Präventivschlag: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | Mit '''Präventivschlag''' wird allgemein ein Angriff bezeichnet, der einer ''vermuteten'' Attacke des Gegners zuvorkommen soll. Der Begriff liegt in der schwammigen Mitte zwischen Angriff und Verteidigung; konkret bezeichnet er eine Verteidigung durch Angriff bzw. einen Angriff durch Verteidigung. | |
− | + | Kennzeichnend für den Präventivschlag ist die Zielsetzung, gegen eine Gefahr anzugehen, die sich noch nicht konkretisiert hat. So bestehen wage Hinweise wie Satellitenaufnahmen und Zeugenaussagen von bestochenden Exilanten, die zur Auslösung eines Präventivschlags führen können. Die Angst, die diese Hinweise verbreiten, ist so groß, dass der Druck auf die politische Führung in eine Höhe steigt, der eine Entlastung durch militärische Aktionen als einzigstes Ventil gegenüber steht - oder das Volk in einen Schrecken versetzt, dass es gegen die militärischen Operationen des Staates nicht anzugehen traut; letzeres ist aus diversen Gründen das wahrscheinlichere. | |
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+ | Da die wage Gefahr, die einen Präventivschlag moralisch rechtfertigen kann, leicht übertrieben, sogar vollständig erfunden werden kann, ist der Präventivschlag ein politisches Mittel, einen Angriff als notwendige Verteidigungsmaßnahme zu tarnen. | ||
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Version vom 15. Juni 2007, 14:57 Uhr
Dieser Artikel ist in Arbeit • Letzte Bearbeitung: 15.06.2007
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