Menschenrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. August 2006, 12:53 Uhr
Menschenrecht ist Fremdwort aus den USA.
Recht des Menschen auf seine Existenz. Üblich ist in der Umgangssprache die Pluralform. Im Gegensatz zu den Tierrechten ist dieses Recht gegen das Ausland einklagbar.
Sonderformen des Menschenrechts
- Vatikanisches Menschenrecht.
- Im Krieg werden Menschenrechte zeitweise aufgehoben - an ihre Stelle tritt das universelle gleiche Recht auf den Tod.
- Wer Gefangenenlager, Sonderwirtschaftszonen oder Gefängnisse betritt, verlässt den Gültigkeitsbereich des Menschenrechts.
- Die Gedanken sind frei - weiteres regeln die Gesetze.
- Das Versammlungsrecht gilt nicht innerhalb der Bannmeile.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit dem gleichen Wort bezeichneter Begriffe.
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