Untreue: Unterschied zwischen den Versionen

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Sollte das gegenseitige [[Einverständnis]] nicht gegeben sein, sollte vor dem sexuellen, außerpartnerlichen Akt (auch entfremdeter Beischlaf genannt) eine kurzfristige Beziehungspause eingelegt werden, damit man im Falle des [[Tod]]es durch die Hand des kurzfristig abgewiesenen Partners mit guten Gewissen tot sein kann.
 
Sollte das gegenseitige [[Einverständnis]] nicht gegeben sein, sollte vor dem sexuellen, außerpartnerlichen Akt (auch entfremdeter Beischlaf genannt) eine kurzfristige Beziehungspause eingelegt werden, damit man im Falle des [[Tod]]es durch die Hand des kurzfristig abgewiesenen Partners mit guten Gewissen tot sein kann.
  
== Weitere Infos ==
 
[[Konfuzius]] sprach: Wenn ihr also Beziehungsstress vermeiden wollt, dann lasst euch verführen und verführt nicht selbst.
 
  
  

Version vom 23. Oktober 2006, 15:05 Uhr

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Problematik

Der Begriff der Untreue unterliegt keinen strikten Richtlinien und ist daher abhängig von der Definition des jeweiligen Kommunikationsteilnehmers (d.h. sie ist reine Definitionssache (d.h. man kann sich aussuchen, wie man das so sehen will))


Definitionsvorschlag

Wichtig: Der Begriff der Untreue ist nicht mit der Vorgehensweise "Fremdgehen" gleichzusetzen.

  • Fremdgehen setzt spätestens beim sexuellen Verkehr ein, wenn dieser aufgrund von geschlechtspezifischen Trieben nicht mehr abgewendet werden kann.
  • Untreue hingegen spiegelt oben genanntes Szenario unter dem Aspekt des "gewollten Fremdgehens" wider.

Vorsichtsmaßnahmen

Oben genannter Definitionsvorschlag ist zuvor mit dem jeweiligen Partner abzusprechen, da es sonst zu unvorhersehbaren Missverständnissen kommen könnte! Sollte das gegenseitige Einverständnis nicht gegeben sein, sollte vor dem sexuellen, außerpartnerlichen Akt (auch entfremdeter Beischlaf genannt) eine kurzfristige Beziehungspause eingelegt werden, damit man im Falle des Todes durch die Hand des kurzfristig abgewiesenen Partners mit guten Gewissen tot sein kann.


Vorschlag

Sollte es dennoch vorgekommen sein, dass oben genannte Vorsichtsmaßnahme nicht berücksichtigt und in einer existierenden Partnerschaft fremdgegangen (nicht untreu geworden!!) wurde, ist folgende Ausrede strengstens zu empfehlen: Man erkläre dem jeweiligen Partner, dass man an Schizophrenie leide (schaue dabei möglichst tragisch) und berichte, dass die mit einem fremdgegangene und die mit der zu dem sexuellen Akt gekommene diverse Person eines "Zweiten Ich" sei und man daher lediglich selbstbefriedigende Orgien durchgeführt habe und keinesfalls fremdgegangen sei.

Treffe diese Ausrede nicht auf Verständnis des jeweiligen (Komminikations-)Partners, ist nachzudenken, jene Beziehung aufzugeben und stattdessen eine mit dem jeweiligen "Zweiten Ich" zu beginnen, da eines Zweiten Ich doch meistens überschneidene Ansichten besitzt.


Linktipps: Faditiva und 3DPresso