Frage:Verbotene perverse Kunst
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Fällt eine Ausstellung, bei welcher Kunstwerke verkauft werden, unter das Verbot exibitionistischer Handlungen?
- — 77.22.136.83 (Diskussion) 20:34, 13. Nov. 2016 (CET)
Antworten
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Nein, das ist nicht zwangsläufig so. Selbst wenn man sich selbst im öffentlichen Raum ausstellt, steht es nur dann unter Strafe, wenn man währenddessen bestimmte Körperteile - wie primäre und sekundäre Geschlechtsmerkmale - unbedeckt lässt oder unsittliche Handlungen ausführt bzw. simuliert. Dabei ist es unerheblich, ob man dies zum Zwecke der Werbung für eine Serviceleistung, im Rahmen eines gewerblichen Angebotes oder nur zur persönlichen Erbauung praktiziert.
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Wenn ich den Kollegen richtig verstanden habe, steht die exibitionistische Handlung demnach für den Hosen- Laden...