Angeklagter: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Juli 2007, 20:20 Uhr

Ein Angeklagter ist jemand der angeklagt ist. Logischerweise. Ist man jedoch von Beruf Angeklagter, so muss man ständig von einem Tatort zum anderen hetzen, um vor der nächsten Gerichtsverhandlung noch genügend Straftaten für die übernächste zu begehen. Klingt einfach, ist es aber nicht. Als Angeklagter muss man das Strafgesetzbuch komplett im Kopf haben (das heißt nicht dass man es reingestopft hat, sondern dass man es auswendig kann) um zu wissen was, wann, wo strafbar ist. Sonst kann es leicht passieren, dass die verübte Tat garnicht verboten ist, wie beispielsweise das Stehlen der letzten Packung Kekse vom kleinen Bruder. Ein professioneller Angeklagter weiß natürlich, dass die Sache mit Gummibärchen ganz anders aussähe, diese nämlich zählen als harte Drogen, sodass allein der Besitz (geschweige denn der Handel damit) schon strafbar ist.

Vorgehen

  • Der potenzielle Angeklagte überlegt sich erstmal, was er denn tun könnte.
  • Ist ihm etwas eingefallen, so überprüft er, ob es verboten ist.
    • Wenn (noch) nicht, dann lässt er es bleiben.
    • Wenn ja, macht er es.
  • Bevor er das Verbrechen verübt, kontrolliert er erstmal ob Zeugen anwesend sind, die ihn vor Gericht belasten könnten.
    • Wenn nicht, sucht er sich welche. (Oma, Tante, Stammtischkamerad, Penner u.ä)
    • Wenn ja, legt er los.
  • Dann heißt es warten, bis die Polizei eintrifft.
  • Ist der Angeklagte erstmal in U-Haft, so lässt der Prozess für gewöhnlich nicht lange auf sich warten.

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