Mallampati Klassifikation
Mallampati-Klassifikation (türkisch von mal, "Rind", lam "Glasträger des Mikroskops", pati "Schleudermanöver") ist ein medizinisches Tool zur Einschätzung der ständigen Verletzungen im Mundraum, die durch den Oralsex zustand kamen. Man unterteilt in vier Klassen zwischen Mallampati IV (Oralsex-Naiver) und Mallampati I (Oralsex-Exzessiver).
Inhaltsverzeichnis
Mallampati-Klasse IV
Personen mit Mallampati Klasse IV haben einen Zungenhochstand, der den Einblick in die interessanten Teile des Mundes, den Schlund, verhindert. Der Befund weist auf eine Oralsex-Naivität hin. In dieser Gruppe kann es zu Verschiebungen der Sexualpraktiken gekommen sein. Weitere Körperteile sollten hinsichtlich ausweichender Überbelastung untersucht werden. Eine Inspektion insbesondere der Ohren und der Zehen-Zwischenräume ist unerlässlich. Zeigt sich eine Überbeanspruchung, wird eine explorative Untersuchung durch den Fachmann der Kompklementärpraktiken angeraten. Der Oralsexnaive hat zu 80 % die orale Phase (Sigmund Freud) noch nicht durchlebt. Die Therapie der Wahl ist eine Wiedereinweisung in den Kinderhort.
Mallampati-Klasse III
Mallampati Klasse III bezeichnet eine beginnende Reife. Die meisten Jugendlichen über 15 Jahren gehören dieser Kategorie an. Männer stagnieren zumeist in dieser Phase, da sie beginnen, sich ab dem 15 Lebensjahr für Mädchen zu interessieren. Mallampati III hat keinen krankheitswert, kann den Ärzten aber dazu dienen, peinliche Bemerkungen gegenüber dem Patienten zu machen
Mallampati-Klasse II
Mallampati Klasse II - umfasst die meisten Frauen, deren Mann mittelmäßig bestückt ist. Für männliche Ärzte kann es therapeutisch sinnvoll sein, die Patientin zu ihrem aktuellen Beziehungsstand zu befragen.
Mallampati-Klasse I
Personen mit Mallampati-Klasse I kann durch den Mund hindurch bis durch die Öffnung Anus gesehen werden. Diese Klasse erkennt man mitunter daran, dass man durch den Mund des Patienten die eigenen Schuhe sehen kann. Ein Verdacht auf Zoophilie könnte naheliegen. Antworten auf Fragen zu den Haustieren können hier hinweisend sein. Bei Erhärtung des Verdachtes ist die Tierschutzbehörde umgehend zu informieren und gefährdete Tiere sind vorsorglich zu schlachten.