Augenzeuge
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Version vom 15:42, 12. Jun. 2009 von Professor Goldmeise (Diskussion | Beiträge)
Der Begriff "Augenzeuge" trifft auf folgende Möglichkeiten zu:
1. Eine Person die ein Auge(Haupt Sinnensorgan eines Schlumpfes, nach dem Magen)bei dem begehen eines Verbrechens erwischt hat.
2. Der Vorgang der Befruchtung eines Weiblichen Auges.
3. Ein hinteroslowanischer Frauenname.
4. Eine Person, die eine andere Person mit ihren "eigenen Augen" bei einem Verbrechen gesehen hat.
5. Eine Person, die sich selber mit den Augen einer anderen Person bei einem Verbrechen gesehen hat.(Siehe auch gespaltene Persöhnlichkeit).