Apotheke

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Als Apotheke (span. farmathía) wird ein Ort bezeichnet, an dem Medikamente mit mehreren hundert Prozent Gewinn verkauft und zum kleinen Teil auch bevorratet werden.

Gewöhnlich besucht ein erkrankter Mensch die Apotheke, nachdem er zwei Stunden beim Arzt gesessen und dafür zur Belohnung ein Rezept über Arzneimittel erhalten hat. In der gemeinen Dorfapotheke braucht man dann nur noch 5-10 Minuten Schlange zu stehen und darf dann dem Apotheker stolz sein Rezept zeigen. Bei der Stadt-, bzw Großstadtapotheke kann sich die Wartezeit durch nicht arbeitswillige Hartz4-Empfängerauch vervielfachen.

Der eigentlich ebenfalls nicht arbeitswillige Apotheker, der sich lieber mit der Neuinstallation von Windows auf seinem Apotheker-PC beschäftigen will, verschwindet kopfschüttelnd und mit den Händen wild gestikulierend mit dem Rezept hinter verstaubten Regalen und raucht erst mal eine Zigarette, während er sich mit seinen Kolleginnen über das vermutliche Gebrechen des Kunden amüsiert. Später kommt er mit einer kleinen Schachtel wieder zum Vorschein und verlangt vom Kunden 5(00) Mark - Verzeihung, Euro natürlich - Zuzahlung für das Medikament. (Das in Klammern geschriebene bezieht sich auf Stadt-, bzw. Großstadtapotheken.)

Im Interesse der Kundenbindung sind die Apotheken inzwischen dazu übergegangen, einen Kunden mindestens 2(0) Mal zu sich kommen zu lassen, bevor ihm eine Arznei auch wirklich ausgehändigt wird. Bei seinem ersten Besuch wird der Kranke gerne mit leeren Händen und den "besten" Genesungswünschen nach Hause geschickt, weil das gewünschte Medikament angeblich nicht vorrätig sei und in einem komplizierten Verfahren hergestellt, verpackt und unter Spezialbedingungen eingeflogen werden muss und aus ebendiesen Gründen erst am Nachmittag verfügbar gemacht werden könne. Das ist der Grund, warum der geneigte Kunde, der natürlich nichts lieber tut, als sich beim Apotheker seines Vertrauens aufzuhalten den genauen Weg zu auch die Öffnungszeiten dieser Örtlichkeit bestens im Gedächtnis behält.

Viele Medikamente dürfen auf Wunsch des Apothekerverbandes nur in Apotheken verkauft werden und unterliegen daher der sog. Apothekenpflicht. Dadurch soll die Abhängigkeit alter, schwacher und kranker Menschen von der Apotheke gewahrt werden.


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