Diskussion:Rechtsmedizin

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  • Ich habe am Rande mitbekommen, dass der Themenkomplex Rechtsmedizin/Pathologie gerade auf Vordermann gebracht wird. Dass da ein Unterschied besteht, wusste ich bis dato nicht, aber wenn es ihn gibt, kann und soll da natürlich auch die Stupi klar trennen. Zwischen Rechtsmedizin u. Rechtsmediziner resp. Pathologe u. Pathologie sehe ich dann aber definitiv keinen thematischen Unterschied mehr. Die sollten jeweils unter Rechtsmedizin bzw. Pathologie zusammengeführt werden. – Sebus@Ω 07:52, 9. Apr. 2014 (CEST)
  • Ich wollte eigentlich auch gleich eine Weiterleitung machen, habe es aber dann vergessen. Ich habe es jetzt eingerichtet. — 84.183.181.175 (Diskussion) 09:16, 9. Apr. 2014 (CEST)
  • Du bist die Beste! \o/ – Sebus@Ω 13:59, 9. Apr. 2014 (CEST)

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