Urheberrecht

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Geschichte

War früher das staatlich anerkannte Recht von Uhrhebern Uhren zu heben. Da diese Uhren aber im Laufe von ihrem Uhrgewicht her abwichen und schwerer wurden, kam es Anfang des 20. Jahrhunderts zur sogenannten Uraufführung. Aufgrund der nun nicht mehr sichtbaren Uhrzeit wurde von Urmel aus dem Eis eine undurchsichtige Reihe von Gesetzen zusammengefasst - bekannt unter dem Namen Ursuppe. Da dies alles so schnell ging vergaß man sogar den Buchstaben "h", was unter den Grammatikern fasst einen Urknall ausgelöste.

Andere Forscher vertreten die Ansicht, dass das Urheberrecht das Recht eines Uhrzeigers beschreibt anderen auf den Wecker zu gehen.

Heutige Definition

Heute zählt das Urheberrecht zu den Menschenrechten, da seit der Entwicklung von Armbanduhren jeder Mensch zum Uhrheber wurde, d.h. es ist jemanden nur erlaubt seine eigene käuflich erworbene Uhr zu heben, auf keinen Fall darf er die Uhr eines anderen heben, sonst wäre dies eine Urheberrechtsverletzung und würde mit der Urform der schwedische Gardine bestraft.

Moderne Filesharingsoftware verletzen das Urheberrecht, da die Wartezeit beim laden einer Datei vom Rechner automatisch angehoben wird, obwohl diese nicht vom Rechner angehoben werden darf (siehe Urheberrecht heute).


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