Indossament: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | '''Indossament''', andere Schreibweise ''Indosament'', wird fälschlicherweise, aber traditionell wie folgt definiert: ''„Ein Indossament (von italienisch ''in dosso'', „auf dem [[Horst Schlämmer|Rücken]]“) oder Begebungsvermerk ist ein [[gesetz]]lich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.“'' ([[Wikipedia]]) | |
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Aktuelle Version vom 30. August 2012, 14:11 Uhr
Indossament, andere Schreibweise Indosament, wird fälschlicherweise, aber traditionell wie folgt definiert: „Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum hieraus) ganz oder teilweise auf einen neuen Begünstigten übertragen werden.“ (Wikipedia)
Neuere Forschungsergebnisse haben für diesen der Bankenwelt entsprungenen Begriff, auch angesichts der real existierenden Bankenkrise, die folgende weitaus wirklichkeitsnähere Definition erbracht: Es handelt sich um einen bankenspezifischen, die Bestattungsform für Investmentbanker festlegenden terminus technicus: „Indos(s)ament“ stellt eine Kontraktion des "In die Dos' am End" dar, also der unabdingbaren Verpflichtung der oben genannten Zielgruppe zur Feuerbestattung.