1 x 1 Bronzeauszeichnung von C21H22N2O2

Hinrichtung durch Bewerfen mit Erdnüssen

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Vorlage:Verwaist

Die Hinrichtung durch Bewerfen mit Erdnüssen ist eine neu eingeführte Hinrichtungsmethode aus den Vereinigten Staaten. Dabei wird der Verurteilte so lange mit Erdnüssen beworfen, bis der Tod eintritt.

Geschichte

Bereits im Heiligen Römischen Reich wurden Leute durch Steinigung getötet. Aufgrund des Ausfuhrstopps der für die Hinrichtung benötigten Medikamente, beschloss man, auf andere Hinrichtungsmethoden zurückzugreifen. Zunächst wurde dazu übergegangen, wie früher Steine zu verwenden. Jedoch gab es seitens des Staatsanwaltes der USA starke Bedenken, ob man diese Steine, die womöglich noch zum Bau eines Deichs verwendet werden könnten, so einfach zur Hinrichtung verwenden könne. Nach längerem Debattieren, entschloss man sich deshalb dazu, anstatt Steine Erdnüsse zu verwenden.

Durchführung

Der Verurteilte wird zunächst am Boden fixiert, die Henker stellen sich, jeder eine speziell präparierte Tüte Erdnüsse in der Hand, um den Verurteilten auf. Nachdem dieser seine letzten Worte gesprochen hat, fangen die Henker gleichzeitig an, die Erdnüsse unter Verwenden der Worte "Stirb, Stirb!" auf den Verurteilten zu werfen. Dies wird so lange durchgeführt, bis der Tod eintritt. Damit keine Schuldgefühle bei den Henkern eintreten, besteht eine Tüte Erdnüsse aus bunten Plastikkugeln, die garantiert nicht von Erdnüssen zu unterscheiden sind.

Eintritt des Todes

Der Tod tritt meistens nach mehreren Stunden aufgrund von prolongierten Lachkrämpfen ein. Es sind auch bereits Berichte bekannt geworden, wodurch die Verurteilten durch einen um sie gebildeten Erdnussberg nicht mehr fähig waren, sich zu bewegen und somit an Muskelstarre starben.

Vorteile

  • Die Hinrichtungsmethode Erdnüsse ist definitiv sehr human und garantiert schmerzfrei (außer für Erdnussallergiker)
  • Erdnüsse sind kostensparend und sehr gut wiederverwendbar
  • Erdnüsse sind nachhaltiger als Gift, belasten also die Umwelt nicht unnötig.
  • Der Tod tritt auf jeden Fall schleichend ein, nämlich sobald der Verurteilte sich an den Erdnüssen sattgegessen hat und deshalb die weitere Nahrungsaufnahme verweigert.

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