keine staatliche [[Lizenz]]. Detektive in Deutschland arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der [[Festnahme#Jedermann-Festnahme|Jedermann-Festnahme]], und sind normale Gewerbetreibende.
  
Erste Quellen berichten, dass es sogar schon im [[Mittelalter]] eine Art Vorform des heutigen Detektives gab, auch [[Narr]]en genannt. Durch ihre von [[Mutter]] Natur gegebene natürliche Expressivität und die somit verbundene Beliebtheit beim [[Volk]] war es für die Narren ein leichtes Unterfangen, sich bei königlichem [[Hof]] einzuschleichen und die geheimsten aller geheimen Geheimnisse durch eine [[Affäre]] mit der [[Ehefrau]] des [[König]]s (auch vortrocknete Jungfer genannt) in Erfahrung zu bringen.
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Insbesondere unseriöse Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse [[Ordnungswidrigkeit]]en oder gar [[Straftat]]en begangen.
Diese äusserst lehrreichen Erfahungen, die Narren somit schon mit jungen Jahren sammeln konnten, nutzten sie, die [[Katholische Kirche]] berichtet, im späteren Verlauf ihres Lebens für die strategisch wichtige Auskundschaftung der gegnerischen Schlafgewohnheiten während den [[Kreuzzug]]en.
 
  
Spätere Quellen belegen ein immer grösser werdendes Bedürfnis im Laufe der Geschichte nach sogenannten “Privatermittlern
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==Beauftragung==
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Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem [[Dienstvertrag]] gemäß [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser naturgemäß ja auch nicht garantiert werden kann.
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Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von [[Polizei]] oder [[Staatsanwaltschaft]] dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.
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Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen [[Strafverfolgungsbehörde]]n originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des [[Zivilrecht]]s, z.B. [[Fremdgehen]].
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==Tätigkeitsbereich==
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Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in [[Ehe|Partnerschafts]]-, [[Sorgerecht]]s-, [[Erbschaft]]s-, [[Unterhalt]]s- oder andere Familienangelegenheiten ein. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in [[Personal]]- und [[Konkurrenz|Wettbewerbsangelegenheiten]] sowie zur Überprüfung von [[Schuldner]]n eingesetzt.
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Oft wird der Detektiv dem [[Ladendetektiv]] gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche [[Bewachungserlaubnis]] benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.
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In [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den [[Gerichtsvollzieher]]n vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.
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==Ausbildung==
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In [[Deutschland]] ist die [[Ausbildung]] zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das [[Berufsbildungsgesetz]] die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass einerseits die Berufsverbände untereinander zerstritten sind und es ihnen nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden und andererseits auf Grund der geringen Zahl der Detektive in Deutschland geringe bis keine Lobbyarbeit betrieben wird. In Deutschland arbeiten etwa nur 900 bis 1.000 Detektive.
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Auch betrachten insbesondere die Berufsverbände die Ausbildung zum Detektiv eher skeptisch, da sie im Nachwuchs vielmehr eine Konkurrenz befürchten. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als die Vertreter der Berufsverbände alteingesessene Unternehmer der Detektivbranche sind.
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In [[Österreich]] lautet die Berufsbezeichnung '''Berufsdetektiv'''; die Arbeitnehmer heißen Berufsdetektivassistenten. Das Gewerbe fällt unter die '''reglementierten Gewerbe''' und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der österreichischen Gewerbeordnung geregelt (§ 94, 129, 130 GewO 1994 (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002).
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[[Gadget]]s, technische Hilfsmittel, unterstützen die Arbeit der Detektive.
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== Detektive in Literatur, Film und Fernsehen ==
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Beispiele für bekannte fiktive Detektive sind [[Sherlock Holmes]], [[Philip Marlowe]], [[Hercule Poirot]], [[Miss Marple]], [[Magnum (Fernsehserie)|Magnum]] und Josef Matula ''([[Ein Fall für Zwei]])'', Lenßen & Partner, Niedrig & Kuhnt, [[Batman]], [[Watchmen#Rorschach|Rorschach]],The Question, Emil und die Detektive.
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==Siehe auch==
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Detektive werden auch in einigen Partyspielen benötigt. Siehe dazu:
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*[[Mörder und Detektiv]]
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*[[Krimispiel]]
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== Weblinks ==
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* [http://www.bid-detektive.de/ Bund Internationaler Detektive e.V.]
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* [http://www.bdd.de/ Bundesverband Deutscher Detektive e.V.]
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* [http://www.oedv.at/ Österreichischer Detektiv-Verband]
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{{Wiktionary|Detektiv}}
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[[Kategorie:Dienstleistungsberuf]]
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[[bs:Detektiv]]
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[[en:Private investigator]]
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[[fi:Yksityisetsivä]]
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[[fr:Détective]]
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[[he:חוקר פרטי]]
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[[hr:Detektiv]]
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[[nl:Particulier Onderzoeker]]
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[[sv:Privatdetektiv]]
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[[zh:

Version vom 5. Juni 2007, 12:59 Uhr

Datei:Detektiv.jpg
Detektiv bei der Observation

Ein Detektiv (v. lat. detegere = entdecken, aufdecken) oder auch Privatdetektiv oder Privatermittler ist ein privater Ermittler, der im Rahmen der Beweiserhebung und/oder Beweisnothilfe durch Observationen, Recherchen, legendierte Befragungen usw. Erkenntnisse und Informationen dokumentiert; insbesondere von gerichtsverwertbarem Beweismaterial.

