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Hausbau

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Offenes, modern gestaltetes Mehrfamilienhaus mit Teichanlage in reizvoller Umgebung, Schweinfurt 1997
Wunschvorstellungen eines Bauherren...
...und die Interpretation des Bauträgers

Der Hausbau ist eine einfache Sache. Man benötigt einen Flecken Land, Bier, Maurermarmelade ein paar qualifizierte Bauarbeiter, ein bisschen Geld und Nerven wie Drahtseile. Ach ja, einen, der alles unterschreibt, den braucht man auch.

Die vollkommene Planung

Üblicherweise geht ein künftiger Häuslebauer des Nachmittags durch eine der schönen Neubauviertel irgendwelcher Kuhkäffer flanieren und prüft kritischen und kenntnisreichen Auges das Blühen und Verwelken der hübschen neuen Häuschen. Dabei informiert er sich bei den chronisch unterzuckerten, halbwegs anwesenden stolzen Bauherren nach den Qualitäten der Baufirmen und der Wahl ihres Architekten. Dabei erfährt er im Regelfalle nichts Gutes, also nimmt sich der künftige Häuslebauer vor, alles besser zu machen. Wochenlang rätselt er über Begriffe wie Isolierung, Scherkraft, weisse Wanne und andere lustige Begriffe aus der Welt des Bauwesens, bis er zu der Überzeugung gelangt ist, dass er es mit einem guten Bauunternehmer schon richten würde. Mit Stolz in der Brust beschreibt er dem Bauunternehmer, was er denn wohl planen wollte und verkündet es in den schillerndsten Farben. Der Unternehmer nickt eifrig und am nächsten Tag gibt es auch die ersten Skizzen, die der Bauherr unterschreibt. Mit diesen Zetteln geht der Unternehmer, sichtbar ergriffen, mit seinem Architekten zum Bauamt, wo die nächste Hürde auf dem Weg zum Familienglück in Form eines unbestechlichen Beamten bereits lauert.


Das tolerante Bauamt

Das Bauamt ist eine Einrichtung, die einst direkt dem Staatschutz untergeordnet war. Ihre Amtsleiter sind Gemütsmenschen, die sogenannten Königinnen der Beamtenkolonie, die in ihrem Leben Millionen von Beamteneiern legen, die von Arbeitsbeamten grossgezogen werden. Ist das Beamte groß genug, fliegt es aus und gründet mit seinen Geschwistern neue Beamtenkolonien.
Die Baugenehmigung sieht aus wie ein Gerichtsurteil. Genaugenommen liegt auf jeder Genehmigung ein Fluch, der den Bauunternehmer davon abhält, dass zu tun, was in diesem Dokument (Auflagen) steht. Die sogenannten Auflagen sind allerdings teilweise rätselhaft, denn wer wünscht in seinem Einfamilienhaus schon eine Brandwand mit Festverglasung, die durchs Schlafzimmer führt, oder eine Gästetoilette mit Sprinkleranlage. Eine dichtschliessende Hauseingangstüre ist dagegen schon sinnvoll. Man weiss ja nicht, wer in die Nachbarschft zieht.
Zur Vereinfachung gibt es seit etwa 10 Jahren die sogenannte Bauanzeige, bei der der Architekt nur noch ein Geständnis unterschreiben braucht.



Der reibungslose Bauablauf

typische Baumängel

Stadien der Planung

Vorentwurf Entwurf Ausführungsplanung
...kleinere Überarbeitungen sind immer erforderlich
...kleinere Überarbeitungen sind immer erforderlich
...das Grosse Ganze, wie es dann wird



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