Das jüngste Gericht

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Das jüngste Gericht ist immer jenes, welches vom Koch oder einer Aushilfskraft, als neuestes zum Verzehr hin- oder hergerichtet wird. Tendenziell enthält es zum Zeitpunkt seiner Herstellung die frischesten Zutaten. Dazu zählt manchmal auch junges Gemüse, jung gebliebenes, gepflegtes Fleisch oder Reste von irgendwas. Es verspricht den höchsten Genuss während des Aktes des Verzehrs. Neben diesen eher positiven Eigenschaften, birgt das jüngste Gericht allerdings auch Risiken und Raum für Missinterpretationen. Auch außerhalb der Kulinarik wird der Ausdruck Das jüngste Gericht im übertragenen Sinne verwendet.

Andere Bezeichnungen

Je nach Kulturkreis, Preis- oder Wetterlage, werden dem jüngsten Gericht auch andere Namen angedichtet. Dies geschieht meist zu Zwecken der besseren Vermarktung oder weil tatsächlich eine zusätzliche Aussage getroffen werden soll, die der näheren Bestimmung der Mahlzeit dient. Wie bei vielen Marketingmaßnahmen wird auch hier oft etwas versprochen, ohne damit die Absicht der Erfüllung geweckter Hoffnungen zu verbinden.


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