Richterskala: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | *9 = Lebenslängliche Sicherheitsverwahrung, Einzelhaft o.ä. | ||
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+ | In Ländern ohne Todesstrafe kann die Richterskale die Stufe 9,0 nicht überschreiten. Selten werden Gerichsurteile mit eine Stärke über 7,8 gemessen. In Ländern mit Todesstrafe ([[Amerika]], [[Schlumpfhausen]], [[Litauen]]) wurden schon Gerichtsurteile von 10,0 und höher gemessen. | ||
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+ | [[Kategorie:Politik]] | ||
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+ | [[Kategorie:Wissenschaft]] |
Version vom 20. Juli 2005, 17:41 Uhr
Richterskala, die - internationales Maß zur Messung der Strenge von Gerichtsurteilen
Die Richterskale ist ein von Richtern auf der ganzen Welt akzeptiertes Maß zur Einteilung der Strenge von Gerichtsurteilen. Die Richterskala beginnt bei 0 (völliger Freispruch des Angeklagten, Kläger trägt die Kosten des Verfahrens) und ist nach oben offen, das heißt, ein Gerichtsurteil kann im Prinzip jede beliebige Strenge annehmen. Die Skala ist logarhytmisch aufgebaut.
Einteilung der Richterskala
- 0 - 1 = Freispruch für den Angeklagten
- 2 - 3 = Bewährungsstrafe
- 4 - 5 = Gefängnisstrafen bis 5 Jahren
- 6 - 7 = Gefängnisstrafen bis 15 Jahren
- 8 = Gefängnisstrafen über 15 Jahren
- 9 = Lebenslängliche Sicherheitsverwahrung, Einzelhaft o.ä.
- > 9 = Todesstrafe oder schlimmeres
In Ländern ohne Todesstrafe kann die Richterskale die Stufe 9,0 nicht überschreiten. Selten werden Gerichsurteile mit eine Stärke über 7,8 gemessen. In Ländern mit Todesstrafe (Amerika, Schlumpfhausen, Litauen) wurden schon Gerichtsurteile von 10,0 und höher gemessen.