Der Begriff Privatdetektiv ist aus der Übersetzung des angelsächsischen private investigator oder private detective hervorgegangen. Da die Bezeichnung detective in angelsächsischen Ländern ein Dienstgrad bzw. eine Funktionsbezeichnung bei den Polizeibehörden war und ist, haben damalige Privatdetektive den Unterschied damit klarstellen wollen.

Heute wird der Begriff Privatdetektiv eher als Unterscheidung vom sog. Wirtschaftsdetektiv verstanden. Ein Detektiv kann in einer Detektei als Angestellter oder freiberuflich Tätiger arbeiten oder auch allein arbeiten.

Deutsche Detektive genießen keinerlei Sonderrechte oder hoheitliche Befugnisse und haben auch keine staatliche Lizenz. Detektive in Deutschland arbeiten mit den Jedermannsrechten, vor allem der Jedermann-Festnahme, und sind normale Gewerbetreibende.

Insbesondere unseriöse Detektive arbeiten mitunter am Rande der Legalität, da sie für ihre alltägliche Arbeit Daten benötigen, die sich häufig nur über dunkle Kanäle beschaffen lassen. Oft setzt auch die legale Beschaffung das Vorliegen eines berechtigten Interesses voraus (z.B. Kfz-Halterermittlung), das nicht nachgewiesen werden kann. Auch während Observationen werden bisweilen diverse Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen.

Beauftragung

Bei der Beauftragung eines Detektivs kommt es zwischen dem Kunden und dem Detektiv in der Regel zu einem Dienstvertrag gemäß BGB. Das bedeutet, dass Detektive keinen Erfolg schulden, da dieser naturgemäß ja auch nicht garantiert werden kann.

Die Beauftragung eines Detektivs stellt in manchen Fällen eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft dar. Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, zunächst nur Erkenntnisse sammeln möchte, um später über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder um offizielle Ermittlungen zu unterstützen.

Überwiegend wird der Detektiv jedoch in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts, z.B. Fremdgehen.

Tätigkeitsbereich

Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, Erbschafts-, Unterhalts- oder andere Familienangelegenheiten ein. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personal- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie zur Überprüfung von Schuldnern eingesetzt.

Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch originär eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt. Insofern gehören Kaufhausdetektive auch rechtlich zu den Bewachern, da sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit zudem eine behördliche Bewachungserlaubnis benötigen. Detektive benötigen eine derartige Erlaubnis nicht.

In Großbritannien haben Detektive quasi-hoheitliche Aufgaben wie das Zustellen gerichtlicher Schreiben. In Deutschland ist das den Gerichtsvollziehern vorbehalten. Aus diesem Grund genießen britische Detektive einen weitaus besseren Ruf als ihre deutschen Kollegen.

Ausbildung

In Deutschland ist die Ausbildung zum Detektiv bisher nicht geregelt, da das Berufsbildungsgesetz die Bezeichnung und somit den Beruf des Detektivs nicht kennt. Eine gesetzliche Regelung der Ausbildung ist derzeit auch nicht geplant oder erkennbar. Sämtliche Bemühungen der Branche in diese Richtung sind bislang gescheitert. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass einerseits die Berufsverbände untereinander zerstritten sind und es ihnen nicht gelungen ist, eine gemeinsame Kampagne zu bilden und andererseits auf Grund der geringen Zahl der Detektive in Deutschland geringe bis keine Lobbyarbeit betrieben wird. In Deutschland arbeiten etwa nur 900 bis 1.000 Detektive.

Auch betrachten insbesondere die Berufsverbände die Ausbildung zum Detektiv eher skeptisch, da sie im Nachwuchs vielmehr eine Konkurrenz befürchten. Dies ist insofern nicht verwunderlich, als die Vertreter der Berufsverbände alteingesessene Unternehmer der Detektivbranche sind.

In Österreich lautet die Berufsbezeichnung Berufsdetektiv; die Arbeitnehmer heißen Berufsdetektivassistenten. Das Gewerbe fällt unter die reglementierten Gewerbe und erfordert eine behördliche Befähigungsprüfung, die Einhaltung der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und eine besondere Zuverlässigkeit. Die Rechte und Pflichten für Berufsdetektive sind in der österreichischen Gewerbeordnung geregelt (§ 94, 129, 130 GewO 1994 (GRNov 2002), (Bundesgesetzblatt vom 23. Juli 2002).

Gadgets, technische Hilfsmittel, unterstützen die Arbeit der Detektive.

Detektive in Literatur, Film und Fernsehen

Beispiele für bekannte fiktive Detektive sind Sherlock Holmes, Philip Marlowe, Hercule Poirot, Miss Marple, Magnum und Josef Matula (Ein Fall für Zwei), Lenßen & Partner, Niedrig & Kuhnt, Batman, Rorschach,The Question, Emil und die Detektive.

Siehe auch

Detektive werden auch in einigen Partyspielen benötigt. Siehe dazu:

Weblinks

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