Rechtsmedizin

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Rechtsmedizin, auch Linksmedizin, Gerichtsmedizin oder Leichenfledderei genannt, ist die Wissenschaft vom Auseinanderschneiden von Leichen- oder deren Teilen (Gerüchte behaupten, gelegentlich würden sogar lebende Organismen untersucht, sogar ohne Auseinanderschneiden), um Herauszufinden, wie und warum sie zu denselben wurden.

Namensgeschichte

Rechtsmedizin setzt sich aus Recht (also den Gesetzen und deren Umsetzung) und Medizin (der Wissenschaft von der <zensiert>)

Anwendungsgebiete

Wird irgendwo eine Leiche oder ein Teil von ihr gefunden kontaktiert man das Rechtsmedizinische Institut des zuständigen Krankenhauses. Dem Rechtsmediziner wird nachgesagt, er hätte Ahnung von Leichen, was aber nur teilweise stimmt. Wie oben genannt befasst sich die Rechtsmedizin nämlich nur mit dem Auseinanderschneiden von Leichen und Leichenteilen, nicht aber mit dem Schnittgut. Dieses fällt in das Fachgebiet der Pathologie.

Vorgehensweisen

Zunächst einmal wird die Leiche am Fundort betrachtet, um dem Fernsehen oder der Presse den Eindruck zu vermitteln, man würde ermitteln. Ist das geschehen, wird auf Anweisung des betreffenden Rechtsmediziners die Leiche in einen i.d.R. grauen Plastiksarg gebracht und in das Büro verfrachtet. Nachdem die Leiche ein paar Tage im ca. 4°C kalten Aktenschrank des Rechtsmediziners gelegen hat, kommt sie auf einen Edelstahltisch mit Waschbecken am Ende. Dann kommt der Rechtsmediziner mit Maske und Kettensäge herein. Die Maske ist als Infektionsschutz nötig, wofür die Kettensäge gebraucht wird, wird später erläutert. Wenn der Rechtsmediziner ein schönes "Muahahahaha" abgelassen hat, um sich nocheinmal des Todes der betreffenden Person zu versichern, nimmt er ein Skalpell, Küchenmesser oder was er gerade da liegen hat und schneidet die (spätestens jetzt) Leiche auf. Sollte er auf Knochen treffen, kommt die o.g. Kettensäge zum Einsatz. Nachdem er nun rund eine Viertelstunde in der Leiche gewühlt hat, verpackt er das Gefledderte in Einmachgläsern und schickt es dem Pathologen, der ihm dann sagt, was das Fleddergut so tut. Hat er schließlich das Gefledderte zusammen mit dem Wisch vom Pathologen zurück, stopft er alle Organe und anderen, der Leiche entnommenen Güter, wieder in dieselbe und verschließt sie am (vorher angebrachten) Reißverschluss und lässt sie in einen Sarg legen, welcher dann wiederum dem Bestatter übergeben wird.

Verwechselung mit der Pathologie

Pathologie wird oft mit der Rechtsmedizin gleichgesetzt, da die Ami-Rechtsmediziner (zumindest offiziell) sowohl mit dem Fleddern, als auch mit dem Gefledderten auskennen, da die Amis ihre Pathologen zu Rechtsmedizinern weiterbilden lassen, was aber nichts bringt.


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