2 x 2 Bronzeauszeichnungen von Meister ProperGanda und Burschenmann I.

Rathauskick: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Rathauskick''' (fälschlicherweise auch oft ''[[Rathaus]][[kik]]'' geschrieben, nicht zu verwechseln mit dem Roundhousekick) ist eine Art der Selbstverteidigung für [[Bürgermeister]], wenn sie von verärgerten [[Bürger]]n in ihrem Büro oder auf der Straße belästigt werden. Dabei dreht sich der Bürgermeister ein paar mal im Kreis, holt aus, und trifft den Bürger mit voller Wucht im Gesicht, sodass dieser durch das Rathausfenster aus dessen Büro fliegt. Dem Bürger ist es nicht erlaubt, den Bürgermeister wegen [[Körperverletzung]] anzuzeigen oder zu verklagen, sofern er diese Aktion überlebt.
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Der '''Rathauskick''' (fälschlicherweise auch oft ''[[Rathaus]][[kik]]'' geschrieben, [[nicht zu verwechseln mit]] dem [[Roundhousekick]]), ist eine Art der Selbstverteidigung für [[Bürgermeister]], wenn sie von verärgerten [[Bürger]]n in ihrem [[Büro]] oder auf der Straße belästigt werden.  
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Dem Bürger ist es nicht erlaubt, den Bürgermeister wegen [[Körperverletzung]] anzuzeigen oder zu verklagen, sofern er diese Aktion überlebt. Gleiches gilt für Angehörige, falls er den Rathauskick nicht überleben sollte. Sollte er es trotzdem tun, muss er damit rechnen, von einer Bande korrupter [[Skinhead]]s zusammengeprügelt zu werden, und eventuell den nächsten Tag auch nicht mehr zu überleben.  
  
 
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Version vom 7. November 2014, 19:59 Uhr

Vorlage:Verwaist Der Rathauskick (fälschlicherweise auch oft Rathauskik geschrieben, nicht zu verwechseln mit dem Roundhousekick), ist eine Art der Selbstverteidigung für Bürgermeister, wenn sie von verärgerten Bürgern in ihrem Büro oder auf der Straße belästigt werden.

Durchführung

Dabei dreht sich der Bürgermeister ein paar Mal im Kreis, holt aus, und trifft den Bürger mit voller Wucht in die Fresse, sodass dieser durch das Rathausfenster aus dessen Büro fliegt und, je nach Situation, entweder auf der Straße landet und mit einer Verstauchung wegkommt, oder auf ein fahrendes Auto fliegt und den Verletzungen erliegt.

Rechtliches

Dem Bürger ist es nicht erlaubt, den Bürgermeister wegen Körperverletzung anzuzeigen oder zu verklagen, sofern er diese Aktion überlebt. Gleiches gilt für Angehörige, falls er den Rathauskick nicht überleben sollte. Sollte er es trotzdem tun, muss er damit rechnen, von einer Bande korrupter Skinheads zusammengeprügelt zu werden, und eventuell den nächsten Tag auch nicht mehr zu überleben.


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