Diverses Diskussion:Scheiße im Freibad bauen
Aus Stupidedia, der sinnfreien Enzyklopädie!
- Kommen da noch Bilder?--~~~~ 12:41, 21. Jul. 2009 (UTC)
- Ja, die muss ich erst noch erstellen, das dauert etwas.-- Für's Stürmchen nebenbei! 12:43, 21. Jul. 2009 (UTC)
- Sehr schön, lass dir Zeit! Und entwaisen musste den Artikel noch ;-)--~~~~ 12:46, 21. Jul. 2009 (UTC)
- Kommen da nun noch ein paar Bilder? -- Animal * contact 14:05, 10. Aug. 2009 (UTC)
- Mir fallen keine mehr ein!-- Für's Stürmchen nebenbei! 15:51, 11. Aug. 2009 (UTC)
- Herrlich. Ich habe sehr gelacht! ----BH-Inspector (Disk./Beiträge/Log.) hat diesen Beitrag
nichtsigniert. Hilfe zu Signaturen. 20:00, 11. Aug. 2009 (UTC) - So. HAbe noch mit Bildern von flickr ergänzt. ----BH-Inspector (Disk./Beiträge/Log.) hat diesen Beitrag
nichtsigniert. Hilfe zu Signaturen. 20:22, 11. Aug. 2009 (UTC) - Das Ausgemusterte Schwimmbad ganz unten find ich witzig!-- Für's Stürmchen nebenbei! 20:25, 11. Aug. 2009 (UTC)
- Der Artikel geht in Ordnung, ABER Rechtschreibung, Satzbau, Interpunktion und Verlinkung waren sehr sehr schlecht!!! Da musst du verstärkt drauf achten. Ich hoffe, ich habe jetzt alles so weit ausgemerzt. Aber gut, ansonsten ist es ein feiner Artikel. Aufgrund der Thematik dürfte er beim Publikum auch viel Anklang finden, wenn wir ein wenig Hauptseiten-Publicity machen. --Gil • • φ 22:16, 12. Aug. 2009 (UTC)
- Guten Tag,
ich habe mir diesen kompletten Text durchgelesen und möchte mal aus Rechtlicher Sichts dieses Thema mit einer kleiner Veränderungen versehen.
Ins Bwcken pinkeln: Also es ist definitiv eine "Eregung öffentlichen Ergenisses" wenn man seinem Handrang folgt. Nätürlich wird man sich jetzt nicht gleich vor Gericht wiedersehen aber die Schwimmbad Betreiber haben Hausrecht und können Sie des Hauses verweisen und gegebanfalls Hausverbot verhängen. Hirvon ist abzuraten. — 188.107.216.37 (Disk./Beiträge/Log) hat diesen Beitrag nicht signiert. Hilfe zu Signaturen.
- Wayne? Also wenn du alles nachmachst was du in der Stupi ließt, gute Nacht schöne Welt. -- Jesus - S.T.Johnson - Oberstes Gericht 13:08, 8. Feb. 2012 (CET)
- Nicht zu vergessen, dass die Verletzung des nationalen Umweltgesetzes geprüft werden sollte, was die umweltverschmutzende Bemüllung des stehenden künstlichen Gewässers betrifft, sowie auch die Anwendbarkeit des Umwelthaftungsgesetzes, wenn etwa Fäkalien in flüssiger oder gar fester Form versehentlich verschluckt wurden oder man auf ihnen etwa ausgerutscht ist und sich verletzt hat; freilich nur bei neben dem Becken verbrachten Fäkalien (Sauerei!). Zum Thema Verschlucken: Da statistisch bewiesen eine nicht unerhebliche Menge Urin in Schwimmbecken von Leuten jedes Alters auf natürliche Weise verbracht wird und deshalb eine gewisse Grundmenge als zumutbar angesehen werden muss, die durch Baden, Plätschern oder dergleichen ohnehin in den Mundraum gelangt, muss nachgewiesen werden, dass die Menge der verschluckten Fäkalien in unangemessen hoher Konzentration im Becken zum Zeitpunkt des Verschluckens vorhanden war. Das Problem wird allein die Beweisführung sein. Natürlich bleiben privatrechtliche Folgen dieses Tuns unbeschadet von evtl. strafrechtlicher Verfolgung. Danke für Ihre Beiträge. . 13:23, 8. Feb. 2012 (CET)
*Gähn*
Ist ja kotzlangweilig, das Artikelchen... 77.183.34.98 23:21, 2. Aug. 2010 (UTC)