Kaufbefehl: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. August 2015, 14:11 Uhr
Der Kaufbefehl wird bei schwacher Konjunktur von der Staatsanwaltschaft für schwer Konsumverweigerungsdelikte erteilt, falls jemand rein gar nichts gekauft hat.
Kauferlass
Der Kaufbefehl wird auf aufwendigem, handgeschöpftem, 4-lagigen, roten Toilettenpapier gedruckt und muss vom Konsumverweigerer bezahlt werden. Verweigert dieser den weiteren Konsum, werden Zwangskäufe über dessen Konto abgewickelt. Staatlich registiertes Zwangskaufinstitut ist u.a. die Jimba Klingelton AG, die vor allem bei konsumverweigernden Kindern Kaufbefehle vollstreckt.
Wichtiger Hinweis
Konsum- und Kaufverweigerung sind schwere Delikte und daher STRAFBAR! Ebenso ist die Aufforderung zur Konsumverweigerung strafbar. Beides wird mit mindestens 2 Jahren Zwangskonsum geahndet. Sollten in der häuslichen Nachbarschaft Konsum- und Kaufverweigerer beobachte werden, meldet der brave Bürger dies umgehend den zuständigen Behörden!