Defensiver Notstand

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Piep, piep! Satellit!
Der nachstehende Text erweitert den Zusammenhang des Hauptartikels Artikel: '''Defensiver Notstand'''.


Wer ein echtes Problem mit seiner Umwelt oder irgendwelchen Typen oder Gegenständen hat, weil sie ihn bedrohen oder angreifen oder bedrohen oder angreifen lässt, der muss sich wohl oder übel verteidigen oder zur Verteidigung aufrufen.

Zum Vergleich

§ 228 BGB: Notstand


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