Politschranze: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. April 2009, 15:14 Uhr
Die Politschranze – Folgeform der ursprünglichen gemeinen Hofschranze, ist im Allgemeinen eine Person von niederer Interligenz aber einer vollumfänglichen Skrupellosigkeit und Gewissenlosigkeit. Im Allgemeinen hat sie sich ihren Platz am Hofe bzw. (heute) im Parlament durch sklavische Ergebenheit gegenüber den Parteigremien und völliger Ignorierung des Volkswillens erarbeitet. Gilt als 150% Fraktionszwangsabstimmungssicher und wechselt je nach Politischer Lage auch schon mal gern die Partei.
Allgemeine Privilegien – Schutz vor den Strafverfolgungsbehörden, Rundum-Sorglos-Versorgung vom feinsten, Nichtstun sowie Reden, Hetzen, Lügen ohne Konsequenzen.